I. Die Diplomprüfungen.
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Uebertragung der . Bewegung: Kurbelgetriebe, Rädergetriebe, Kurven-getriebe, Gesperrwerke.
TTI. Hebemaschinen und Kraftmaschinen.
Berechnung und Konstruktion der Lasthebemaschinen, Pumpen undGebläse, der Dampfmaschinen und ihrer Steuerungen, der Dampfkessel,der Wasserkraftmaschinen und der für letztere erforderlichen Wasser-leitungen und Abschlüsse. (Kursorisch.)
IV. Grundzüge der Eisenhüttenkunde. <
Darstellung des Roheisens und schmiedbaren Eisens. Chemische undphysikalische Eigenschaften des Eisens für die Yenvendung im gesammtenBaufache.
Y. Theorie des Schiffes.
Deplacement, Stabilität, Schiffswiderstand, Maschinenleistung, Schiffs-treibapparate, Segel, Ruder. Drehende Bewegungen. Schwingungen imstillen Wasser, Wellentheorie, Schwingungen in Wellen.
(Eingehend für das Fachgebiet C, kursorisch für das Fachgebiet D.)
YI. Konstruktion der Schiffe.
Dimensionirung, Gewichtsverhältnisse, Stabilitäts- und Raumein-theilungsverhältnisse. Geschwindigkeitsberechnungen.
YIL Praktischer Schiffbau.
Anordnung, Ausführung und Festigkeit der Verbände eiserner undhölzerner Schiffe. Einrichtungen an Bord. Masten und Rundhölzer.
(Eingehend für das Fachgebiet C, kursorisch für das Fachgebiet D.)
YIII. Kriegsschiffbau.
Geschichte des Kriegsschiffbaues. Arten und Prinzipien der Kon-struktion der Kriegsschiffe.
Verbände und besondere Einrichtungen der Kriegsschiffe.
(Eingehend für das Fachgebiet C, kursorisch für das Fachgebiet D.)
IX. Schiffsmaschinenbau.
Arten der Schiffskessel, Rostfläche, Heizfläche, Dampfraum, Wasser-raum. Konstruktionen und Stärkeberechnungen, Garnitur, Schornstein u.s.w.
Arten der Schiffsmaschinen, Berechnung der Hauptdimensionen unddes Dampfverbrauchs, Steuerung, Kondensatoren, Pumpen, Hülfsmaschinen.
Skizzen verschiedener Maschinentheile.
(Eingehend für das Fachgebiet D, kursorisch für das Fachgebiet C.)
E. Für die technische Chemie.
1. Anorganische Chemie.
II. Organische Chemie.
III. Chemische Technologie.
IV. Nach Wahl eines der folgenden Fächer:
a) Geologie. — b) Spektralanalyse und Photochemie. — c) AllgemeineHüttenkunde.*)
F. Für das Hüttenfach.
1. Anorganische Chemie.
II. Allgemeine und spezielle Plüttenkunde.
*) Auf Grund des Ministerialerlasses vom 30. November 1894 — U I 22284 —ist liier eingefügt worden:
d) Botanik (obligatorisch nur für Nahrungsmittelchemiker).