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5 (1847) [Fou - Gir]
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308
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308 Gallicanische Kirche.

diejenigen Abweichungen von der altkatholischen Lehre und Disciplin ausgebildet, die bisjetzt die katholische und evangelische Kirche am Meisten trennen. So die Ausbildung einerlevitischen Priesterkaste durch den erzwungenen Priestercölibat, der Ohrenbeichte, des Ab-lasses, des Mönchswesens.

Oie weiteren Mittel und die Folgen dieser völligen Umkehrung aller acht christlichenGrundsätze, die Hilfe dienstbarer weltlicher Machte, wie Bann, Jnterdict, Absetzung derKönige, Entbindung vom Treuversprechen, Inquisition, Scheiterhaufen und Ketzerkriegegegen Fürsten und Völker, Beraubung aller Lander an Grundbesitzungen und Herrschafts-rechlen wie an Geldern, an ungeheuren Summen für den Handel mit Ablaß, mit Dispen-sationen und geistlichen Stellen, für Annaten, Exspectativen, Jndulgenzen, Gerichts- undEanzleikosten — Summen, welche die weltlichen Staatseinkünfte der Länder oft um dasZehnfache überstiegen — alles dieses ist bekannt genug. Nicht minder auch sind es diezahllosen Heere sittenloser Mönche und Nonnen, und dann — nachdem allerdings in derrohen faustrechtlichen Zeit, wenn auch nicht jene päpstliche Gewalt, doch viele Päpste, Bi-schöfe, Klöster für die Culiur der jugendlichen Germanen wohlthätig wirkten — später, alsihre herannahende Mündigkeit dem Reiche des blinden Glaubens und des BevormundensGefahr drohte, die Anfeindung geistiger Fortschritte der Aufklärung und bürgerlichen Frei-heit, so wie die schamlose Siktenverderbniß des päpstlichen Regimentes und Hofes undder Geistlichkeit.

III. Nur die furchtbare Größe und Allgemeinheit der Uebel und Skandale solcherKirchenverfassung konnten in der ganzen katholischen Christenheit, beiFürsten und Völkern,den allgemeinen Nothschrei nach einer Reform derKircheanHauptundGlie-dern veranlassen und, als dieselbe dennoch, trotz der für ihreVerwirklichung zusammenbe-rufenen allgemeinen Concilien von Co nstanz (1414) und Basel (l431), in der Aus-führung größtentheils vereitelt wurde, die traurige Nothwendigkeit einer neuen Kirchentren-nung herbeiführen.

In Beziehung auf jene zweiHauptgrundlagendes kirchlichen Rechtsverhält-nisses verwarfen zwar diese allgemeinen Concilien völlig jene Grundsätze desPapalsy-stems. Sie erklärten, wie schon früher unter Philipp dem Schönen die Franzosenund unter Ludwig dem Baierndie Deutschen, die Staatshoheit für selbstständig undunabhängig von kirchlicher und päpstlicher Gewalt. Sie, welche Namens der kirchlichenGesammtheit über Päpste und ihre falschen Erklärungen und Anmaßungen richteten, frü-here Päpste absehten und neue einsetzten, widersprachen auch im Innern der Kirche nochausdrücklich jener päpstlichen Oberherrschaft und unfehlbaren und inappellabeln Entschei-dung in Kirchensachen Doch kehrten sie noch nicht völlig zu den freieren Grundprincipiendes Evangeliums und der ersten christlichen Jahrhunderte zurück. In ihrem Episkopal-system behaupteten sie nur die unmittelbare von Gott abstammende kirchliche Autoritätaller Bischöfe, als Nachfolger der Apostel, und die über dem Papste stehende höchste kirch-liche Gewalt ihres Vereins in den Concilien, mithin die Beschränkung der wesentlichenpäpstlichen Rechte aus die oben (Th. HI. S, 633) angegebene, — den Concilien untergeord-nete— an die Kirchengesetze gebundene äußere Directorialgewalt. Neben dem verwarfvorzüglich das Concilium von Basel noch viele andere Mißbrauche-

Für Frankreich hatte zwar die pragmatische Sanclion von 1438 die beschränktenReformprincipien der Concilien von Constanz und Basel großentheils eingeführt. Aberwie für Deutschland der Kaiser Karl IV., so vereitelte für Frankreich Franz I- in jener ver-derblichen Allianz weltlicher und kirchlicher Herrschsucht durch ein Uebereinkommen mitdem Papste, in welchem sich, wie so oftmals beide Monarchen die Rechte der Kirche untereinander sich zutheilten, der König insbesondere das Ernenmmgsrecht der Bischöfe erhielt,im Wesentlichen die Früchte jener Concilien. Die Bestimmung des Concisiums vonConstanz aber, daß mindestens alle 10 Jahre ein allgemeines Concilium sein solle,blieb unerfüllt.

Der zur Wiederherstellung der hierarchischen Weltherrschaft gestiftete Jesuitenordenwirkte auch für Frankreich, wie für den Frieden, die Freiheit und den Fortschritt aller euro-päischen Länder, unglückselig. Doch verwarf es großentheils die so viel möglich reactionäre»