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Gagern, H. W. A. v.
amtes bezweckte, unterstützte und durch einen darin gebrauchten Ausdruck den Anlaß zurwiederholten Auflösung der Kammer am 25. Ort- 1834 gab. Hr. v- G. hatte erwähnt,daß der (liberale) Berichterstatter auf dem Landtage von 1832—33 über den Heß'schenAntrag sich damals so und so geäußert habe, und daß er (v. G-) glaube, „daß die Partei,welche gegenwärtig die Geschäfte im Großherzogthum Hessen führe, darin einen Grundgefunden habe, jenen Abgeordneten davon abzuhalten, in dieser Kammer wieder Sitz zunehmen. (Jener Berichterstatter, Hofgerichtsrath Schenck in Darmstadt, war von seinemWahlbezirke für den Landtag von 1834 wieder gewählt gewesen, aber das Staatsministe-rium hatte ihm den Urlaub versagt.) Dieser Partei, welche das konstitutionelle Principnicht verstehe, und in ihren einzelnen Mitgliedern auch vergessen zu haben scheine, wasRecht sei, dieser Partei müsse er in dieser Beziehung Folgendes vorzutragen sich erlauben".So weit hatte v. G. geredet, als ihn der anwesende Regierungscommissär, Geh. Staats-rath Knapp, mit der Frage unterbrach: Was er unter dem von ihm gebrauchten Ausdrucke„Partei" verstehe? Abgeordneter«. G- (nach der Aufzeichnung des Geschwindschrei-bers): „Er verstehe darunter die Partei, welche vorzugsweise von dem Hrn. Geh- Stants-rath Knapp repräsentirt werde". Dann erläuterte er. auf die Aufforderung des Präsiden-ten der Kammer: „Er glaube, der Ausdruck Partei bedeute nichts Anderes als das Be-kennen zu einer Meinung, und die Kammer werde es ihm nicht leugnen wollen, daß der Hr.Geh. Staatsrath Knapp eine andere Meinung habe als er, und folglich gehöre er auch zu einerandern Partei. Etwas Beleidigendes liege aber in dem Ausdrucke nicht". Da nach dieser Er-klärung der Präsident der Kammer sich weigerte, den Abgeordneten v- G. zur Ordnung zurufen, aber die Regierungscommissäre und ein Theil der Abgeordneten fest darauf bestanden, soschritt die Kammer zur Abstimmung und entschied mit 20 gegen 14 Stimmen, daß v. G. nichtzur Ordnung gerufen werden solle. Tags darauf erfolgte dann die Auflösung der Kammer-Für den Landtag von 1835 — 36 wurde v. G. abermals, und zwar doppelt, nehm-lich von der Stadt Worms und vom Wahlbezirke Hungen (in seinem bisherigen Wahl-bezirke Lorsch war er den Anstrengungen seiner Gegner unterlegen) gewählt. Hr. v. G.entschied sich für Hungen, aber die Frage: ob er noch zu rechter Zeit optirt habe? wurdevon der Einweisungscommission und von der Prüfungscommission der Kammer in einennicht geahnten Zweifel gezogen, und so erfolgte v. G.'s Eintritt in die zweite Kammer(welche mit 33 gegen 3 Stimmen seine Option noch für zulässig erklärt hatte) erst nachderen Eröffnung und insbesondere nach gepflogener Diskussion über die Dankadresse.Hr. v. G. kam diesmal in keinen Ausschuß. Doch nahm er, wenn er in Darmstadtanwesend war, an den Sitzungen der Kammer und insbesondere an ihren wichtigerenDiskussionen eifrigen Mtheil. So namentlich an den verschiedenen Vorlagen des Finanz-ministeriums , wo er im Sinne zweckmäßiger Ersparniß und strenger Festhaltung konsti-tutioneller Principien wirkte; bei der Berathunq über den Gesetzesentwurf, welchereine Modifikation der Oeffentlichkeit des Strafverfahrens in Rheinhessen beabsichtigteu. s. w. Als der Antrag mehrerer Abgeordneten, über Vollziehung des Art. 103 derVerfassungsurkunde (Abfassung gemeinschaftlicher Gesetzbücher fürs ganze Großherzog-thum), in einem der rheinhesstschen Gesetzgebung und ihren Grundlagen (Oeffentlichkeit,Mündlichkeit, Richtercollegien und Geschwornengerichte) ganz feindlichen Sinne (durchdie erste Kammer und ihren Berichterstatter, Freiherrn von Breidenstein, angeregt) wie-derholt in die zweite Kammer kam (am 18. Mai 1836), hielt v. G. noch eine Rede zuGunsten der angegriffenen Institutionen und Principien, welche, der treueste Abdruckseiner kräftigen, edlen Natur, seines hohen Sinnes, seines geistig freien Blickes, sei-nes deutschen Seins, zugleich eine der ersten Stellen parlamentarischer Beredsam-keit einnimmt. (Verh. der 2. Kammer der Landst. des Gcoßherzogth. Hessen i. I. 1836,Protokolle, VII. Bd. 4. Abth., Sitzung vom 18. Mai 1836, S. 5 — 37.) Wenn je-mals Etwas nachdrücklich und doch gemäßigt, mit einem Feuer und doch mit einer Ruheder Ueberzeugung vertheidigt wurde, so geschah es diesmal. Hr. v. G. hatte richtig pro-phezeiet, als er im Eingänge seiner Rede gesagt hatte: „Er werde die Geduld der Kam-mer nicht oft mehr in Anspruch nehmen." Denn sehr begreiflich blühete in diesem Boden keineseiner Rosen mehr. Er hatte schon bald nachher, als er seinen Abschied genommen, in