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2. Ueber die Urtheile und Sätze.
§. 6 .
Erklärungen.
In einem zusammengesetzten Begriffe (z. B. imrechtwinkligen Dreiecke) sind zwar mehrere Begriffemit einander verbunden; aber der Begriff selbst setztsie nicht in das VerhLltniß, dieß geschieht vielmehrdurch Urtheile und Satze. Ein Urtheil ist nämlich dieDarstellung (Setzung) des Verhältnisseszweier Vorstellungen gegen einander. Die Vorstellung,in Rücksicht auf welche eine andere in ein Verhält-ru'ß gesetzt wird, heißt man Subjekt; die anderePrädikat. Kopel (oopuls) ist die Verhältnißbe-stimmung, das in ein VerhLltniß Setzende; sie wirdin einem vollständigen Satze durch das Wort „ist",„ist nicht" ausgedrückt, in unvollständigen (kryptischen)Sätzen (z. B. A schreibt, welcher Satz dem Satzegleicht „A ist ein Schreibender") liegt sie zum Grunde.Subjekt und Prädikat machen die Materie (denStoff, Gehalt) der Sätze aus; die Form ist die Ko-pel, die Art und Weise der Verhältnißbestimmungzwischen Subjekt und Prädikat. Urtheile und Sätzesind im Allgemeinen eins. Man macht wohl diesenUnterschied: „Ein Urtheil, mit Worten ausge-drückt, ist ein Satz." Aber hier fragt sich: „Sollein Urtheil erst dann ein Satz genannt werden, wennman nicht bloß innerlich, sondern auch äußerlich Wortegebraucht?" Bei jedem Urtheile wird ein Lerhältnißgesetzt; man kann also auch nicht mit Grunde sagen:"Bejahende Urtheile sind Sätze."