vnd eweren Mitdürgeren nit zum besten erschiessen möchte (dar-an es auff den vnuerhoffenden fall / Gott lob / vns nit ermange-len wurde / vnd deren wir viel lieber geübrigt sein wollen / da sievns von euch nicht aufgedrongen wurden) zugreiffen nit verur-sacht werden. Derwegen wir von euch / denen wir sonst mitgunst vnd gnedigem willen beigethan / ewerer ronder ercle-rung wes wir vns zuuersehen / bey zeigeren gewertigsein wollen. Geben zu Dusseldorff am 24.May / Anno 1612.
Druckschrift
Des Churfursten zu Brandenburg/ In Preussen/ zu Gulich/ Cleue/ Berg/ etc. Hertzogen ... Vnd Frawen Annen/ Pfaltzgräuin bey Rhein/ In Bayern/ zu Gulich/ Cleue vnd Berg/ etc. Hertzogin ... Gewalthabere: Herrn Ernsten Marggrauen zu Brandenburg ... Vnnd Herrn Wolffgang Wilhelms Pfaltzgrauen bey Rhein/ ... denen so sich vnter ihr FF. GG. protection vnd schirm zu Mulheim heußlich niederzulassen begierig. I. Ertheilte Freyheit vnd Priuilegien
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