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3 (1846) [Cal - Deu]
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685
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Dänemark. 685

So steht nun Dänemark da am Vorabend des Tages, wo seine beiden beratendenStändeversammlungen und zugleich die Ständeversammlungen Schleswig-Holsteins sichzum sechsten Male versammeln. Daß diese bedeutende Schritte thun, Erhebliches leistenwerden, wagen wir nicht zu hoffen; aber etwas weiter werden und müssen sie unsere Zu-stande führen. Unendlich viel weiter wären Dänemark und Schleswig-Holstein, wennFriedrich VI. jedem gleich eine constitutionelle Verfassung gegeben hätte, statt dieserStändeinstitution; höchst erfreulich aber wäre es, wenn Christian VIII., der ohne Frageseine Räthe weit übersieht, der siebenten Versammlung, die Zusammentritt, nachdem dasVolk neue Wahl geübt hat, den Entwurf einer solchen Verfassung vorlegte und damitweiteren Wirren vorbeugte, aber den Grund legte zum künftigen Glück seiner Völker.

Hans en.

Auch wir sind der völligen Ueberzeugung, daß die dänische Regierung nichts Wei-seres hätte thun können, als daß sie, bei dem Wiedererwachen des Wunsches und Bedürf-nisses freier Verfassungsrechte, dieselben großherzig und vollständig erfüllte. Daß sie esnicht that, dieses hat ihr die unangenehmsten inneren Kämpfe, nicht blos des Volks mitder Regierungspolitik, sondern der verschiedenen Provinzen des Staates unter einanderund die größten Gefahren für den Fortbestand des Reiches und die Erhaltung dieser Pro-vinzen bereitet.

Bekanntlich, und wie in dem Artikel Holstein, Schleswig-Holstein genauerausgeführt werden wird, steht man voraus, daß der gegenwärtige Kronprinz von Däne-mark keine Nachkommen erhalten und mit ihm der Mannsstamm des Königs von Däne-mark und Herzogs von Schleswig-Holstein, Christian's I. von Oldenburg, erlöschenwird. Dadurch würden nach den verschiedenen Successionsgesetzen des Königreichs Dä-nemark (der lex regff,), und nach denen von Schleswig und Holstein (dem auffrühere Rechteund Verträge begründeten großen Freiheitsbrief Christian's l.) sowie auch nach den beson-deren Successions-Gesetzen des Herzogthums Lauenburg für diese dreierlei verschiedenenBestandtheile der jetzigen dänischen Monarchie dreierlei verschiedene Successionen eintreten.Sehr natürlich ist nun der Wunsch des Königs wie der dänischen Provinzialstände, dieAbtrennung der Herzogthümer Schleswig - Holstein und Lauenburg oder die Zerstückelungder Monarchie zu verhindern. Aber die Bemühung, durch gewaltsame Danisirung dieserProvinzen, allernächst Schleswigs, und durch gewaltsame Unterdrückung der besonderenverfassungsmäßigen Successionsrechte dieser Provinzen und durch ihre gewaltsame Ein-verleibung mit Dänemark diesen Zweck zu erreichen, dieses verletzt und beleidigt nichtblos die rechtmäßigen Successoren und die Bürger und Stände dieser Länder, sondern esverletzt die ganze deutsche Nation, die bekanntlich schon durch die Organe verschiedenerStändeversammlungen und andere öffentliche Volksdemonstrationen ihre Gesinnungen zuGunsten ihrer deutschen Bruderstämme und ihrer innigen Verbindung mit Deutschlandausdrückte.

Wie viel näher hätte nun auf ruhmvollerem und glücklicherem Wege die dänischeRegierungspolitik ihrem Ziele kommen können, wenn sie nach jener erwachten Fceiheits-liebe, statt sich an die deutsche Reactionspolitik von 1819 anzuschließen, in einer Zeit, wodie Schleswig-Holsteiner sich wenig zu Deutschland hingezogen fühlten, ähnlich der belgi-schen und holländischen Verfassung, ihrem ganzen Reiche neben berathenden Provinz'al-ständen für die einzelnen Theile, eine wahrhaft freisinnige Reichsverfassung gewährt hätte.Die deutschen Provinzen Luxemburg und Limburg, Lothringen und Elsaß haben leider,leider, ihren Zusammenhang mit Deutschland der Freiheit ihrer größeren politischen Vereinezum Opfer gebracht. War es denn nicht möglich, in einer Zeit, wo die Deutschen ebenerst in Holstein als Fremde gestanden waren, um dem Königreich Dänemark Norwegenzu rauben, und wo dann der deutsche Bund die Herzogthümer Schleswig-Holstein durch dieBeraubung Ihrer früheren Preßfreiheit tief kränkle und in Deutschland aller Aufschwungdeutscher Nationalität und Freiheit erloschen schien, war es jetzt nicht möglich, die deutschenHerzogthümer durch die gewährte gemeinschaftlich erhebende reichsständische Freiheit für