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Gesetzen und nach kirchlichen GebräuchenDer Strafe unerbitterlich schon verfällt,
Wer im Verdacht der Ketzerei nur steht.
Das Urtheil ist gefällt, es liegt hier vor:
Doch um die confiscirten ird'schen GüterVermittels Staatsgewalt auch cinzuziehen,
Bedarf es der Bestätigung des Königs.
(achselzuckend.)
Formalitäten sind's, doch können sie,
Ihr wißt's, nun einmal nicht umgangen werden.Drum bitte ich in Demuth, doch entschieden,
Um Eure königliche Unterschrift.
Tulga
(sehr erregt auf und niederschreitend)
Nein, Calvaros war einst mein guter Freund,
Und ist auch heute noch mir lieb und werth. —Der ganze Adel würde sich empören,
Wenn ich den Urtheilsspruch genehmigte.
Nein, nimmermehr geb' ich die Unterschrift.
Eusebius.
Dann zwingen Majestät mich allerdings,
Den König zu erinnern an den Schwur,
Dem er sein ehelich Gemahl verdankt.
Tulga (zornig.)
Ja wohl, der Schwur, und immer nur der Schwur!
Eusebius
(gedehnt und mit scharfer Betonung.)
Auch möchte ich noch zur Erwägung geben,
Daß man im Volke schon säst allgemeinDie Königin der Zauberei bezüchtigt.
Tulga.
Und Ihr erhaltet schlau die Einfalt wach,
Die diesen Pöbel Euch zu Sclaven macht.
Eusebius.
Daß Mancher Buhlschaft mit dem Teufel pflegt,