Druckschrift 
3 (1846) [Cal - Deu]
Entstehung
Einzelbild herunterladen
 

Calvin (Johann), nach seinem französischen Familiennamen Chauvin, geb.den 10. Juli 1509 zu Noyon in der Picardie, ist in staatsrechtlichem Gesichtspunkt weitweniger merkwürdig durch seine dogmatische Theorie als durch seine Bestrebungen, derKirche und ihren von der Geistlichkeit geleiteten Presbyterien eine auch durch äußere Mittelmächtige Sittenherrschaft rigoristisch zuzueignen. Theoretisch und praktisch verband er da-mit seine inThathandlungen übergehenden Grundsätze, eine der freien Wahrheitsforschungtödtliche obrigkeitliche Ketzerverfolgung auch in die evangelisch-protestantische zu verpflan-zen. Und allerdings hangen in ihm, als einem consequmten, aber aus unrichtigen Prä-missen schließenden Denker, auch diese Folgerungen mit dem Eigenthümlichen seiner Dog-matik, mit der Prädestinationslehre, so zusammen, daß ebendiese neben jenen für unsnicht ganz unbeachtet bleiben darf. Die praktischen Folgerungen, die er dorther zog und,im Gegensatz gegen den freisinnigeren Verbesserer Zwingli, fast diktatorisch nur allzu langegeltend machte, werden nur durch Eindringen in sein Lehrsystem begreiflich. Sie stehenund fallen mit diesem. Dieses Jneinandergreifen des Theologisch-Wissenschaftlichen,Kirchlich - Disciplinarischen und Hierarchisch-Politischen des Calvinismus ins Licht zustellen, ist um so mehr zeitgemäß, weil gegenwärtig auch diejenigen Parteiführer, welcheals streng Lutherische undausschließend Evangelische gelten wollen, die CalvinischenSchriften weit thätiger als die Lutherischen zu verbreiten suchen, sich an Calvin viel nä-her als an Zwingli und Melanchthon anschließen und selbst von Luther meist nur das vor-ziehen, was Calvin als absolutistische Hauptpunkte eines nach unbegreiflichem Gutdünkenfestgestellten göttlichen Weltregiments behandelt und gesteigert hat, worin aber die ver-ständiggelehrtere und milder gebildete Denkart Zwing li's und Melanchthon's undselbst die Augsburgische Confesston mit dem in Luther's Individualität oft prädominiren-den Augustinismus übereinzuftimmen sich hütete.

Calvin's Eltern hatten für ihn, als einen jüngeren Sohn, frühzeitig ein Paarkleine Kirchenpräbenden zu Noyon gewonnen. Verwandte zu Paris machten esmöglich, daß er dort in Studien der lateinischen Philologie und der Philosophie sich aus-zeichnen konnte. Bald nachher aber ftudirte er Jurisprudenz unter Petrus Stella(P. L'Etoile) zu Orleans und noch weiter unter dem berühmteren Andreas Alciatuszu Bourges. Unstreitig hatte diese frühe Eingewöhnung in das kanonische Recht und indie gegen Ketzereien und für byzantinisch - imperatorische Entscheidungen über Orthodoxie sehranmaßliche Gesetzgebung Justinian's darauf vielen Einfluß, daß Calvin späterhin, um dieKirche als einen theokratisch vorherrschenden Staat Gottes, unter der Aristokratie sei-ner*) nur scheinbar republikanischen Presbyterien, zu gestalten, Neigung und Kennt-nisse in sich vereinigte und diese künstlich berechneten Veranstaltungen nach seinem schwarz-blütigen Temperament mit juridischer Strenge und Gewandtheit verwirklichte.

Frankreich hatte auf einer kirchlichen Nationalversammlung zuBourges seit 1438die meisten Beschlüsse des Baseler Generalconciliums (früher und standhafter als Deutsch-land) benutzt, um durch eine 8unctio prsAwsticu (vgl. Koch 8unctio prsZwuticu 6er-

1) Der Einführung einer freien Presbyterial-, Diöcesan- und Synodalverfassung inBaiern wurde es sehr hinderlich, daß Feuerbach u. A- sie bloß nach dem allerdingshierodespotischen Typus der Calvinischen Kirchenzucht betrachteten. In Baden Hilstjenes Repräsentativsystcm dazu, Geistliche und Weltliche im Interesse für Kirchen- undSchulanstalten zu vereinigen, ohne daß sie den Binde- und Loseschlüssel dictatorisch mis-brauchen können.

1 *