Druckschrift 
3 (1846) [Cal - Deu]
Entstehung
Seite
632
Einzelbild herunterladen
 

632

Curie, römische.

vorherrschende Mittel der Cultur behandelt, sondern nur die dafüt nöthiqe Ausbildung derGeister am meisten betrieben und freithätig erhalten wird, so daß dort offenbar in gleichemGrade das Gedeihen aller Cultur u»d der dadurch erreichbare Wohlstand aller Tbätigenam meisten verbreitet ist. Was Anderes kann hieraus deutlicher folgen als dies, daß dieleitende Grundidee aller Cultministerien sein müsse, Förderer und Leiteraller und aller geistiaer Culkurmittel zu sein und deswegen die größte moralisch zulässigeFreithätigkeit in den Geistesübungen rechtlich zu beschützen.

In den Staaten, wo der Ueberblick des Ganzen nicht durch den Umfang allzusckwerscheint, pflegen für j tzt die Cult- oder Geistesculiur-Ministerien mit den Ministe-rien des Innern oder der einheimisch-bürgerlichen Staatsverwaltung v ereinigt zusein. Der Vortheil leuchtet ein, daß alsdann die materiellen Mittel und überhaupt dieganze Ordnung der staatsgesellschasklichen Verhältnisse in einem einzigen Hauptaufsehersich concentriren. Ob aber nicht dennoch fast immer die Menge der Gegenstände allzu viel-artig sei, ob nicht die Pflege dergesammten Geistescultur und der dafür nöthigen so man-cherlei Anstalten, bei denen so viel auf Personenkenntniß av kommt, eine nicht durch vie-les blos Materielle zerstreute Geistesrichtung erfordere, mögen Erfahrenere beurtheilen.Die unentbehrlichen materiellen Mittel würden doch immer für das Cult- und Geistes-Cul-tur-Ministerium ausgeschieden und seiner Verfügung untergeordnet sein können, auch wennes von den übrigen sehr vielen Geschäften des Ministeriums des Innern abgesondert wäre,sobald es nur die zu den geistigen Culturzwecken nöthige Vollziehungs-Vollmacht hätte.

vr. Paulus.

Curatel, s. Vormundschaft.

Curatel, Nntversitäts-, s. Universität.

Curialien, s. Courtoisie.

Curie, römische, Car-inäle, Bullen, Breven. ^ l. Soweit die Amts-geschäfte der höhern und geringem Beamten, deren Gesammtheit wir die römische Curienennen, sich auf jede Diöcese der katholischen Kirche beziehen können und daher nicht blositalienische Sprengel interessiren, bestehen sie in Mitwirkung beim Gebrauch des päpstli-chen Primates. Daher ist die Hauptfrage: welche Befugnisse bilden diesen Primat (dieObergewalt) des Bischofs (zugleich Erzbischofs und Patriarchen) von Rom über alle an-dern Diöcesen der katholischen Kirche? Ihre Beantwortung ist auch deshalb nicht zu ver-schieben, weil sie bei manchem der folgenden Artikel vorausgesetzt werden muß. Dabeidrängt sich uns die Betrachtung auf, wie viele Gründe das katholische, ja nicht blos daskatholische Deutschland hat, in die Klagen des berühmten französischen RechtsgelehrtenDupin, ehemaligen Präsidenten derDeputirtenkammer, im Wesentlichen einzustimmen, derseine Rede über die kirchlichen Angelegenheiten im Jahre 1828 soendete:Zum Schlussever-lange ich die Wiederherstellung der Lehrstühle des Kirchenrechts in den Juristenfacultäten,wo die wesentlichen Grundlagen des Reckts der Kirche und der kirchlichen Verfassung, dieGränzen der weltlichen und geistlichen Macht, die Freiheiten der gallicanischen Kirche unddie Declaration von 1682 gelehrt werden sollen. Die Vergessenheit, in welche diese Leh-ren gefallen sind, zeigt sich in der Kirche sowohl als unter den Rechtsgelehrten. Wer vonuns hätte während der Revolution und selbst noch während der Kaiserregierung daran ge-macht, sie zu studiren? Und als wir den Papst zu Paris und Fontainebleau erblickten undzu Rom einen französischen Präfecten des Departements der Tiber, wer hätte da darangedacht, sich gegen die Gefahr zu waffnen, daß die Lehre Greqor's Vll. wieder über dieBerge zurückkommen und Frankreich im 19. Jahrhundert als Provinz der Schüler desLoyola erscheinen könnte? Das Studium der Vergangenheit, der Gesetze, der Thatsa-chen, des öffentlichen Unglücks, der großen Vorbilder, welche unsere Ahnen uns hinter-ließen, ist jetzt eines der Bedürfnisse unsers Zeitalters. Alle werden dabei gewinnen: dieKirche, denn oft hat sie den Eifer zu bedauern, der nicht der Wissenschaft entspricht; dieStaatsmänner, die Rechtsgelehrten, die Beamten, denn sie werden der wesentlichsten,,Kraft entbehren, wenn sie in den Verhandlungen mit der Kirche nicht bis auf den Grund