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5 (1847) [Fou - Gir]
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288
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288 Fürst.

geneigler als die Demokratie; denn wer mag leugnen, daß die Abschaffung der Sklavereiin einem monarchischen Nordamerika wahrscheinlicher wäre als in einem republikanischen?Wer muß nicht gestehen, daß in Europa das Königthum in Bezug auf religiöse Duldung,Zunft- und Bürgerrechte und dergleichen zuweilen liberaler ist als die Volksstimme oderdie Mehrheit des Volks? Wenn aber in der Monarchie nicht selten ein übermäßiger mate-rielle Druck auf den geringeren Claffen lastet, so laufen dagegen in der Demokratie diegeistigen Interessen leicht Gefahr. In ihr sind Rohheit und Gemeinheit das Extrem, demnach Zerstörung aller dynastischen und aristokratischen Elemente schwer entgegenzuwirkenist; die souveräne Menge duldet ungern irgend eine Auszeichnung, die ihr nicht leicht zugäng-lich ist; und wenn in einem demokratischen Staate Sinn für Bildung und politische Aufklä-rung nicht schon Gemeingut geworden sind, so erscheinen Geist und Kenntnisse, die nichtdem physischen Alltagsbedürfnisse dienen, zuletzt als ein aristokratischer Luxus, und wernicht zur Classe der Handarbeiter gehört, als ein des Schutzes und der Wohlrhaten des Ge-setzes fast unwürdiger Müßiggänger. Wenn ferner das Königthum die Ungleichheit, denGegensatz von Herren und Unterthanen, von Privilegirten und Nichtprivilegirten, oft biszur Vernichtung von Recht und Freiheit treibt, so ist dagegen die Demokratie geneigt, dasGesetz der Gleichheit bis zu demselben Uebermaße auszudehncn, wenn sie, nicht mehr zu-frieden mit der formellen Rechtsgleichheit vor dem Gesetze, materielle Gleichheit und indiesem Sinne Ostracismus, tuiuiias novss, agrarische Gesetze fordert. In der reinenDemokratie kennt das Volk keinen anderen Zügel als seine eigene Vernunft; im Repräsen-tativstaate mit'gemischter Verfassung dagegen, wo Königthum undDemokratie durch gegen-seitige Machtbegränzung sich in Schranken Halten, benutzt jeder Lheil die von dem anderndurch Unrecht vderUnverstand gegebenen Bloßen und zwingt ihn dadurch, einen Haupttheilseiner Stärke in Vernunft und Recht zu suchen. Indem aber das gemischte Repräsenta-tivsystem die Gefahren der Demokratie vermeidet, welche bei einem zur Freiheit noch nichtreifen Volke drohen, ist es zugleich auch eine weit bessere und gefahrlosere Schule als dieDemokratie, um die Mehrheit zu vernünftiger Selbstherrschaft heranzubilden, weil eskeine maßlose Gewalt in ungeübte und unsichere Hände legt, sondern die Theilnahme desVolks an der Staatsgewalt stets nach dem Grade seiner Reife und der Fähigkeit zur Selbst-rcgierung abstuft. Allein gerade gegen den im Repräsentativsystem begründeten Fortschrittsträubt sich häufig das dynastische System und verleugnet eben dadurch das bessere Princip-seines eigenen Ursprungs. Unmündigkeit der Völker ist allerdings ein Rechtfertigungs-grund der zwangsweise über sie geübten Herrschergewalt; aber die Wirkung darf nicht weiterreichen als die Ursache, die Folge muß aufhören, wenn der Grund hinwegfällt. Ist Vor-mundschaft der Herrscherrechtstitel bei denjenigen Fürsten, welche ihre Bestimmung durchden NamenLandesväter" bezeichnen, so muß auch die vormundschaftliche Erziehungsge-walt in immer engere Schranken zurücktreten, je mehr in dem zu Erziehenden die eigeneVernunft erstarkt, und nur indem es ihre Entwickelung nicht hindert, sondern fördert,erweist sich das Erbfürstemhum naturgemäß und wohlthätig. Denn auch die Völker sollennicht in künstlicher Unmündigkeit erhalten, auch dielandcsväterliche" Erziehung der Unter-thanen soll wo möglich vollendet und bis zu dem Punkte geführt werden, welcher das Zielaller Erziehung ist, zur Selbstständigkeit. Sobald hingegen das Königthum die aus seinemPrincipe fließenden Folgerungen nicht mehr anerkennen will, wird auch der Glaube derVölker an seine Nechtmäßigkeit und Nothwendigkeit aufhören. Denn es ist gegen die Ver-nunft, daß irgend ein Mensch ein eigenes, selbstständiges oder gar angeborenes Recht habensolle, über andere vollbürtige und vollkommen mündige, unabhängig von ihrem Willenund Aufträge, ja selbst gegen ihren Willen zu herrschen und ihreAngelegenheiten zu ordnenund zu leiten; die Vernunft fordert, daß die höchste Obrigkeit nicht Herr, sondern Organder Gesammtheit sei. Je gewaltsamer man diese Wahrheit verdrängen will, desto unaus-bleiblicher wird sic sich geltend machen, wie denn auch der Glaube an das göttliche Rechtdes Königthums den ersten lebensgefährlichen Stoß gerade in dem Lande erhalten hat, woes am Schreiendsten misbraucht worden und am Anmaßlichsten als absoluter Selbstzweckausgetreten ist.

Ist aber einmal das Princip der Volkssouveränetät oder der Grundsatz von der Wider«