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3 (1846) [Cal - Deu]
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balvin.

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>lr. Lalvin, lluqnel 86 <Iit ?ropv8snt (der lXicolaiis me»8) 68t teno <Ie maintenirI'bonneur, comm6 eie 8on kastour. Diese Diffamationen betrafen Nichts alsgelehrte Diskussionen, ob Calvin oder Servet richtiger theologisire. Dennoch verhandeltedas weltliche Senatsforum darüber und war nach wenigen Tagen so inkonsequent, denangeblich verleumdeten Calvin, welcher die Anklagepunkte ^) verfaßt hatte, selbst nebstder übrigen von diesem Gewaltigen geleiteten Stadtgeistlichkeit gegen den armen Verhaf-teten zur Ueberweisung, daß nicht Calvin, sondern Er der ketzerisch Irrende sei, zumDisputiren und Ketzermachen vor sich auftreten zu lassen, wo Calvin die wohlanständigenEhrentitel: impullons, impi»8, nebulo, canm, nicht außer Uebung kommen ließ.

Kläglich ist's, bei Mosheim S. 155230 mit der größten Behutsamkeit in Rück-sicht auf den Parteiführer Calvin entwickelt zu lesen, wie seit dem 14. Aug. 1553 derohne Recht Verhaftete in jenen meist nur controvertirenden Verhören durchgequältwurde, daß er das, was er sich ganz anders auslegte, dem triumphirenden Dogmatistengegenüber für Ketzerei erklären sollte. Aus griechischen und lateinischen Kirchenväternließen die juridischen Richter vor sich debattiren, ob Christus in den ersten Jahrhundertenals ein ewiger Sohn Gottes, oder nur seit seiner wundervollen Menschwerdung als derSohn des ewigen Gottes, in welchem Gott seiest in der Disposition oder Qualitätals Logos erschienen sei, geglaubt würde. Und diese stets festgehaltene Differenz nebst derdoch zur Widerlegung dargebotenen Meinung, daß man erst Erwachsene als glaubens-kundig taufen sollte, ward das Hauptverbrechen, um lebendig verbrannt zu werden. MitSchauder liest man, daß dem Fremdling ein Rechtsbeistand abgeschlagen, daß seine Vor-stellung, wie nicht der Staat, sondern nur jede Kirche als Lehrgesellschaft den Anders-lehrenden von sich ausweisen dürfe, nicht überlegt, daß sein Berufen auf den größern Re-gierungsrath der 200, welcher die blutigen Gesetze Kaiser Justinian's und Friedrich's II.gegen Ketzer abzuweisen befugt gewesen wäre, nicht gehört wurde. Sehr natürlich stellteer dar, daß er eben so gut den Calvin und seine besonder» Lehrmeinungen des Ketzereiver-brechens anklagen könnte. Das Einzige war, daß man die Welt- und geistlichen Obernvon Zürich, Schaffhausen, Basel und Bern um ihr Gutdünken befragte, wahrend derarme Mann, der an Leibschäden litt, bis in die Octoberkälte hinein im Criminalverhaftüber die schlechteste Behandlung lamentirte. Ungeachtet nun selbst die Geistlichkeiten derverwandten Kantone nur auf weise Coercition, nicht auf Todesstrafe bindeuteten,so entschied sich dennoch in mehrtägigen Deliberationen zwischen dem 18. und 26. Octoberdie Majorität des kleinen Raths, sz'ans en bonno parlicipation <16 cemseil avec no8 ci-tnz-en8 et axan8 invyy»e le nvm <Ie Die», gerade zur grausamsten Strafe, mit seinemBuche lebendig verbrannt zu werden.

Das Unglaubliche stürzte Anfangs den heftigen Spanier in laute Jammerklagen,welche Calvin für Kelluina stnpillitgs und einen Beweis ansah, daß es ihm nie milderReligion Ernst gewesen sei. Er bat um Enthauptung. Er befolgte den Rath, Calvin(dessen Macht er nun wohl allzu groß dachte) ins Gefangniß kommen zu lassen und umVerzeihung zu bitten. Dieser selbst hätte zwar eine gelindere Todesart gewünscht; aberzur Aenderung des Urtheils war es jetzt zu spät und Calvin vertheidigte nachher alles Ge-schehene durch das, was er das schamlose Beharren in der Ketzerei nannte.Nicht durch Calvin's Ueberzeugungen sich bekehren zu lassen, war das beleidigendsteCrimen.

Servet überstand (den 27. Ort. 1553, erst 44 Jahr alt) eine halbstündige Marter

12) die» inbcior, mso consilio tlictatam esse Lormulam (aecusationis),qua paketieret aliqui« in causam inAressus. Oalvini Kelutatio p.69ö; undin Lp. 152 schreibt Calvin schon : 8 per», capitals «altem juäicium knro. ?oense veroatrocitatom remitti cupio. Farel protestirte selbst gegen diese Nachgiebigkeit: Huväpoenas atrocitatem leniri cupis, iacis amici otücium in inimicisslmum tibi bominsm.8e>l ts, guaeso, ita xera«, ns temere quivi« aulleat, nova in seine inpublicum clogmata et tamüiu omnia t urbare impune, nt iste kecit. Farelvergaß die Frage: wodurch denn er ein Recht hätte, nova «lo^mata nach Genf zu bringen? Eben diesen Farel gab man dem Servet zum Begleiter zum Feuertod-Staats-Lerikon. III. 2