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3 (1846) [Cal - Deu]
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Curie. Dalberg.

style die ganze Seite füllend. Angehängt ist ein bleiernes Siegel (IluIIa im engsten Sinne,wovon der Name), auf dessen einer Seite die Köpfe der Apostel Petrus und Paulus mit' ihren abgekürzten Namen, auf der andern der Name des jedesmaligen Papstes. DiesesSiegel hangt an einer gelb- und rothseidenen Schnur, so oft die Bulle unmittelbar ent-scheidet, dagegen an Bindfaden, wenn die Bulle den Auftrag zurVollziehung einem Stell-vertreter des Papstes erlheilt. Breven sind kurze Erlasse im einfachen Bciefstyle. Wohlmit Recht dürften Einige daher das Wort Brief ableiten. Sie sind auf Papier oderfeinem Pergament mit italienischer (unserer jetzigen lateinischen) Schrift in gewöhnlicheri Briefform geschrieben und mit rothem Wachs zugesiegelt, auf welchem der sogenannteFischerring abgedruckt ist, der den Apostel Petrus vorstellt, wie er in einem Kahne mitdem Netze fischt (nicht mit der Angel, wie Sauter und Andere sagen). P.

Curie, Curialen, Decurionen, Curialten, Curialstyl, Curiat- undVirilstimme. Curie war der Name einer Abtheilung des römischen Volkes. Die altenpatricischen Gentes waren in dreißig Curien abgetheilt, von denen in den Versamm-lungen der Curiat-Comitien jede eine Stimme hatte. Auch nannte man den Ver-sammlungsort des Senats, und spater den Senat der römischen Städte, welche Stadt-freiheit hatten, Curie und deren Mitglieder Cu realen oder auch Decurionen.Nach jener Art der Abstimmung in den Curiat-Comitien nennt man es nun noch heuteeine Curiatstimme, wenn in einem Verein mehrere Mitglieder zusammen nur eineeinzig zählende Stimme haben, wozu sie sich vereinbaren müssen, wogegen es Viril-stimme heißt, wenn jedes Mitglied für sich allein eine zählende Stimme hat. So hattenauf dem deutschen Reichstage die zwei Bänke der Prälaten nur zwei und die vier Bänkeder Reichsgrafen nur vier Curiatstimmen, während die übrigen Reichsfürsten Virilstimmenhatten So haben nach der deutschen Bundesacte, Art. 7, in der gewöhnlichen Bundes-versammlung oder wenn sie als engerer Rath und nicht als Plenum votirt, vonl den 39 Bundesregierungen nur die eilf größeren Bundesstaaten Virilstimmen, die achtund zwanzig übrigen sind in sechs Curien vertheilt. Nach dem Artikel 6 sollte der Bundes-tag auch in Erwägung ziehen, ob die ehemals reichsstandifchen Standesherren etwa auchin dem Plenum einige Curiatstimmen erhalten sollten. Den wirklichen Mitgliedern einesVereins ist es übrigens, auch wenn sie nur in Curien stimmen, nicht verwehrt, alle per-sönlich, oder, wo man durch Abgesandte sich versammelt, durch Abgesandte zu erscheinen,auch, wo ihre besonderen Rechte zu wahren sind, darüber die nöthigen Erklärungen abzugeben.Die Gesammtstimme aber muß nur von Einem geführt werden *). Nach jener Benen-nung des Versammlungsortes des römischen Senats und des Senats in den Städten hatman später manche Collegien Curie genannt, z. B. den Lehnshof Lehnscurie. Be-kanntlich nennt man auch den Inbegriff der päpstlichen Regierung die römische Curie.Bei geistlichen Stiftern nannte man die Wohnung eines Canonicus Curie. Curia lienund Curialstyl nennt man die in den Canzleien, namentlich in denen der Gerichte oderauch der Regierungen eingeführten Förmlichkeiten in Beziehung auf die Ausdrücke und Ein-richtungen der auszufertigenden Schreiben und Erklärungen. Würde, Kürze und Einfach-heit sollten ihr Gesetz sein. C. W elcker.

Czartorisky, s. Polnische Revolution.

D.

Dalberg (Karl Theodor Anton Maria, Reichsfreiherr von), Fürst Primas desrheinischen Bundes und Großherzog von Frankfurt, geboren den 8. Februar 1744 auf demStammschlosse Hernsheim bei Worms, der letzte Kurfürst von Mainz und Kurerzkanzler,

*) Vergl. Klüber öffentl. Recht §. 156 - 157 .