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5 (1847) [Fou - Gir]
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Fürst.

erklärten Volkssouveränetät gewährt und ihre Hauptklippen vermeidet- Das Repräsen-tativsystem erkennt es als der Menschheit unwürdig, daß das ganze Wohl und Wehe vonMillionen von dem Zufalle der Geburt und der Persönlichkeit eines Menschen abhänge;es will kein selbstgeschaffenes Fatum, keinen Fetischdienst, und es gestattet auch nicht, daßanstatt des Fürsten Die regieren, die es zur Aufgabe ihres Lebens gemacht haben, alle gutenund schlimmen Eigenschaften, alle Schwächen und Vorzüge ihres Herrn einzig zu demZwecke zu studiren, um an seiner Stelle und ihm selbst unbemerkt, durch alle Künste derJntrigue und Verstellung, der Verführung und der Schmeichelei zu herrschen. Dem con-stitutionellen Systeme ist das Königthum hauptsächlich die erhaltende und mäßigendeMacht, die, wäre es zuletzt auch nur wie das Gewicht an einer Uhr, den Gang der Frei-heit regelt und den Ungestüm ihrer Bewegung zügelt, wenn sie sich, ihrer selbst nicht mäch-tig, überstürzen will, die aber das wahrhaft Gute und Gerechte, was die vernünftige Volks-stimme verlangt, nicht hindern kann.

Und da in der Thal dieses System, sobald es eine Wahrheit ist, hinreichende Mittelgewährt, um jede beharrliche Forderung eines vernünftigen Volkewillens durchzusetzen, sobehauptet dasselbe auch noch in höheren Entwickelungsperioden des Völkerlebens manchenunleugbaren Vorzug vor dem Systeme der Demokratie oder der unbedingten Volkssouve-ränetät. Nur wer nicht absolut herrscht, ist genöthigt, sich vor Misbrauch der Gewalt zuhüten und Wahrheit und Recht zu achten. Denn Wahrheit und Recht sind zwar furcht-bare Waffen, jedoch nur in der Hand eines Gegners, der sie zu führen mächtig und be-rufen ist. Aber dem souveränen Volke der Demokratie wie dem absoluten Herrn der De-spotie ist kein solcher Gegner, ist kein Organ des Widerstands gesetzlich entgegengestellt, undwenn der absolute Herrscher beim Misbrauch seiner Gewalt wenigstens noch die physischeUeberleg-nheit einer gereizten und empörten Menge fürchten muß, so kennt dagegen diesekeine solche Furcht, das souveräne Volk kann von Niemandem zur Verantwortung undRechenschaft gezogen, für sein Unrecht von Niemandem bestraft werden. Auch ist es leichter,dem einen langen Arme des alleinherrschenden Despoten zu entgehen, als den hunderttau-send Armen einer durch Vorurtheile verblendeten oder durch Leidenschaft und Fanatismusaufgeregten Demokratie, und wenn das Opfer fürstlicher Willkür und Ungerechtigkeit meistals ein Märtyrer erscheint, so soll dagegen, wo das Volk verurtheilt, die VolksstimmeGoltesstimme sein: denn wo die bloße Stimmenüberzahl entscheidet, da hat die Mengeimmer Recht, der Einzelne immer Unrecht. Und ist denn etwa nach dem Zeugnisse derErfahrung Misbrauch der Volksgewalt seltener als Misbrauch der Fürstengewalt? Istdie Menge durchgehends weniger herrschsüchtig und in ihrer Herrschsucht weniger gewalt-thätig und willkürlich, als es die Fürsten sind? Ist das selbstherrschende Volk duldsamergegen anders Denkende und anders Fühlende ? Haßt und verfolgt die Masse niemals Den,der nicht vor ihren Götzen knieen will? Zeichneten sich die durch blutigen Parleienkampfzerrissenen Demokratieen Griechenlands durch öffentliche Sicherheit und Ordnung, durchGerechtigkeit und dankbare Anerkennung ihrer größten Bürger, die so oft ihr Leben imErile beschließen mußten, aus? War die römische Republik eine milde und gerechte Be-herrscherin der von ihr unterjochten und geplünderten Welt? Neben dem Bilde vonAnarchie, Unsicherheit und innerer Zerrüttung, das die südamerikanischen Freistaatenzeigen, leuchtete zwar bisher der nordamerikanische Freistaat in desto hellerem Glanze; aberwird nicht, trotz so mancher Erscheinung, die der Menschheit Ehre macht, auch dieserGlanz schon mehr und mehr getrübt durch eine Recht und Menschlichkeit mit Füßen tretendeMishandlung der indianischen Ureinwohner ? Setzt man nicht in der Sklavenfrage über dieheiligsten Menschenrechte sich mit einer Leichtigkeit hinweg, die in dem monarchischenEuropa lauten Abscheu erwecken würde? Stößt man nicht aufBeweise von Unzulänglichkeitder Gesetze und der obrigkeitlichen Autorität gegen Selbsthilfe und Volksgewalt, begegnetman nicht Zügen von Rohheit und Pöbelhaftigkeik sogar im Schooße der gesetzgebendenVersammlungen, wie sie die konstitutionelle Monarchie nicht duldet?

Das Königthum bedroht hauptsächlich den Volkswohlstand durch das Uebermaß deröffentlichen Lasten, welches eine verschwenderische Hof- und Staatshaushaltung und dasstehende Heer erheischt, allein den sonstigen Forderungen der Gerechtigkeit ist dasselbe oft