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nünftigen Willens fähig wäre, sich selbst entschließen würde, dagegen ist weder im Namendes Rechts noch der Moral Etwas einzuwenden, und so kann der überlegene Geist, der einunvernünftiges und barbarisches Volk, sei es auch wider besten Willen, auf eine höhereStufe der Bildung und Humanität, oder der Rechtsfähigkeit, emporhebt, nicht nur keinenTadel, sondern Lob und Bewunderung verdienen. Auf einer gewissen Stufe der Ent-wickelung erscheint daher allerdings das Fürsten - o^er Königthum selbst in der Form desAbsolutismus als die natürliche Weltordnung Gottes, weil da, wo die Vernunft fehlt, dasRecht des Stärkeren Naturgesetz ist und weil der natürliche Jnstinct unmündiger Völkereinen Herrscher aus eigenem Rechte fordert. Wie die Idee des Göttlichen auch dem rohestenMenschen eivgepflanzt ist, aber Viele, statt den unsichtbaren Gott im Geiste zu verehren,Sonne und Gestirne, ja sogar das vernunftlose Thier oder den leblosen Fetisch zu ihremGotte machen, Andere für ihren Gottesdienst wenigstens eines Propheten oder Mittlersnicht entbehren können: so bedürfen auch die meisten Völker für den Staat einer Person!-sication durch ein von ihnen unabhängiges Oberhaupt, in dessen Glanze sie ihre eigeneGröße finden. Ein Volk, dem der Begriff des Staats noch zu abstract ist, fühlt nur inseinem Fürsten, als dem sichtbaren Repräsentanten des Staats, sich als Einheit und zusam-mengehöriges Ganze; sein Fürst ist ihm die Verkörperung einer für die Entwickelung derMenschheit unentbehrlichen Idee, die es in einer minder greislichen Gestalt, als freies,über weite Länderstrecken sich ausdehnendes Gemeinwesen gar nicht fassen würde. Wieaber der Fürst selbst die verkörperte Idee des Staats ist, wie in ihm die ganze Majestätund Heiligkeit des Gesetzes versinnlicht erscheint, so stellt die Erblichkeit des Fürstenthumsdas Bleibende und Dauernde im Staate dar. Der König stirbt nicht, und wo sich einVolk noch nicht so weit erhoben hat, um als die eine höchste und unwandelbare Autoritätdie ewige Vernunft zu erkennen; wo es zweifelhaft ist, ob ein Volk sich je so weit erhebenwerde, da ist es besser, daß es einer äußeren Autorität in frommem Glauben huldige, alsdaß es gar Nichts ehre; daß es einer erblichen Obrigkeit gehorche, als daß in endloser Ver-worrenheit Alles wechselt und sich auflöst. Und wie viele Völker haben etwa schon dieStufe der Eivilisation erreicht, auf der die Mehrzahl einer nicht blos leitenden, sondernmitunter auch zwingenden Gewalt entbehren und sich silbst regieren kann? Wie groß istüberhaupt die Zahl Derjenigen, die vor Gesetz und Recht so tiefe Achtung haben, daß sieeine selbstgeschaffene Regierung nicht als ein Spiel und Werkzeug ihrer eigenen Willkürbetrachten, sondern einem entlaßbaren und verantwortlichen Vollzieher des Gesetzes densel-ben Gehorsam schuldig zu sei» erkennen, wie einem unentlaßbaren und unverantwortlichen,besonders aber einem erblichen Staatsoberhaupte? Wer mag es leugnen, daß gar Vielevon einer wechselnden, wählbaren Obrigkeit Nachsicht und Lässigkeit wie eine Schuldigkeiterwarten, und daß nicht selten strenge Handhabung der gesetzlichen Ordnung einen Haßerzeugt, dem nur der Herrscher aus anerkannt eigenem Rechte zu trotzen wagen darf? Solange aber ein Volk den Glauben hat, daß es gleichsam als ewiges Eigenthum einer Fa-milie gehören könne, so lange es mehr Ehrfurcht fühlt vor einem erblichen Herrscher, alsvor einer selbstgewählten Obrigkeit: so lange ist dasselbe auch zur vollen Mündigkeit nochnicht herangereift, so lange wird auch ein Fürst, und namentlich ein Erbfürst, den Staats-zweck sicherer und mit gelinderen Mitteln erreichen können, als eine vom Volke abhängige repu-blikanische Regierung, und eben hierin liegt die wohlthätige Seite des dynastischen Systems.
Verwerflich wäre allerdings, wenigstens bei höher cultivirten Völkern, das Fürstcn-oder Königthum, wenn alle Fürstengewalt nothwendig eine unbeschränkte sein müßte, undwenn buchstäblich richtig wäre, was dem Königthume, zumal dem erblichen, so häufigvorgeworfen wird, daß es das Schicksal ganzer Nationen von den Laumn eines Manncsabhängig mache. Allein bei jeder selbstständigen Nation giebt es gewisse Volkssitten, Volks-idccn, Volksgewohnheiten, die der unumschränkteste Despot nicht zu verletzen wagen darf,und was eine Nation beharrlich und mit Ueberlegung will, kann ihr von einem Einzelnennicht in die Lange verweigert werden. Ein Volk aber, das von einem Einzelnen schlechtregiert wird und Mishandlung duldet, würde, von diesem Einzelnen befreit, sich selbstschwerlich viel besser zu regieren wissen.
Zudem giebt es ja eine Form des Königthums, welche die wesentlichen Vortheile der