I. Die Diplomprüfungen.
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Anlage B.
Königliche Technische Hochschule zu Hannover.
Herrn. aus.,
welcher die Königliche Technische Hochschule vom .
bis . als Studirender der Abtheilung. be-
suchte, wird hierdurch bezeugt, dass er die nach Maassgabe derPrüfungs Vorschriften vom 31. Dezember 1887 abgehaltene Diplom-vorprüfung
1. „bestanden“ 2. „gut bestanden“
3. „mit Auszeichnung bestanden“
und dadurch die Berechtigung zur Ablegung der Diplomfachprüfung er-langt hat.
Hannover, den.
Der Rektor Der Ahtheilungsvorsteher
(L. S.)
Anlage C.
Königliche Technische Hochschule zn Hannover.
Herrn. aus.,
welcher die Königliche Technische Hochschule vom.
bis . als Studirender der Abtheilung . be-
suchte, wird durch dieses
Diplom
bezeugt, dass er die nach Maassgabe der Prüfungsvorschriften vom31. Dezember 1887 abgehaltene Diplomfachprüfung1. „bestanden“ 2. „gut bestanden“
3. „mit Auszeichnung bestanden“und dadurch seine wissenschaftliche Ausbildung für das
1. Hochbaufach 3. Mechanisch-technische Fach
2. Ingenieurbaufach 4. Chemisch-technische Fach
erwiesen hat.
Hannover, den.
(L. S.)
Der Rektor
Der Ahtheilungsvorsteher