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Die Organisation der Technischen Hochschulen.
Neben den Abteilungen bestehen Werkstätten*) und Versuchs-stationen **) zur Förderung besonderer technisch-wissenschaftlicher Zwecke.
§ 3. Mit den Vorträgen in den einzelnen Disziplinen sind je nachdem Bedürfniss des Unterrichts praktische Uebungen in den Zeichensälen
*) Die Werkstätten waren anfangs mit der Abtheilung fiir Maschineningenieur-Wesen verbunden, wurden später aber (durch Ministerialerlass vom 30. März 1886— UI 10 815 —), um ihre Werkzeugmaschinen und Arbeitskräfte für die Zweckeder Mechanisch-technischen Versuchsanstalt möglichst nutzbar zu machen, dem Vor-steher dieser Anstalt unterstellt. Heute führt diese Arbeitsstätte die Bezeichnung„Mechanische Werkstatt“. Nach dem für sie aufgestellten Geschäftsplane hat sieden Zweck:
1. Arbeiten für die Technische Hochschule im Allgemeinen und namentlichfür die Instandhaltung der Sammlungen zu leisten, j,
2. auf Antrag der Dozenten die Herstellung von Lehrmitteln, Modellen undApparaten auszuführen,
3. die laufenden Arbeiten für die Mechanisch-technische Versuchsanstalt zubesorgen,
4. einzelnen Studirenden Gelegenheit zu geben, sich gewisse, fiir ihr Fach er-forderliche mechanische Fertigkeiten anzueignen.
Sie besteht aus einer Abtheilung für Metallarbeiten und einer zweiten für Holz-arbeitern Jede dieser Abtheilungen ist einem Meister unterstellt.
Denjenigen Studirenden, welche in der Werkstatt zu arbeiten beabsichtigen,kann dies auf ihren Antrag von dem Vorsteher insoweit gestattet werden, als dievorhandenen Einrichtungen solches zulassen. Sie sind den bezüglichen Festsetzungender Werkstattordnung unterworfen. Für die Benutzung der Werkstatt haben dieStudirenden nach erfolgter Anmeldung seitens des Vorstehers den Betrag von30 Mark für jedes Semester an die Kasse der Technischen Hochschulen zu ent-richten.
**) An Versuchsstationen waren ursprünglich vorhanden die Mechanisch-technische Versuchsanstalt und die Prüfungsstation für Baumaterialien. Die erstenAnfänge der Versuchsanstalt reichen in die fünfziger Jahre zurück, zu welcher ZeitWühler in Frankfurt a. 0. Versuche über den Einfluss wiederholter Beanspruchungdes Eisens und Stahls anstellte. Die von ihm konstruirten Apparate gingen auf dieGewerbeakademie über, wo in einem besonderen Laboratorium die Versuche fort-gesetzt wurden. Nach Uebersiedelung der Gewerbeakademie nacli Charlottenburg(1884) wurle hier auf dem Grundstücke der neuen Technischen Hochschule eineigener Bau für die Versuchsanstalt aufgeführt und neben ihr eine Prüfungsstationfür Baumaterialien errichtet. Durch Ministerialevlass vom 19. März 1895 wurde dieVereinigung beider Anstalten zur „Mechanisch-technischen Versuchsanstalt“ an-geordnet. Die Anstalt besteht aus vier Abtheilungen, nämlich:
1. der Abtheilung für Metallprüfung,
2. „ „ „ Baumaterialprüfung,
3. „ „ „ Papierpvüfung,
4. „ „ „ Oelpriifung.
Nach dem für sie aufgestellten Reglement hat die Versuchsanstalt die Auf-gabe, Versuche im allgemein wissenschaftlichen und öffentlichen Interesse anzustellenund für Behörden und Private gegen Bezahlung Festigkeitsversuche auszuführen.Sie entscheidet in streitigen Fällen über die Güte der an Behörden geliefertenGemente und Metalle sowie über Konstruktionstheile aus letzteren.
Hinreichend vorgebildete junge Leute, welche Gelegenheit zu nehmen wünschen,sich praktische Uebung in der Anstellung von wissenschaftlichen Untersuchungenauf dem Gebiete der Materialienkunde zu erwerben, können als unbesoldete Volon-täre bei der Versuchsanstalt Beschäftigung finden. Sie müssen sieh zu einermindestens dreimonatlichen Dienstleistung verpflichten, unterstehen den Vorschriftendes Reglements der Anstalt in allen Punkten und haben. die ihnen vom Vorsteherüberwiesenen Arbeiten vorschriftsmässig zu erledigen. Den Volontären wird, soweitdies mit dem Betriebe der Anstalt zu vereinigen ist, Gelegenheit gegeben, sich mit