Druckschrift 
Des Churfursten zu Brandenburg/ In Preussen/ zu Gulich/ Cleue/ Berg/ etc. Hertzogen ... Vnd Frawen Annen/ Pfaltzgräuin bey Rhein/ In Bayern/ zu Gulich/ Cleue vnd Berg/ etc. Hertzogin ... Gewalthabere: Herrn Ernsten Marggrauen zu Brandenburg ... Vnnd Herrn Wolffgang Wilhelms Pfaltzgrauen bey Rhein/ ... denen so sich vnter ihr FF. GG. protection vnd schirm zu Mulheim heußlich niederzulassen begierig. I. Ertheilte Freyheit vnd Priuilegien
Entstehung
Einzelbild herunterladen
 

licey ordnungen zugegen lauffen solt / Derhalben sie solchs con-tradicirt / vnnd ihren Mitbürgern keine heuser noch einig andergebew daselbst aufzurichten/ oder auch darzu Holtz/Stein vndandere materialia zuuerlassen / ab: vnd außzufueren ernstlich ver-botten.Wiewol nun vnsers ermessens ein jeder / welchem dieser ortMüllenheim bekant / derselben narraten / augenscheinlichen vn-grund vnd vnerheblichkeit leichtsam spüren vnd erkennen mag /Dannoch damit denen welchen das werck vnkundig vnd der fa-chen nit berichtet seyen / vnser rechtmessiges löbliches intent vndwolbegründte befuegnis offenbar werden vnd zu wissen komenmöge.So haben wir allerhandt vngleichen gedancken furzubawen /vnd damit niemandt durch dero von Colln vnzeitiges außstrew-en jrr gemacht / nachbeschriebenen bericht vnd ableinung / zu derColnischer furbringens hindertreibung / zu publiciren / vnd gleich-fals in truck zu geben eine notturfft erachtet.Dann erstlich nit ohne/ daß zu anfang vnd also balden wir innamen vnserer Chur: vnd Fürstlicher principalen/ diser verle-digter Gulichscher Landen possession vnd regierung / durch Göt-liche verleihung rhue: vnd friedlich apprehendirt / derselben Lan-den angehörige getrewe Vnderthanen / insonderheit aber dieBergische vns gantz betaurlichen vnd mitleidenlich geclagt / wel-cher gestalt sie nu eine zeit hero vnd noch / in kauffen vnd verkauf-fen / vnd wann sie jhre waaren vnd guetere / es sey gleich kleinoder groß / wie es genennet werden mochte / ghen Colln zum fei-len kauf brechten / mit allerhand vngewohnlichen fur acht oderzehen jaren vnerhorten Imposten / Zollen vnd außlosungen vberdie maß wider alt herkommen vnnd löblich herbringen/ grauirtvnd beschwert worden vnd noch / welches alles hieher ordentlichvnd in specie zu erzehlen zu lang / vnd dem leser beschwerlich fal-len wurde. Wir aber zum notfal/ vnd dafern die Colnische mitdiser vnser berichtung nit gesettigt / eines nach dem andern dar-zuthun gefast / auch (welchs ihnen gleichwol keinen rhumbei an-dern