Druckschrift 
Des Churfursten zu Brandenburg/ In Preussen/ zu Gulich/ Cleue/ Berg/ etc. Hertzogen ... Vnd Frawen Annen/ Pfaltzgräuin bey Rhein/ In Bayern/ zu Gulich/ Cleue vnd Berg/ etc. Hertzogin ... Gewalthabere: Herrn Ernsten Marggrauen zu Brandenburg ... Vnnd Herrn Wolffgang Wilhelms Pfaltzgrauen bey Rhein/ ... denen so sich vnter ihr FF. GG. protection vnd schirm zu Mulheim heußlich niederzulassen begierig. I. Ertheilte Freyheit vnd Priuilegien
Entstehung
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vntreglicher brüchten / zu ihrer grossen vngelegenheit / der Statvertrieben / Welche sich bey vns angeben / der Colnischen grau-samen verfolgung vnd im heiligen Reich vnerhörter Tyranneibeklagt / vns daß sie als Euangelischer Religion bekennere sichvnter vnsern schütz vnd schirm zu Mülheim heußlich niederlas-sen / daselbsten bawen / vnd ihre nahrung treiben möchten / vn-dertheniges embsiges fleisses angesucht vnd gebetten / So wirauch / in betrachtung ihres erbarmlichen zustands / vnnd daß sieChristen menschen weren / auß Fürstlichem Christlichen mitlei-den / vnnd angesehen jhres erbaren vorhabens / jhnen auß gna-den bewilliget / Sie in vnsern schutz vnd protection aufgenomen /vnd daselbst zu Mülheim sich nieder zu lassen / mit sicheren con-ditionen/ wie solche zwischen vns vnnd jhnen verglichen/ ver-stattet.Daß aber nun Burgermeister vnd Rhat zu Colln / dasselbe zuihrem vnd der Statt praeiuditz oder einicher aemulation anzu-sehen vnterstehen wollen / Solches ist an ime selbsten auß ange-deuten claren vngründen bawfellig / vnd bestendig zu widerlegenvnschwer. Dan ob gleich sie zu forderst Müllenheim / ihremwohn nach / etwas schmelich ein Dorff nennen / Inmassen furdiesen gleichfals etlich mahl vnd sonderlich als sie das Käyserli-che mandatum sub & obreptitiè per suppressionem veri &suggestionem falsi, am Kays: Cammergericht außgewürcket /auch beschehen / Dauon weiset der augenschein das gegenspielclärlich auß / Vnnd ist ohne dem notorium, daß Müllenheimfur jo. 20. 30. 40. 50. vnd mehr/ ja vnuerdencklichen jaren/ mitPforten / guten graben / darauf starcke Stacketten vmbher ge-standen / versehen / Inmassen ohne solche qualitates, kein ort dennahmen einer Freiheit erlangen oder haben kan / Darzu mitStattrechten / Burgermeistern / Scheffen / vnd einem besonde-ren alten Siegel / gleich andern Stetten priuilegijrt vnd begna-digt gewesen vnd noch / Benebens dem vnleugbar war / Daßweilandt Herr Wilhelm von Gulich / Hertzog von dem Berg /Graff zu Rauenszberg / vnd Herr zu Blanckenberg Anno 1393.vorbemelte