Curie, römische. 633
„der Principien mächtig sind, nach welchen Recht und Anmaßung sich unterscheidet; end-lich die öffentliche Ordnung, denn sie wird besser vertheidigt werden"').
Was Dup i n von Frankreich abhalten wollte—die Rückkehr des Ultramontanismus>— sind Viele eifrig bemüht, in Deutschland zu vollbringen. Unter den Umstanden,welche eine so auffallende Erscheinung begünstigen, ist eben die Vergessenheit, in welche dieächten Grundlagen des katholischen Kirchenrechts bei vielen Geistlichen und Nichtgeistlichengefallen sind, der bedeutendste. Namentlich will man die Leute bereden, es beruhe das,was allein die gallicanische Kirche und mit ihr jeder denkende Katholik als Vereinsverfas-sung anerkennt, auf „allgeme inen philosophischen und politischen Phrasen", sei auch mitden katholischen Dogmen unvereinbar. Aber der Kundige weiß, daß seit den Männern des15. Jahrhunderts, welche zuerst das mittelalterliche Dunkel hierin ganz durchbrachen, dasHaupibestreben dieser bessern Schule, welcher die größten Gelehrten dieses Fachs angehö-ren, dahin ging, nachzuweisen, wie auch bei consequenter Festhaltung der richtig verstan-denen katholischen Glaubenslehren und Kirchengesetze das ultramontane System als völligunhaltbar sich darstellt.
Fr ilich bei der gewaltsamen Unterdrückung des Rechts der Rede, ja des Gedankens,welche sich die kirchlichen katholischen Behörden meistens erlaubten, glaubte die Schulemit größter Vorsicht die eigentliche Bedeutung und den Zusammenhang ihrer Lehre verste-cken zu müssen. So wurde sie zur Geheimlehre, die nach so langer Vernachlässigung vonWenigen mehr verstanden wird. Wir wollen versuchen, sie zugänglicher zu machen.
Die Schule geht davon aus, daß unter der Gesammtheit der Vorrechte des päpstlichenPrimats einige als wesentliche (natürliche, älteste) sich von den unwesentlichen(zufälligen, später erworbenen) bedeutend unterscheiden^). Als wesentliche werden nurdiejenigen betrachtet, welche für Erhaltung möglichster Einheit in den Hauptlehren des re-ligiösen Glaubens, auch in Verfassung und Gesetzgebung— Beides natürlich nur sowütder Geist des Ehristenthums Einheit fordert und erträgt — nützlich sind, ohne die Gleich-stellung des römischen Bischofs mit jedem andern Bischof im Entscheidenden aufzuheben.Dahin können nur folgende gerechnet werden.
Wenn es sich um Erhaltung des Bestehenden handelt, nehmlich dessen,was in Sachen des Glaubens richtig angenommen oder durch kirchliche Gesetzgebung, sei esfür alle Diöcesen, sei es nur für eine oder einige, zweckmäßig festgesetzt scheint, ein Di-rectionsrecht, welches jedoch nur mittelst unverbindlicher Exhortatorien auszuüben ist.Es versteht sich, daß die exhortatorischen Vorträge den Inhalt der bestehenden Gesetze, da-her auch die darin etwa gültig festgesetzten Strafen in Erinnerung bringen können. Wolltedaher der römische Stuhl z. B. s) in den Fällen, in welchen er jetzt das sogenannte De-volutionsrecht anspricht, sichln den Schranken seiner wesentlichen Rechte halten, sowürde derselbe nur dazu befugt sein, durch Anwendung des eben bezeichnet«« brüderlichen
1) Oonstitutionnel 6» 8 luill. 1828.
2) Mit Recht bemerkt Eichhorn (Kirchenr. I, 576.): „Walter, Kirchenr. Z. 135„verwirft diese Unterscheidung mit den übrigen Eurialisten, aber nicht gestützt auf die päpst-liche plonituäo poteststis, mit welcher sie diese rechtfertigen, sondern weil der Primat,„wie die Kirche selbst, nicht etwas Fertiges und Abgeschlossenes, vielmehr in beständiger„Entwickelung begriffen sei. Wie ick vielen Stellen begegnet diesem Schriftsteller hier, daß„er sich selbst widerlegt. Wenn der Primat in beständiger Entwickelung begriffen, mithin ver-änderlich, zugleich aber nach der Lehre der katholischen Kirche nothwendig, also unveränder-lich ist, so folgt, daß jene Unterscheidung der Schule eben ganz richtig jene unveränderts-ten und veränderlichen Bestandtheile von einander trennt." —So weit Eichhorn. Er-freulich ist auch die Erklärung v. Droste's (Grunds, des gem. Kirchenr. Bd. II. Abth. 1,Vorr. XVII.)-. „Ich werde mich durch Nichts in der Welt von der jetzt nach langem Schwan-len entschieden betretenen Bahn des gallicanischen Systems, sowie der schon früher stets ge-„haltenen Opposition gegen Absolutismus jeder Art wieder abbringen lassen; denn Nichts„steht klarer mir vor der Seele, als daß nur dieser Weg zum dauernden Frieden in Staat„und Kirche führe, daß die Ultra's dem Scheine nach, ihre gemäßigten Gegner aber in der„Lhat die wahren Freunde der Monarchie und Hierarchie seien, da Diese Etwas vertheidigen,„was sich halten läßt, Jene Etwas, das früh od r spät nothwendig zusammenfalle» muß,„weil es auf Unwahrheit bauet und naturwidrige Knechtschaft."