Druckschrift 
Des Churfursten zu Brandenburg/ In Preussen/ zu Gulich/ Cleue/ Berg/ etc. Hertzogen ... Vnd Frawen Annen/ Pfaltzgräuin bey Rhein/ In Bayern/ zu Gulich/ Cleue vnd Berg/ etc. Hertzogin ... Gewalthabere: Herrn Ernsten Marggrauen zu Brandenburg ... Vnnd Herrn Wolffgang Wilhelms Pfaltzgrauen bey Rhein/ ... denen so sich vnter ihr FF. GG. protection vnd schirm zu Mulheim heußlich niederzulassen begierig. I. Ertheilte Freyheit vnd Priuilegien
Entstehung
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dern geberen solte) zu deduciren vrbietig.Furs ander haben jehernente Bergische Underthanen ange-ben / daß sie für disem in dem Niderlendischen vnnd Colnischenlanggewehrten kriegswesen / bey welchem sie vnd aller diser Lan-den hindersassen vnuerschüldter weiß vberzogen/ gebrandsche-tzet / ausgeplundert / vnnd vber die maß jemerlich geplaget / mitihren weib / kindern / viehe vnd andern/ kein weichen oder flie-hen / da sie es eine zeitlang hinfliehen vnd transferiren möchten /dan die Statt Colln haben können / sintemal zwischen Siegbergvnd Dusseldorff keine Stette / alda sie sich zuuersichern getraw-en mögen / gelegen / Colln aber zuerreichen / men oftmals zufernund weit gewesen / Also daß aufm wege vnnd ehe sie vber Rheinkommen mögen / des jrigen jämerlichen spolijrt / beraubt / ge-fengklich hingeführt / vnd auf vntregliche schwere rantzionen /durch martyr vnd tormentirung getrungen / daher sie gantz auf-geöset worden / vnd zu ihrem heußlichen aufenthalt lenger keinaußkomens gesehen / Derhalben dan Ritter vnd Landschafft desFürstenthumbs Berg/ bey weyland dem Hochgebornen Fur-sten Herrn Wilhelmen Hertzogen zu Gulich / Cleue vnd Berg2c. Christseligen andenckens offtermaln / daß S. L. damit dieFreiheit Mulheim vmb etwas mehr versichert/ vnnd die vmb-hero gesessene Underthanen ihr retirada vnd zuflucht in zeit dernoth dahin nemen möchten / bewilligen vnd sich gefallen lassenwolten / auf gehaltenen verscheidenen Landtägen angesucht vndgebetten / biß entlich S. L. ein solches gewilliget / vnnd im ver-lauffenen 87. jahr dessen ein anfang gemacht.Benebens dem allen vns glaubliche anzeig beschehen / als zwi-schen dem Magistrat vnnd Burgerschafft der Statt Colln / dergemeiner Einkommen vnd gefälle halben / allerhandt differenti-en entstanden / daß daher gerürter Magistrat solche Bürgere vn-term schein / daß sie verbottener Religion sein solten / in negst ver-wichener langgewerter winterlicher kalter zeit fur vnd nach al-gemach mit versperrung ihrer handels Laden/ Heuser vnd son-sten durch verbott ihrer Embter vnd nahrung / auch abzwingungvntregli⸗