276 Fruchtsperre.
die Verbindlichkeit auflegte, sich, wenn sie sich frei machen wollten, zur Erlegung des18fachen Betrages des geschätzten jährlichen Frohnwerthes zu bequemen. Aber diesesGesetz, weil kein verständiger Frohnpflichtige sich ihm fügen konnte, blieb ohne Wirkung.Da kam in dem den liberalen Bestrebungen günstigen Jahre 1831, in Folge einer in derzweiten Kammer erhobenen Motion, ein anderes und besseres zu Stande, worin nehmlichverordnet ward, daß der auf billige Weise zu schätzende Werth der abzuschaffenden persön-lichen Herrensrohnen (nehmlich ihr wirklicher Werth für den Herrn, nicht aber die Größeoder der Betrag der dem Pflichtigen durch die Frohnleistung verursachten Last) imzwölffachen Betrage dem Berechtigten entrichtet werde, und zwar zur Hälfte ausStaats- und zur Hälfte aus Gemeinde-Mitteln. Walzende Frohnen sollen mit dem18fachen Betrage abgelöst, davon jedoch ein Dritttheil vom Staate übernommen, mithinnur der 12fache Betrag von dem Pflichtigen bezahlt werden. Auch im GroßherzogthumeHessen hat die Abschaffung der Herrensrohnen nach ähnlichen Grundsätzen stattgefunden.Nur wurden alldort mit den einzelnen Berechtigten besondereUebereinkünfte ab-geschlossen und die verglichene Entschädigungsrente denselben unmittelbar auf die Staats-casse angewiesen, den pflichtigen Gemeinden aber eine sehr mäßige — kaum den zehntenTheil der bisher getragenen Last betragende — Ersatzrente aufgelegt.
Es ist bekannt, daß einige Mediatisirte in Baden gegen das verfassungsmäßigzuStande gekommene Frohnablösungsgesetz von 1831 eine Beschwerde am hohen Bundes-tage erhoben, dadurch also die Souverainetät der gesetzgebenden Staatsgewalt, welcher sieals Unterthanen angehören, in Frage gestellt und, soviel an ihnen ist, Gefahren ver-schiedener Art und von sehr ernster Natur für das Vaterland herbeigeführt haben. DieWürdigung ihres Schrittes, wenn sie umfassend und tiefgehend sein sollte, würde uns zurErörterung von Dingen und Verhältnissen führen, die heutzutage von einer allzu zartenBerührung sind, ja die, ohne Freiheit der Rede, gar nicht besprochen werden können.Darum schweigen wir, das Unheil denz selbsteigenen stillen Nachdenken unserer Leser über-lassend. E. v. Rotteck.
Fruchtsperre und andere Maßregeln gegen die Theuerung im Jahre1846. In den Artikeln „Korngesetze, Sperre, Theuerung" ist zwar auch derFruchtsperre gedacht; allein die gegenwärtige Zeit bietet so manche neue Erscheinung inMitteln und Wegen, den Ausfall der Ernte zu decken und die Menschen mit Nahrungs-stoffen zu versorgen, daß es angemessen sein dürfte, Einiges darüber hier niederzulegen.Die allgemeinen Grundsätze über Getreidehandel und die im Fall einer Theuerung vonSeiten des Staates und der Gemeinden zu treffenden Maßregeln sind an den angegebenenOrten entwickelt; wir bemerken hier nur kurz: daß der freie Verkehr die Nahrungs-mittel am zweckmäßigsten vertheilt, indem er sie überall da holt, wo sie am billigsten zuhaben sind, und dort hinführt, wo sie am stärksten begehrt, also am theuersten bezahlt wer-den ; daß er also naturgemäß zur Ausgleichung von Misverhältnissen zwischen Vorrathund Bedarf hinwirkt. Maßregeln g egen Mangel oder Theuerung können daher nur dannzweckmäßig sein, wenn sie den freien Verkehr nicht stören, sondern erleichtern und fördern,durch Ermäßigung oder Aufhebung von Abgaben, Gebühren und Lasten, oder auch ihmnach helfen, wo er nicht selbst Ausreichendes leistet, z.B. durch Ankäufe von Vorräthen,was aber um so weniger nöthig fällt, je weiter entwickelt und ausgedehnt der Eapitalreich-thum und die Handelsthätigkeit einer Nation ist. Hemmungen des Verkehrs bewirken inder Regel das Gegentheil von dem, was man beabsichtigt; nützlich und wohlthätig abersind die Anstalten, welche in theueren Zeiten den ärmeren Classen Arbeitsverdienst undbillige Nahrungsmittel verschaffen, und bei einem freien und gebildeten Volke wird indieser Beziehung von Gemeinden und Vereinen so viel geschehen, daß der Staat nur Vor-schub zu leisten und ergänzend einzutreten hat. Außerordentliche Fälle dagegen, z.B.Krieg, welcher den regelmäßigen Verkehr stört, oder eine Noch, wie sie in Irland durchdas Misrathen der Kartoffeln und die Mittellosigkeit der Volksmasse eingetreten ist,machen freilich außerordentliche Maßregeln nothwendig. — So allgemein diese Grund-sätze in der Wissenschaft anerkannt sein mögen, so wird doch jedesmal davon abgewichen,wenn es gilt, sie festzuhalten, insbesondere, so weit sie den freien Verkehr verlangen, und