Druckschrift 
3 (1846) [Cal - Deu]
Entstehung
Seite
8
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8 Calvin.

zum Geheimnißglauben gegen sich hatten, war es für Calvin nicht schwer, dieDolks-meinung zu Genf und anderswo für sich zu haben. Auch gegen Moderantisten, Niko-tz emiten genannt, welche im Herzen andersgläubig sein und doch den Cultus der altenKirche, gegen welchen Calvin als gegen Jdololatrie schrieb, mitmachenzu dürfen behaup-teten, mußte er um diese Zeit leicht obsiegen. Aber anders war der Kampf gegen die na-türlichen Feinde seiner rigorosen und Alles der kirchlichen Presbyterialgewalt un-terwerfenden Kirchendisciplin und geistlich (nicht blos geistig) strafendenSittencensur.

Sehr Recht hatte unstreitig Calvin, wenn er darauf bestand, daß die Stadt nichtnur gegen antichristische Lehre, sondern auch auf christl iches Leben und Sitten-zucht geschworen habe. Immer aber, verwirrte er sich hier durch das Vermischen desMoralischen und des Juridischen. Dieses, das Juridische, als Pflicht und Recht, Un-recht durch Strafen zu verdrängen, geht die äußere Gesetzgebung an und betrifft dieStaatsobrigkeit, welche Ausbrüche der Unsittlichkeit, wie sie äußerlich beobachtet undabgeurtheilt werden können, durch äußere Mittel theils verhüten, theils durch Straf-zwang bei den Thätern und Andern zurückdrängen soll. Die Moral und Religiondagegen will Geistesrechtschaffenheit. Sie hat die Thaten nicht durch irgend eineArt von Zwang, sondern durch überzeugende Erregung der Willigkeit fürdas Rechte und Gute, also durch innere Motive eindringlicher Belehrung und erzie-hender Ermahnung, i n der Wurzel zu bessern. Der Gott des Christenthums willnicht Handlungen (Werke) ohne Ueberzeugung und ohne die der Ueberzeugung getreue Ge-sinnung. Im wollenden und denkenden Geiste will er verehrt sein.

Calvin vermengte Beides und unternahm es, auch ein äußeres Strafamtzur Sache der Religiosität und zur Aufgabe der Kirchenobern zu ma-chen. Dieses drohte aufs Neue den menschlichen Hang zum Herrschen in den Gemüthernderer, welche allein Lehrer sein sollen, zu erwecken, scheinbar zu legitimiren und sogar un-vermerkt eine Art von Inquisition in den protestantischen Lehrstand einzuschieben, kurz:neben der Macht über die Gewissen auch eine Zwangsgewalt, und zwar eine unermeßliche,in die Hände der Presbyterialen zu legen.

Calvin regulirte wohl in ganz guter Absicht die speciellste Sittenbeobachtung durch diePresbyterien,.daher die Vorforderungen nicht blos zu Ermahnungen, sondern auch zurichterlichen Verweisen und Bedrohungen, und sodann ein von diesen Kirchencensoren de-cretirtes Abweisen vom Sacrament des Leibes und Blutes Christi, ja sogar ein Ausschlie-ßen aus der ganzen Kirchengemeinschaft. Diese Abschreckungsmittel gegen Sittenverderb-niß anzuwenden, hielt Calvin für Pflicht der Kirche und ihrer Vorstände, so daß er sie inden Kirchenstatuten sanctionirt streng zur Ausübung bringen ließ, aber eben dadurch Vielezur Gegengewalt reizte und seine ganze Wirksamkeit aufs Spiel setzte. Sein Charakterwar: aut 8im, ut sum; aut non sim.

Allerdings hatte er für sich, daß die ersten Christengesellschaften anerkannt Lasterhaftevon ihrer Gemeinschaft weg- und in die übrige weltliche Gesellschaft hinauswiesen, ja daßman dieses Excommuniciren sogar als einHingeben an den Satan" (1 Cor. 5,2 5.) aussprach, weil jede der neuen Gemeinden sich als einen Theil des GottesreichesJesu, des Messias, ansah, den offenbar Lasterhaften aber als einen Sklaven des Satans,des eigentlichenAntimessias", betrachtete. Man konnte demnach diesen als einen Unter-than des satanischen Reichs dem Zustand, den er sich durch seine Thaten gewählt habe,hinzugeben folgerichtig denken. Damals aber war dies Alles doch nur ein Mittel der Chri-stengesellschast, von Jedem, der sich notorisch als Unchrist betrug, sich um ihres eigenenguten Rufs willen zurückzuziehen und wohl auch durch die äußern schlimmen Folgen (1 Cor.5, 5.) auf sein Gemüth einen erschütternden Eindruck zu machen. Das Verhältniß derChristianer zum übrigen Staat war aber noch nicht so, daß der von ihnen Ausgeschlossenedadurch in seinen staatsbürgerlichen Verhältnissen Schaden leiden mußte. Sehr vielanders ist dies, wo Staat und Kirche zugleich aus einerlei Mitgliedern bestehen und alsoder Ausgewiesene in äußere Nachtheile versetzt würde, äußere Nachtheile aber nur durchrichterliche Untersuchungen juridisch auferlegt werden dürfen. Das von Calvin