Dänemark. 683
werden, daß dabei freilich mit Rücksicht verfahren, aber besonders die dänische Nationa-lität in Schleswig kräftig gepflegt und gefördert werde. Die dänische Partei sieht dasVerhältnis zum deutschen Bunde so an, daß der König von Dänemark nur als solcher fürdiese Herzogthümer dem deutschen Bunde beigetreten sei. Mit ihr ist die Regierung imAllgemeinen wohl einverstanden. Die national-skandinavische Partei stimmt auch in soweitmit ihr überein, daß sie gleiche Erbfolge und Förderung der dänischen Nationalität inSchleswig will, sie erkennt aber ein näheres Bundesverhältniß Holsteinsund Lauenburgsan, und will, daß diese beiden Herzogthümer eine besondere Verwaltung, auch eine be-sondere Verfassung erhalten sollen, jedoch unbeschadet des finanziellen Nutzens, den Däne-mark aus ihnen zieht. Dagegen will sie Schleswig Dänemark ganz einverleibt wissen,Dänemark soll bis zur Eider gehen, will Schleswig zu dem Act der einstigen VereinigungDänemarks mit den beiden andern skandinavischen Reichen als Morgengabe mitbringen.Um das Herzogthum Schleswig zu danisicen, haben beide Parteien gemeinsam verschiedeneVereine gestiftet, die durch Wort und Geld wirksam sind, aber bis jetzt fast gar Nichts aus-gerichtet haben. Diese skandinavische Vereinigung besteht bis jetzt nur noch in der Idee,wird jetzt allerdings viel besprochen, hauptsächlich aber auch nur besprochen. Man hat inDänemark wie in den beiden andern Reichen skandinavische Gesellschaften gebildet, die je-doch vorzugsweise nur freundschaftlichen Verkehr der Einwohner und literarische Beziehun-gen zum Zwecke haben. Im Hintergründe ruht allerdings auch ein politischer Zweck, indemman gleichfalls eine staatliche Annäherung will. Diese denkt man sich mehrentheils alseine Föderation zwischen den drei Reichen nach Art des deutschen Bundes, jedoch mit mehrvolksthümlichen und demokratischen Formen, so daß neben dem Fürstenbund ein Völker-bund entstände, repräsentirt durch ein skandinavisches Parlament, wie es schon die freienVerfassungen Norwegens und Schwedens mit Nothwendigkeit erheischen. Daß dieseIdee an sich recht scbön ist, wird wohl kein Verständiger in Abrede stellen, aber die skandi-navische Partei in Dänemark scheint dabei außer Acht zu lassen, daß sie erst dann realisirtwerden kann, wenn Dänemark zu einer freien Staatsverfassung gelangt ist, scheint nichtzu beachten, daß es nie gelingen kann und wird, Schleswig unter Einer Staatsverfassungmit Dänemark zu vereinigen; sie scheint überhaupt noch nicht Resignation genug zu be-sitzen, sondern von einem, man möchte sagen, provinziellen Eigendünkel beseelt zu sein,der sehr ängstlich besorgt ist, daß Dänemark an sich nicht bedeutend genug sei, sich in derskandinavischen Union geltend zu machen oder lieber zu pradominiren. Würde diese Partei,die übrigens immer mehr Anhänger in Dänemark gewinnt und auch mehr und mehr zueiner größeren Klarheit gelangt, schon jetzt von politischer Klugheit geleitet, so würde siesich nicht um Schleswig kümmern, sondern würde vor allen Dingen nach einer konstitu-tionellen Verfassung in Dänemark streben und erkennen, daß gegenseitige Freundschaft undAllianz sowohl im Interesse Skandinaviens als Deutschlands liege. Wir wollen hoffen,daß sie bald zu dieser Einsicht und dem entsprechenden Streben gelange-
Einer konstitutionellen Entwickelung in Dänemark stehen aber auch die aristokrati-schen Einrichtungen und Tendenzen nock entgegen. Man hat in Dänemark wohl, gegen-über den Schleswig-Holsteinern, behauptet, daß man seit Einführung der Absolutherr-schaft keine Aristokratie habe, weil man kein geschlossenes privilegirtes Corps hat, wie dieschleswig - holsteinische Ritterschaft ist. Aber diese Behauptung ist im Grunde ganz nich-tig. Zwar wurde die damals mächtige Aristokratie in Dänemark durch Einführung derAbsoluthecrschaft gänzlich gebrochen, allein die Absolutherrschast schuf eine neue Aristo-kratie, ihr unterthanig und ihr dienend. Die jetzt in Dänemark bestehenden 19 Lehens-grafschaften und 13 oder 14 Freiherrschaften sind alle nach Einführung der Absolutherr-schaft gegründet und von den absoluten Königen creirt; einige noch in neuester Zeit, nach-dem schon in der jütländischen Ständeversammlung der Wunsch laut geworden war, derKönig möge doch von fernerer Creirung abstehen. Die Lehnsgrafen und Freiherren ge-nießen besondere Vorrechte und werden im Hof- und Staatsdienst unleugbar bevorzugt.Sie wünschen, mit wenigen ehrenwerthen Ausnahmen, keine Aenderung des Zustandes,worin sie sich wohl fühlen, wenn auch nicht die Bauern auf ihren Gütern. Diese strebenjetzt, nachdem unter der Regierung Christian's VN. und Friedrich'sVft die Fesseln der Leih,.