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3 (1846) [Cal - Deu]
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Creditvotum. Culpa.

geschehen, und wie groß der Schade von dem entwertheten aber schon nützlich gewesenen Pa-piergelde sein mag, er ist kleiner, als der Schade von einer gleich großen im Voraus erho-benen Kciegssteuer gewesen wäre. Diese würde größere Bedrängnisse, Vermögenszerrüt-tungen und Verkehrsstörungen zur Folge haben, weil sie nimmt, wo Nichts gegeben ist,weil sie das wirksamste Erwerbsmittel, das baare Geld, aus dem Verkehre zieht, weil siedadurch den Verbrauch behindert, und weil sie als plötzlich hinzukommende Last alle Dieje-nigen zu Boden drückt, welche sich bis dahin noch so eben aufrecht erhalten haben. Giebtman dagegen Papiergeld, statt Kriegssteuer zu nehmen, so bleibt der ganze Verkehr nichtblos in seiner Ordnung und bei seiner vollen Kraft, sondern Verbrauch und Erwerb, derganze wirthschafcliche Betrieb erhalten neuen Schwung, und wenn das baare Geld insAusland gehr, so wird von dort gewissermaßen eine Kriegssteuer bezogen. Kommt nunauch das Kriegsunglück und die Entwerthung des Papiergeldes, so hat das Land größereKräfte gewonnen, um jenes zu bestehen und den Schaden von dem entwertheten Papier-gelde zu ertragen.

Eine Regierung, die mit der öffentlichen Meinung zu regieren und diese zu leiten undzu beherrschen versteht, kann ihren Credit immerhin auf ein Blatt Papier setzen; wo mander Regierung vertraut, wo Treue und Glauben gilt, da erscheint das Papiergeld als einmächtiger Geist, wenn es Noch thut, und verschwindet unmerklich vor dem glänzendenMetall, das nicht blos Geld, sondern auch vielfach gebrauchte Maare ist, am brauchbarstenaber zur Gewähr vor unredlichen Leuten. Wo man nicht trauen darf, muß man das Pa-piergeld weglassen *). v. Theobald.

Creditvotum. Die Abstimmung einer volksvertretenden Versammlung, wodurchsie entweder eine von einem Ministerium conkrahirte Schuld anerkennt, vder gewöhnlicher,einen Minister ermächtigt, zum Behufs der Bestreitung eines bestimmten Aufwandes denCredit zu benutzen. Dieses Verfahren ist namentlich in Frankreich sehr gewöhnlich, woüberhaupt die Benutzung des Credits für die laufenden Bedürfnisse der Staatsverwaltungmehr als irgendwo üblich ist. Es kann sich dieses Verfahren höchstens bei außerordent-lichen Bedürfnissen empfehlen. Zu deren Bestreitung sobald sie nicht eben hoch sind hat man die Wahl zwischen der Ansammlung von Reservefonds und der Benutzung desStaatscredits. Oertliche und zeitliche Verhältnisse entscheiden, welches Mittel das un-schädlichere sein wird. Erfreut sich der Staat eines guten Credits und kann er sich daherleicht und billig Capitalien verschaffen, so wird er allerdings besser thun, seine Reservefondsin den Cassen seiner Bürger wuchern zu lassen. Ueber die Bewilligung des Credits vonSeiten der Kammern müssen natürlich dieselben Gründe entscheiden, die überhaupt dieFragen beantworten, ob das Bedürfniß anzuerkennen und ob es auf dem Wege des Cre-dits oder auf andere Weise zu decken sei. Ueber die Benutzung des Credits muß der vondem Minister abzulegende Rechenschaftsbericht Auskunft geben; er muß beweisen, daß derCredit nicht weiter in Anspruch genommen wurde, als nöthig war. Ward der Creditüberschritten, so hängt es von der Entscheidung der Kammern ab, ob sie diese Ueberschrei-tung als nothwendig anerkennen oder die Verantwortlichkeit der Minister in Anspruch neh-men wollen.

Von den Creditvoten unterscheiden sich die in neuester Zeit in Spanien vorqekomme-nen Vertrauensvoten, durch welche den Ministern, nicht blos für finanzielle Zwecke,auf eine gewisse Zeit cbsrte bla nebe gegeben wurde. BülaU-

Cridar, s. Concurs.

Criminal-Gerichtsbarkeit, Crintirral-Recht, Criminal-Gesetz rc., s.Strafgerichtsbarkeit.

Cromwell, s. Geschichte Englands.

Culpa, Schuld, Verschuldung, Dolus, böse Absicht, Arglist, Ver-letzung, Vergehen, Injuria, Casus oder Zufall. Die allgemeinen WorteVerschuldung und Vergehen, Unrecht und Rechtsverletzung bezeichnen eine gesetzwidrige, in

*) Vergl. d. Artikel Amortisation, Staatsschulden, Papiergeld u. a.

Anm. d. Redact.

Staats-Lerikon. UI. 40