116 Oligarchie.
Birkenfeld, dieses neueste Fürstenthum, welches der Wiener Eongreß aus einer ganzenReihe der verschiedensten Herrschaften und Herrschaftchen aus den Zeiten des Faustrechtszusammensetzte und welches selbst zu den verschiedenen kleinen Besitzungen entfernter Für-sten gehört, welche die Bewohner des linken Rheinufers in dem Verdruß über diese Zer-splitterung des von den Franzosen wiedergewonnenen linken Rheinlandes „die Lapp-länder" nannten, erschien neuerlich eine besondere Geographisch-historisch-sta-listische Beschreibung des Fürstenthums Birkenfeld mit Topo-graph! e u ndIKa rte von B a r nstedt. Birkenfeld 1845. Ueber Kniph ausens. den Art. > E. Welcher.
Oligarchie — Ein reiches politisches Leben drängte sich in Grie-
chenland und seinen Tochterstaaten auf engem Raume und in dem Verlaufe wenigerJahr-hunderte zusammen. Dort sah man die verschiedensten Combinationen der Staaten untersich; vielfache Bündnisse und Kämpfe derselben um Hegemonie, oder um Erhaltung undHerstellung eines Gleichgewichts; so wie die mannigfaltigsten Verfassungsformen theilssuccessiv theils in gleichzeitigem Bestände. Wie nun alle Wissenschaft aus der Betrachtungdes Lebens quillt, so erklärt es sich, daß aus dem vielgestaltigen griechischen Völkerleben ein gro-ßer Reichthum politischer Begriffe und Ausdrücke bis in unsere neuere und neueste Staats-wissenschaft vererbt worden ist ; wäbrend uns das eine und einförmige römische Weltreichhauptsächlich nur Privatrechtliches, aber nur wenig Völkerrechtliches oder Staatsrechtlicheszu überliefern vermochte. Au dieser Erbschaft hellenischen Geistes gehört auch das WortOligarchie. Eine nähere Betrachtung läßt indessen hier, wie in ähnlichen Fällen, erken-nen, daß mit dem veränderlichen Gehalte der Zeiten zugleich die Bedeutung solcher Worteeine veränderliche ist; daß das Metall andere Zusätze erhält, wenngleich das Gepräge das-selbe bleibt. Will man sich das Griechenthum von seiner politischen Seite aus vergegen-wärtigen, so wird man vor Allem nicht übersehen dürfen, daß die Städte wesentlichauch-die Staaten waren ; daß das öffentliche Leben der Hellenen in Wahrheit ein öf-fentliches gewesen ist; daß es in voller Durchsichtigkeit und Ueberschaulichkeit dem nichtallzu blöden Auge jedes einzelnen Bürgers erkennbar vor Augen lag. Es war Alles pla-stisch und sinnlich wahrnehmbar im Staate wie in der Kunst, und so mußte das Augen-fällige auch der Maßstab für die politischen Eintheilungen und Begriffe abgeben. ObEiner an der Spitze der Herrschaft stand, oder ob die ganze Masse der selbstständi-gen Bürger daran Theil nahm, entschied über Namen und Charakter der Verfassung; undwas nicht Monarchie oder Demokratie war, hieß Oligarchie, oder die Herrschaft Weniger.Die Gewalt einer Partei oder Faction, oder eines gewissen Kreises von Familien, die nichtgerade von besonders ausgezeichneter Abstammung sein mußten, war also immer Olig-archie; und in diesem weitesten Sinne wurde der Ausdruck nicht blos in der Sprachedes gemeinen Lebens, sondern auch bei Geschichtschreibern und Rednern gebraucht.Als das zunächst Fühlbare und Bedeutende im Staate erschien dem praktischen Volke derHellenen der Umstand, ob die Regierenden im Interesse der Gesammtheit ihr Amt ver-walteten, oder ob sie wesentlich selbstsüchtige Zwecke verfolgten? Jede Ausbeutung desVolks zum Privatnutzen der Machthaber, die sich in unserem zusammengesetzten modernenStaate unter wirklich oder vorgeblich gemeinnützigen Zwecken viel leichter verstecken undschwieriger erkennen läßt, konnte dort nicht lange verborgen bleiben. Darum stellte manjeder Art von Verfassungsform eine bestimmte Abart und Ausartung gegenüber. Wie dieausgeartete Monarchie und Demokratie zur Tyrannis und zur Ochlokratie wurden, soward die Ausbeutung des Volks zum besonderen Vortheile einiger unter sich näher verbun-denen Machthaber Oligarchie im engeren Sinne gekannt- In dieser Bedeutungkamen Oligarchie«» besonders häufig in den Staaten des äolischen Stammes vor, wie inBöotien, Thessalien, Lesbos u. a.
Noch eine andere Eintheilung der Oligarchie im weiteren Sinne faßte auf eine min-der äußerliche Weise d i e verschiedenen Vorzüge ins Auge, die zur Ausübung der höchstenGewalt berechtigten. Beruhte dieses Recht auf ausdrücklich oder stillschweigend anerkann-ter geistiger Fähigkeit und sittlicher Tüchtigkeit, so war eine Aristokratie vorhanden; grün-dete es sich dagegen nickt unmittelbar auf persönliches, sondern vielmehr auf sächliches