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rungen, der Affekte, der Leidenschaften, der Pflichten,der Eide, der Arten des Selbstmordes, der Fehlergegen die Mäßigkeit, der Pflichten i« Krankheiten,des pflichtmäßigen Verhaltens in Ansehung der Sorgefür Vermögen, für Ehre, — der Pflichten gegen denStaat, der Gründe für einzelne Tugenden (z. B. fürdie wahre Höflichkeit), der Hindernisse, die sich einerPflichterfüllung (z. B. der Erlangung der Selbstkrnnt-uiß) entgegen stellen, der Beförderungsmittel der Tu-gend überhaupt und insbesondere, der Aergernisse, derGefahren für die Tugend, der erlaubten Mittel zurErlangung des Vermögens, der Fälle, wo es erlaubtund pflichtmäßig ist, von den wirklichen Fehlern einesAndern zu reden, der Pflichten der Kinder, derHausgenossen, der Gymnasiasten, der Gesellschaften....Siehe zugleich die praktischen Beispiele in der Rheto-rik für Gymnasien (Lemgo, Meyer'sche Hof-Buch-handlung) S. 36 bis 59 und S. 58 bis 79.
8. Von den Beweisen.
§. 28.
Jemand stellt den Satz auf: „Die Liebe zu Gotterheitert den Menschen." Ein Anderer fragt ihn:„Wie beweisest du das? Welchen Grund hast du fürdeine Behauptung?" Jener antwortet: „Ich weißdieß aus meiner eigenen Erfahrung." Er führt alsoseine Erfahrung als den hinreichenden Grund seinesSatzes an. Daraus fährt er fort: „ Mein Satz folgtauch aus der Natur der Sache (aus dem richtigen