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Die technischen Hochschulen in Preussen : eine Darstellung ihrer Geschichte und Organisation nach amtlichen Quellen
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Die Organisation der Technischen Hochschulen.

schule (Gewerbeschule mit neunjährigem Kursus und zwei fremdenSprachen) bedingt. Ausnahmen hiervon sind nur mit Genehmigung desMinisters zulässig.

Die vorstehende Bestimmung gilt auch für diejenigen, welche vonanderen polytechnischen Anstalten auf die Technische Hochschule über-gehen.

Welche ausserpreussischen Lehranstalten den in Absatz 1 bezeichnetenpreussischen Lehranstalten gleichzustellen sind, bleibt ministerieller Ent-scheidung Vorbehalten.

Personen, welche nicht das deutsche Indigenat besitzen (Ausländer)*),können als Studirende, jedoch ohne Anspruch auf Zulassung zur Staats-prüfung, immatrikulirt werden, wenn der Rektor im Einverständniss mitdem betreffenden Abtheilungsvorsteher die Ueberzeugung gewinnt, dassdieselben ihrem Alter und Bildungsgrade nach zur Immatrikulationgeeignet sind. Im Falle des fehlenden Einverständnisses entscheidetder Senat.

§ 30. Die Aufnahme der Studirenden findet in der Regel nur beimBeginn des Studienjahres statt, ist aber für solche Vorträge und Uebungen,welche nicht an einen Jahreskursus gebunden sind, auch semesterweisezulässig.**)

Die Aufnahme erfolgt durch Ertheilung einer Matrikel,***) deren

*) Ausländer sollen in der Regel nur dann als Studirende zugelassenwerden, wenn sie das Reifezeugniss an einer der in ihrer Heimath zum Hochschul-studium berechtigenden Lehranstalten erworben haben. (Ministerialerlass vom19. Februar 1891 UI 10548). Sie haben bei der Meldung zur Aufnahmevorzulegen: 1. das Schulabgangs- (Reife-) Zeugniss in deutscher Sprache oder mitamtlich beglaubigter Uebersetzung versehen; 2. Abgangszeugnisse von etwa schonbesuchten Hochschulen; 3. einen Reisepass.

Wegen Ueberfiillung der Maschineningenieurabtheilung an der TechnischenHochschule in Berlin sollen Ausländer, welche die Aufnahme als Studirendenachsuchen, zwar zugelassen werden, jedoch ohne Gewähr für die Zuweisungvon Plätzen in den überfüllten Uebungskollegien, wie namentlich in denUebungen für Maschinenlehre, Maschinenelemente und Dampfmaschinenbau. Neu-aufnahmen von Ausländern als Hospitanten bei dieser Abtheilung findenzur Zeit nicht statt.

**) Für das erfolgreiche Studium des Bauingenieurwesens ist insbesondere dieBeherrschung der Elementarmathematik und L'ebung im Freihand- und technischenZeichnen erforderlich. Der Unterricht ist nach Jahreskursen, die im Oktober be-ginnen, geordnet. Die Abtheilung empfiehlt daher, zum Oktober in das Hochschul-studium einzutreten und hierbei die für den Eintritt zu diesem Zeitpunkte be-messenen Studienpläne des Programms zu beachten. Da für die schwierigerenGebiete des Fachstudiums zu Ostern beginnende Kurse nicht durchweg bestehen,,muss der Eintritt zum Ostertermine als unzweckmässig bezeichnet werden, wennnicht beabsichtigt wird, das erste Sommerhalbjahr zu vorbereitenden Studien zu verwenden.

Für das erfolgreiche Studium des Maschineningenieurwesens und des Schilf-oder Schiffsmaschinenbaufaches ist insbesondere erfordex'lich: die Beherrschung derElementarmathematik, der Elemente der analytischen Geometrie der Ebene, derElemente der Physik und Chemie und Uebung im Freihandzeichnen. Die Vor-lesungen und Uebungen der Abtheilung sind für einen Studienbeginn zu Osternnicht geeignet. Schülern, welche zu Ostern das Reifezeugniss erworben haben, istdaher zunächst die Absolvirung der ersten Hälfte des Eleve.njahres zu empfehlen.

***) Die Matrikelgebühren betragen 30 Mark. (Siehe § 37 des VerfassungsStatuts.)