Druckschrift 
Des Churfursten zu Brandenburg/ In Preussen/ zu Gulich/ Cleue/ Berg/ etc. Hertzogen ... Vnd Frawen Annen/ Pfaltzgräuin bey Rhein/ In Bayern/ zu Gulich/ Cleue vnd Berg/ etc. Hertzogin ... Gewalthabere: Herrn Ernsten Marggrauen zu Brandenburg ... Vnnd Herrn Wolffgang Wilhelms Pfaltzgrauen bey Rhein/ ... denen so sich vnter ihr FF. GG. protection vnd schirm zu Mulheim heußlich niederzulassen begierig. I. Ertheilte Freyheit vnd Priuilegien
Entstehung
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Fürstliche ertheilte Freyheit vndPrünlegien.On Gottes gnaden / DesChurfursten zu Brandenburg / InPreussen / zu Gulich / Cleue vnd Berg /ꝛc. Hertzogen / ꝛc. Vnd Frawen AnnenPfaltzgräumen bey Rhein / In Bay-ern / zu Gulich / Cleue vnd Berg / ꝛc.Hertzogin / etc: Gewalthabere. WirʘSErnst Marggraue zu Brandenburg.Jn Preussen / rc. Hertzog / rc. Des Ritterlichen S. JohansOrdens in der Marck / Sachsen / Pommeren vnd Wendlandt /Meister. Vnnd wir Wolffgang Wilhelm / Pfaltzgraue beyRhein / Jn Bayern / zu Gulich / Cleue vnd Berg / rc. Hertzog.Thun kundt vnd fügen allermenniglich / was würden / standeoder wesens die seyen / denen diß zu sehen / lesen oder hören für-kommen wird / hiemit zuwissen. Demnach weiland die Hoch-geborne Fursten / Herr Wilhelm vnd Herr Johans WilhelmVatter vnnd Sohn / beide Hertzogen zu Gulich / Cleue vndBerg / rc. Christmilten andenckens / die Freyheit Mülheim amRhein zu einer Statt zu erweitern angefangen / Daß wir dar-umb solch angefangen werck förters zu continuiren/ vnd ange-zogene Statt mit mehrern jmmuniteten vnd priuilegien zu verse-hen vnd aufzubringen/ auch einen Hauen vnd Warf daselbst er-bawen zu lassen / furgenommen vnd entschlossen: Vnd verord-nen gnedig / Daß ein jeder / so daselbst zu bawen / zu wohnen vndsich heußlich nider zu thun begirig / sich bey vnsern dahin verord-neten Commissarien sambt vnd sonders angeben solle / bey wel-chen er allen bericht / wie er sich zuuerhalten / finden wird.Vnnd damit man wisse vnd gesichert sein möge/was fur pri-uilegia vnd freyheiten wir fur erst / denselben so sich dergestalt zuMülheim nederlassen vnd alda bawen werden/ zu verleyhen vndzu verstatten gemeint / So haben wir die furnemste ArticulenhernachA ij