266 Frohnen.
Schon aus diesem flüchtigen Ueberblicke ergiebt sich die unendliche Verschieden-heit der Frohnen nach ihrer wirklichen oder muthmaßlichen oder möglichen Rechts-Eigenschaft und daher die Nvthwendigkeit, die drei Hauptgattungen derselben,nehmlich Staatsfrohnen, Gemeinde fr ohnen und Herrenfrohnen, zumalvom Standpunkte diesesRechts, in gesonderte nähere Betrachtung zu ziehen- Da-gegen ist — mit nur wenigen Ausnahmen — vom Standpunkte der Nationalökono-mie und der Staat swirth schaft das gleiche Urtheil der Verwerfung über allezu fällen. Nur die freie oder wenigstens nur die dem Arbeiter entsprechenden Lohn ge-währende Arbeit wird freudig und mit gehörigem Kraftaufwande verrichtet. Der sklavischeFrohndienst, der nur dem Nutzen des Frohnherrn gewidmet ist, tödtet die Arbeitslustund lähmt die Arbeitskraft. So wird die für solchen Dienst zu verwendende kostbare Zeitnutzlos vergeudet oder doch nicht die Hälfte, vielleicht nicht das Viertheil, nach Umständennicht das Zehntheil Dessen, was der Arbeiter, wäre er frei und für sich selbst thätig gewe-sen, binnen derselben hätte Hervorbringen oder Nützliches bewirken können, hervorgebrachtoder bewirkt. Und auch dieses Wenige ist meist schlecht gemacht oder doch weit mindergut, als durch freie oder bezahlte Arbeit geschehen wäre- Solches Gepräge tragen a ll edurch Frohnknechte — sei es im öffentlichen, sei es im Privatdienste — verrichtetenArbeiten an sich, und den Nachthcil davon trägt nicht nur der Frohnherr, sondernganz vorzüglich die Gesammtheit, d. h. die Staatsgesellschaft oder die Na-tion. Es liegen darüber die vielstimmigsten Zeugnisse und die deutlichsten Berechnungenvor, so daß ein Widerspruch gar nicht mehr möglich, daher jede weitere Ausführung über-flüssig ist. Wir wenden uns daher zur näheren Beleuchtung der — dem Streite etwasmehr ausgesetzten — rechtlichen Seite und betrachten von derselben aus die dreiHauptgattungen der Frohnen nach ihrer gegenwärtigen Gestalt und nach ihrem Verhält-nisse zu den heutigen Zuständen der Gesellschaft.
l. Slaatssrvhnen- Wir haben anerkannt, daß im ganz einfachen Zustandeder bürgerlichen Gesellschaft die Verrichtung des Staatsdienstes oder die Befriedigung derNächstliegenden öffentlichen Bedürfnisse am Natürlichsten und Leichtesten durch unmittel-bare — sei es gleichzeitig von Allen, sei es der Reihe nach eingesorderte — Dienstleistungvon Seite der Bürger geschehe. So wie aber mit den Fortschritten der Civilisation jeneBedürfnisse zahlreicher uyd compl'cirter werden, und unter den Bürgern eine größereUngleichheit des Vermögens und Erwerbs, folglich auch der Theilnahme an den Wohltha-ten des Staatsvereins eintritt, wird die Nvthwendigkeit fühlbar, an die Stelle der unmittel-baren oder Naturalleistung (an Arbeit wie an Sachen) die Geld-Entrichtung zu sehe»,damit einerseits der öffentliche Dienst durch thunlichst befähigte, aber eigens angestellteund bezahlteDiener dem Bedürfuiß gemäß verrichtet und mit den durch die Besteue-rung aufgebrachten pecuniären Mitteln bestritten, und anderseits die durch das Gesetz derGerechtigkeit gebotene Verhaltnißmäßigkeit der Leistung zum Empfange, d. h. dieVertheilung der Staatslast nach dem Maße der jedem Einzelnen zu Theil werdendenWohlthaten des Staaksvereins, erzielt werden könne. Nur durch das System solcherVerwandlung der Dienste in S teuern kann man den vielfachen Abstufungen desVermögens und Einkommens der Staatsangehörigen (als dem natürlichsten Maß ihrerBetheiligung bei dem Gedeihen des gemeinen Wesens) mit der Vertheilung der Staats-last wenigstens annähernd Nachfolgen und zugleich den fortwährend gesteigerten öffentlichenBedürfnissen die entsprechende Befriedigung sichern. Gleichwohl wird die Verwandlungder Dienste in Geldzahlung niemals ganz allgemein sein. Der Staat kann sich des An-spruchs auch auf unmittelbare Leistung von Seite seiner Bürger niemals völlig ent-schlagen. So bietet er im Kriege die streitbaren Männer, so viele derselben er nöthig hat,unmittelbar zum Kampfe aus, ja, nach dem Cvnscriplionssysteme (welches wir freilichfür verwerflich achten; s. d. Art.) selbst im Frieden zum beliebten Soldatendienste.So fordert er, wenigstens bei ungewöhnlichem oder gesteigertem oder durch plötzliche Nothentstandenem Arbeitsbedarf, welchem seine angestellten Diener oder freiwilligen Söldnernicht genügen, von den Umwohnern der Orte, wo das Bedürfniß sich zeigt, die unmittel-bare Leistung, z. B. im Kriege bei dringenden Schanzarbeiten, schnelleren Märschen,