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3 (1846) [Cal - Deu]
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Dänemark.

durfte geschrieben werden. Diese vortreffliche Preßfreiheit ist aber später, namentlich durchdas größere Preßgesetz von 1797 und einige kleinere Verfügungen gar gewaltig beschränktworden. Die eigentlichen politischen Zeitungen, die, welche über die Weltangelegenheitenund Ereignisse in den verschiedenen Staaten berichten und abhandeln, stehen unter Eensur,die übrigen, welche über die innern Angelegenheiten des dänischen Staats, Wissenschaft,Kunst u s. w. schreiben, dürfen ohne Concession bestehen und ohne Eensur erscheinen, abersie müssen jedesmal vor ihrer Distribution einem Polizeibeamten vorgelegt werden, der dannentweder die Erlaubnis zur Distribution ertheilt oder die Beschlagnahme verfügt. ErfolgtBeschlagnahme, so wird solches der dänischen Canzlei gemeldet, die dann weiter bestätigtoder frei giebt. Bestätigt sie, so muß gerichtliche Verhandlung und Entscheidung erfolgen,jedoch hat die Canzlei auch mehrfach die Entscheidung über Beschlagnahme den Gerichtenentzogen, besonders wenn es sich darum handelte, ob ein Artikel als ein politischer anzu-sehen sei oder nicht. Erst neulich ist auf vielfachen Widerspruch angesehener Männer eineAenderung dahin getroffen, daß die Entscheidung den Gerichtsbehörden anheim gegebenwerden soll, wenn der Herausgeber eines inhibirten Blattes dies verlangt. Bücher undFlugschriften unterlagen bisher gleichfalls der Eensur, wenn sie nicht über 24 Bogen starkwaren, jetzt ist indes die Aenderung getroffen, daß diejenigen, welche über 6 Bogen starksind, frei ausgegeben werden können. Die Preßgesetze verhängen theils Gefängnißstrafen,theils Geldstrafen, theils gilt auch die Eensur als Strafe, indem der Verfasser des Buchesoder der Redacteur eines Zeikblaltes entweder aus gewisse Jahre oder auf Lebenszeit unterEensur gestellt wird. Die Regierung ist der Preßfreiheit, soweit sie noch besteht, nichtgünstig, obgleich Christian Vlll. bei seiner Thronbesteigung erklärte, er sei ein Freund derPresse und wünsche durch sie die Wahrheit zu erfahren. Schon gleich nach Einführungder berathenden Stände beabsichtigte sie dieselbe weiter zu beschränken und wohl ganz aus-zuheben. Da aber erhob sich die öffentliche Meinung sehr kräftig für die Presse und esbildete sich eine große Preßfreiheitsqesellschast, welche anfangs eine mehr konservative Rich-tung hatte, später sich aber mit Ausscheidung des konservativen Elements dem Fortschrittzugewandt hat und jetzt fortwährend nach größerer Preßfreiheit strebt. Sie und der größereTheil des Volkes, welcher mit ihr einverstanden ist, hat aber bisher Nichts ausrichtenkönnen; die Ständeversammlungen, an welche man sich wandte, haben sich freilich fürdie Preßfreiheit erklärt, jedoch bei Weitem nicht kräftig genug. Gegen ihren Rath aberhat die Regierung noch vor mehreren Jahren eine Gesetzcsverschärfung durchgeführt und inder letzten Diät, im Jahr 1844, legte dieselbe einen Entwurf vor, wornach zwar die Preß-freiheit allgemein werden sollte, aber auch nicht allein die Freiheit zur Begründung perio-discher Blätter gewaltig beschränkt und für die kleinsten Vergehungen große Strafen fest-gesetzt werden sollten, wobei es besonders eigenthümlich war, daß man die Regentenfamiliemit allen Verzweigungen bis wohl ins hundertste Glied aufs Aengstlichste gegen die Oeffent-lichkeit zu schützen suchte. Die Stände riethen diesen Entwurf allerdings ab; aber mandarf nicht erwarten, daß der neue Entwurf, den die Regierung vorbereitet, viel freisinnigerauSsallen wird. Der Zeitschriften und Zeitungen erscheinen jetzt viele. Besonders beachtens-werlh darunter sind vier: Collegialtidende (Eollegialzeitunq), Berlinks Tidende (Ber-ling'sche Zeitung), Fädrelandet (das Vaterland) und Kjöbenhavnspost (die KopenhagenerPost). Die Collegialzeitung wird von dem geheimen Staatsminister Oersted herausgegebenund ist als ein ofsicielles Blatt ainusehen. Die Berling'sche Zeitung vertheidigt die Regie-rung, erhält von dieser unter der Hand Mittheilungen, ist halb ofsiciell; die andern beidensind Oppositionsblätter. Fädreland gehört hauptsächlich der skandinavischen Partei an undvertritt vorzugsweise die nationalen Interessen mit Vernachlässigung der konstitutionellen,während Kjöbenhavnspost diese in den Vordergrund stellt.

Besser steht es wiederum mit dem Finanzwesen. Da drangen die Stande, als ihnendas Dunkel ein wenig gelichtet ward, auf weitere Aufklärung und drangen zugleich aufOrdnung in der Finanzverwaltung und bedeutende Ersparungen, um so specieller, je mehrsich ihre Einsicht erweiterte. Ein recht ausführliches Budget und ein Verwaltungsbericht wardauch gleich nach dem Regierungsantritt Christian's VIII. der Oeffentlichkeit übergeben undes wurden für die einzelnen und hauptsächlichsten Pöste feste Normen angenommen; der