Druckschrift 
Des Churfursten zu Brandenburg/ In Preussen/ zu Gulich/ Cleue/ Berg/ etc. Hertzogen ... Vnd Frawen Annen/ Pfaltzgräuin bey Rhein/ In Bayern/ zu Gulich/ Cleue vnd Berg/ etc. Hertzogin ... Gewalthabere: Herrn Ernsten Marggrauen zu Brandenburg ... Vnnd Herrn Wolffgang Wilhelms Pfaltzgrauen bey Rhein/ ... denen so sich vnter ihr FF. GG. protection vnd schirm zu Mulheim heußlich niederzulassen begierig. I. Ertheilte Freyheit vnd Priuilegien
Entstehung
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Ihr F. GG. wider dero von Colln Edictwarhaffte wolbegründte refutation vnnd ableh-mungs schrifft.On Gottes gnaden / DesChurfursten zu Brandenburg / InPreussen / zu Gulich / Cleue vnd Berg /etc. Hertzogen / rc. Vnd Frawen AnneuPfaltzgräuinnen bey Rhein / In Bay-⛪ern / zu Gulich / Cleue vnd Berg / ꝛc.Hertzogin / etc: Gewalthabere. WirOErnst Marggraue zu Brandenburg.Jn Preussen / rc. Hertzog / rc. Des Ritterlichen S. JohanOrdens in der Marck / Sachsen / Pommeren vnd Wendlandt /Meister. Vnnd wir Wolffgang Wilhelm/ Pfaltzgraue beyRhein / Jn Bayern / zu Gulich / Cleue vnd Berg / rc. Hertzog.Fuegen hiemit jedermenniglichen zu wissen / Demnach vns cus-serlich furkommen/ was massen in der Statt Colln in nahmenBurgermeister vnnd Rhat ein in truck außgegebenes Patentangeschlagen/ vnd sonsten hinder vns hin vnd wider spargirtdarin vnder andern erzelt/ als solten wir das Dorff Müllen-heim / allernegst der Stat Colln (welche beyde qualitates gleich-woll augenscheinlich vnbegründet angeben) zu einer Statt zuer-weitern / mit Jmmuniteten vnd priuilegien zuversehen vnd auf-zubringen/ einen Hafen vnd Warf daselbst erbawen zulassen/Insonderheit aber den vorkauf in materialien zu allerhandt ma-nuaeturen vnd victualien den Burgern vnd Einwohnern furandern außlendischen zuverleihen vnd zuertheilen gemeint sein /welches zu ermelter Statt hohem nachtheil/ schaden verderb/vnd mercklichem praeiuditz gereichen thete / dazu der vor altersmit dem Fürstlichen hauß Gulich herbrachter nachbarlicher cor-respondentz aufgerichten Erbvertregen / angemasten Kays: vr-theilen vnd executorialen / auch des Reichs constitution vnd Po-licey