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4 (1846) [Deu - For]
Entstehung
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773
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Forstwesen. 773

mänen; IV. die Verwaltungsordnung der Communalwaldungen oderdieOrdnung der vormundschaftlichen Forstverwaltung; V. das Forst-strafgeseh; Vl. die Forstgerichtsordnung nebst Vollzugsocdnung der Forst-straferkenntnisse; VII. dieJnstructionen für das Forstpersonal. Diese Instructio-nen brauchen nur für diejenigen subalternen Dienstgrade (namentlich die Forstschützen) be-arbeitet zu werden, deren Personal nicht den erforderlichen Bildungsgrad hat, um die inden vorhergehenden Abtheilungen enthaltenen Vorschriften für seine Diensthandlungengehörig entnehmen zu können und dem man daher durch die Instructionen zugleich einenAuszug daraus mit Erläuterungen in die Hände geben muß. Die Vorschriften für dieDiensthandlungen der eigentlich verwaltenden und höheren Forstbeamten werden geeigneterin den betreffenden Verwaltungsordnungen zusammengestellt und dadurch, bei größererKürze, doch in ihrem Zusammenwirken viel deutlicher erkannt.

Frh. v. Wedekind-

Forum, s. Gerichtsstand.