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Fruchtsperre,
macht. Ob nun gleich der feste Eingangszoll dermalen höher ist, als es bei den gegenwärtigenPreisender frühere wandelbare sein würde, so beweisen doch die ungewöhnlich starken Zufuh-ren, daß der Handel eine feste Grundlage seiner Berechnungen dem Schwanken vorzieht.Uebcigens wird die zollfreie Einfuhr lebhaft begehrt, allein die Regierung hat sie bis jetztnicht zugestanden; das nächste Parlament wird darüber entscheiden. Frankreich hatden Eingangszoll auf Weizenmehl von 14 Fr. 80 C. für 100 Kilogramm auf 2 Frankenund von den übrigen Mehlsorten nach Verhältniß heruntergesetzt. Die Zollvereinsstaaten,deren Tarif die Getreideeinfuhr nur gering besteuert (mit Thaler oder 17^ Tr- den Eent-ner), haben schon imJahre 1845größtentheils die Einfuhr frei gegeben und den Termin bisEnde September 1847 verlängert. Ebenso Belgien; Holland begünstigt außerdem die Zufuhrvon Reis aus den Colonieen nach dem Mutterlande. Die Aufhebung des Eingangszollsist eine wohlthätige, den Verkehr begünstigende Maßregel und es ist zu erwarten, daß auchder Zoll auf Reis, wo nicht ganz aufgehoben, doch wenigstens namhaft ermäßigt werden wird;in Baden wird überdies die unentgeltliche Lagerung von Vorräthen auf ärarischen Spei-chern gestattet. — Anfang Oktober wurde in der baisrischen Rheinpfalz die Ausfuhrvon Getreide und Hülsenfrüchten, Mehl und Mühlenfabrikaten mit einem Zoll von 25?»des Werthes belegt und nach den damaligen Preisen wurden die Zollsätze bestimmt. Un-term 17. October wurde die Maßregel auf den ganzen Umfang des Königreichs ausgedehntund 8 Tage später schlossen sich Würtemberg und Baden derselben an. An der Rhein-gränze gerieth der lebhafte Zwischenhandel ins Stocken. Bedeutende Vorräthe, aus Hol-land zu Eingang, aber mit der Bestimmung nach Frankreich und der Schweiz, nach denHandelsplätzen am Rhein bezogen, sollten den Ausgangszoll bezahlen, ebenso Getreide ausVerein sstaaten, Preußen und Hessen, welche sich der Beschränkung nicht angeschlos-sen hatten. Ein Theil dieser Bezüge, von denen nachzuweisen war, daß sie vor Verkündungder Maßregel angekauft waren, wurde frei nach Straßburg entlassen; die spateren Bezügeaus Holland kamen als Transitgut, welches, stärker begehrt, im Preise stieg; auch Preußenverlangte, daß Getreide, mit Ursprungszeugnissen aus seinem Gebiete, frei durchgehe; Hessenschloß sich der Erschwerung der Ausfuhr an. Die Schweiz, deren nördlicher und östlicherTheil sich auf den Märkten am Bodensee mit den Vorrathen des getreidereichen Schwaben,Baiern und Baden zu versehen pflegt, ward empfindlich getroffen. Sie kaufte zwar, un-geachtet des Ausgangszolls, was sie nicht entbehren konnte, es emstand auch ein starkerGränzveckehr mit Brod, welches zollfrei nach der Schweiz ausgehen konnte. Allein balderöffnet« sich auch dieser Theil der Schweiz andere Bezugsquellen in Holland und den Hä-fen des Mittelmeeres, und es wäre kein geringer Schaden für die Landwirthschaft inSchwaben und Baiern, wenn der Absatz in die Schweiz sich bleibend vermindern würde.
Fragt man aber nach der Wirkung der Ausfuhrbeschränkung auf die Getreidepreisein den Ländern, welche sie anordneten, so ergiebt sich, daß sie eine Preisvecmindecung nichtherbeiführte; und wollte man einwenden, daß ohne die Maßregel die Preise noch höhergestiegen sein würden , so widerspricht dem die Thatsache, daß in jenen Ländern, welcheden Verkehr nicht hemmten, kein Steigen der Preise dauernd stattgefunden hat, in derletzten Zeit aber eine Neigung zum Sinken eingetreten ist. Wir wollen dies mit einigenZahlen Nachweisen.
Anfang October, also vor der Ausfuhrbeschränkung, kostete in Augsburg (2. Oct.)der Weizen25Fl. 34Xr., Roggen20Fl. 19 Xr.. Gerste 17Fl. 1 Xr.
Am 18. December, also 7 Wochen nach Einführung des Zolls: Weizen 26 Fl.10 Xr., Roggen 21 Fl. 49 Xr., Gerste 16 Fl. 57 Xr. (es standen also Weizen und Rog-gen höher, Gerste gleich hoch, da ein Abschlag von 4 Xr. nicht zu rechnen ist; am 4. Decbr.stand Gerste genau wieder 17 Fl. 1 Xr.). In Straßburg kostete der Weizen AnfangOctober 34 Fr. 50 C. (d. Hektoliter), Mitte December 34 Fr. 31 C- — Der einzigeVortheil, den man für die Beschränkung anführen kann, ist der Beifall von Solchen, welchedavon einen Vortheil erwarten; aber dieser Beifall schwindet bald, wenn die erwartetenFrüchte ausbleiben, und es behalten Diejenigen Recht, welche die Beschränkung d§s Ver-kehrs nicht für ein angemessenes Mittel halten, der Theuerung zu begegnen.
K. Math«.