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Die technischen Hochschulen in Preussen : eine Darstellung ihrer Geschichte und Organisation nach amtlichen Quellen
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Die Prüfungen.

Kandidaten versehen sein, welche dahin lautet, dass die Zeichnungeneigenhändig von ihm gefertigt sind, und angiebt, ob ein Vorbild undwelche Art desselben (Zeichnung, Modell u. s. w.) dabei benutzt ist.

5. Eine Bescheiniguug der Kasse der Königlichen Technischen Hoch-schule über die Einzahlung der Gebühren für die Vorprüfung im Betragevon 40 Mark.*)

Werden die Vorlagen von der Prüfungskommission bezw. von einemaus dieser zu wählenden Ausschüsse als genügend befunden, so erfolgtdie Zulassung zur Prüfung, andernfalls wird dieselbe unter Angabe derGründe versagt.

§ 7. Die Vorprüfung findet anfangs des Winter- bezw. Sommer-halbjahres statt. Dieselbe besteht in einer mündlichen Prüfung, welchesich auf folgende Gegenstände erstreckt:

A. Für das Ingenieurbaufach.

I. Physik.

Uebersicht über die experimentelle Physik sowie über die zur Er-kenntniss der physikalischen Gesetze erforderlichen elementar-theoretischenEntwickelungen.

II. Chemie, Mineralogie und Geologie.

Grundzüge der anorganischen Chemie, der Mineralogie und derGeologie.

III. Reine Mathematik.

a) Algebra und Trigonometrie.

b) Analytische Geometrie der Ebene und des Raumes.

c) Differential- und Integralrechnung mit Anwendung auf Reihen-entwickelungen, Maxima und Minima, unbestimmte Formen und geo-metrische Probleme der Ebene und des Raumes.

d) Gewöhnliche Differentialgleichungen der ersten und zweitenOrdnung und deren Anwendung auf geometrische und mechanischeProbleme.

IV. Darstellende Ge ometrie. . \i

Projektionslehre, Schattenkonstruktion und Perspektive. );

V. Mechanik.

a) Statik und Dynamik des materiellen Punktes, der starren undelastischen Körper; Gesetze der Bewegungen eines Systems von materiellenPunkten.

b) Festigkeitslehre: Theorie der elastischen Linie für den geradenund krummen Balken sowie der Ketten- und Stützlinien; Theorie desErddruckes; Graphostatik.

c) Gleichgewicht der tropfbar-flüssigen und gasförmigen Körper.Gleichförmige und ungleichförmige Bewegung der Flüssigkeiten.

VI. Geodäsie.

Feldmessen und Flächenberechnung, Höhenmessung und Tachymetrie,Uebersicht einer Landesvermessung und Beurtheilung der Genauigkeitdurch mittlere Fehler.

VII. Baukonstruktionslehre.

Die einfacheren Konstruktionen des Hochbaues einschl. der wichtigstenEinzelheiten des inneren Ausbaues.

*) Die Gebühren sind für Ausländer durch Ministerialerlass vom 8. März 1897 UI 20 370 T auf 80 Mark festgesetzt worden.