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Nuntius rc.
hältniß eines Stellvertreters (Vicarius) von Rom, um durch seinen Schutz Metro-politanrechte zu erwerben und zu sichern. Doch gelang es ihm spater, nach Galliens Tren-nung vom römischen Reiche, sich wieder loszumachen ^). Aehnliche Vicarien Roms zei-gen in jener Zeit noch andere Lander, besonders wo des Letztem Missionare das Christen-thum gelehrt hatten. Nachdem Rom, vermöge seines Primats, ein Aufstchtsrecht überdie ganze Kirche auszuüben begonnen, stellte es auch zu dem Zwecke Metropoliten alsStellvertreter auf, um bei jenem höheren Aufsichtsrechte Hilfe zu leisten und einzelne Auf-träge zu übernehmen. Das Gewicht einflußreicher Metropoliten diente so zugleich, RomsAnsehen zu heben. Diese stehenden Vicariate scheinen sich nicht ins achte Jahrhunderterhalten zu haben. Einige der spateren Erscheinungen in dieser Sphäre sind vorüberge-gangen und für unsere Leser ohne Interesse.
Im eilften Jahrhunderte, als die Päpste jenes Aufstchtsrecht beinahe bis zur absolu-ten Alleinherrschaft in der Kirche ausgedehnt hatten, zogen sie vor, nach freier Wahl Ab-geordnete durch besondere Aufträge (Legaten) zu ernennen. Zu dem Zwecke, die ur-sprünglichen Rechte der Metropoliten und Provinzialconcilien an sich zu ziehen und dieMeinung von unbeschränkter Gewalt des ersten Stuhls zu befestigen, konnten Jene, derenRechte so entzogen werden sollten, namentlich die Metropoliten selbst, deren Wahl nichtim Belieben des Papstes stand, nicht als so sichere Werkzeuge erscheinen, wie ganz alleinvon ihm gewählte Personen. Daneben kommen doch auch Metropolitanstühle vor, wel-chen für ihre Provinzen die Würde eines legatus seclis spostttlicae mit beschränkten Be-fugnissen übertragen und stehend geworden ist. Die Schule nennt solche Metropolitenlegsti nsti, dagegen jene frei gewählten Stellvertreter legsti cksli oder miss!. Ist der Le-gat ein Cardinal, so wird er seit dem Mittelalter >egst»8 s Istere (pspse) genannt, fürjeden anderen leßsutus, miss,,« ist jetzt der Ausdruck uuntius sj,o8toIicii8 technisch. Diemi88i sind zu allen Zeiten nicht blos zu kirchlichen, sondern auch zu politischen Geschäftengebraucht worden ^).
Die legst! ,M88> wurden seit dem Mittelalter ausgesendet, nicht blos um, gleich an-deren diplomatischen Agenten, zu beobachten, Berichte zu erstatten und Mittheilungen zumachen und anzunehmen, sondern als regierende, dem Episkopate der Landeskirche Vorge-setzte, nur dem Papst unterworfene Oberbehörde, die ihre Gewalt vom Papste ableitet,ohne jedoch mit ihm für eine und dieselbe Person zu gelten, von welcher man daher an ihnappelliren kann (d. i. cumjuri^Iictione clelc-gsts). Ihr Amt, wie es die päpstlichen Ver-ordnungen des Mittelalters (Decretalen) und die Praxis des römischen Hofs auffassen,soll sie berechtigen, die angebliche unbeschränkte Gewalt des Papstes über die ganze Kirchein den ihnen angewiesenen Bezirken auszuüben, so weit nicht der Letztere sich dieselbe vor-behält. Daher sprechen sie nach dieser Theorie namentlich auch, gleich dem Papste selbst,eine mit jedem Bischöfe und Erzbischöfe in seiner Diärese concucrirendL und denselbenprävenirende Regierungsgewalt an, so daß die bischöfliche Amtsgewalt in allen Angelegen-heiten, welche es ihnen an sich zu ziehen beliebt, durch sie allein ausgeübt würde. Rombetrachtet in so fern den Legaten, obgleich als seinen Stellvertreter, doch zugleich als Or-dinarius in jeder ihm zugewiesenen Diärese, während im Grunde nur ihr Bischof Or-dinarius ist, weil nur dieser das Amt bekleidet, welches zur Regierung der Diärese eigent-lich eingesetzt ist. Clemens IV. (1265—1268) spricht in einem Erlasse, der dreißig
2) Schrbckh, K!rchenges»ich!e. Th. 8. S. 113. 154 f. Th. 17. S. 87 u. 132 f.G ie se l er, Kirchcngcschichte. I- §.92.
3) Der letzte Nuntius zu Köln, Pacca, später Decan des Cardinal-Collegiums, sagtin der seinen Denkwürdigkeiten angehängten Instruction für Nuntien geradezu: „EinPrälat, der Nuntius ist, vereint in sich zwei Eigenschaften, die sehr verschiedenes Beneh-men zu fordern scheinen; und dennoch muß er seine Schritte so leiten, daß kein Widerstreit,nichts Unpassendes hervortritt. Der Nuntius ist Gesandter (smbasciackvre). — Aber derNuntius ist zugleich Bischof. — Ich thäte den Prälaten, welche die Laufbahn der Nuntia-tur betreten, Unrecht, wenn ich nöthig hielte, sie zu ermahnen, die berühmten Briefe desCardinals d'Ossat zu lesen. Sie werden von den Diplomaten aller Nationen für einMeisterstück von Politik gehalten." Nemorio »toriclle 61 Nr. ?sccs sul 6i lui soaLiornoin Vermsnis etc. Nockens 1836, p. 217. 262.