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4 (1846) [Deu - For]
Entstehung
Seite
744
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744 Folter.

Diese verstecktere Tortur ganz abzuschaffen, ist jedoch, wenn nicht unzählige Ver-brechen straflos bleiben sollen, nicht möglich ohne einen Ersatz für die dadurch in der Reiheder gerichtlichen Beweismittel entstehende Lücke, zu deren Ausfüllung Nichts übrig bleibt,als den subjektiven Ueberzeugungsgründen von dem Dasein einer Schuld im Strasproceßdieselbe Beweiskraft einzuräumen, welche nach der gemeinrechtlichen Theorie allein denobjectiven, d. h. den durch das Gesetz dem Richter vvrgeschriebenen Kennzeichen der juri-dischen Gewißheit, zukommt. Nun möchte es zwar scheinen, dies könne ganz einfachdadurch geschehen, daß man überall den Richter von den Fesseln der gesetzlichen, auf ob-jektive Ueberzeugungsgründe gebauten Beweiskheorie entbinde und an deren Stelle die durchbloße Jndicien und die daraus hervorgehenden Vermulhungen bestimmte subjektive Ueber-zeugung setze; auch hat die gerichtliche Praxis hin und wieder den künstlichen Beweis-bei-nahe bis zu diesem Umfang schon aus eigener Machtvollkommenheit erweitert. Alleindadurch wird doch dem richterlichen Ermessen ein gar zu großer Spielraum freigelassen undeiner gefährlichen Willkür Tbor und Thür geöffnet. Denn der Richter überschreitet dieeigenthümliche Sphäre seines Berufs und entfernt sich gar zu leicht von seiner ersten Pflicht,der strengen Unparteilichkeit, wenn er über die Anwendung des Gesetzes hinausgeht, umentweder selbst das Gesetz zu schaffen oder ohne Gesetz nach subjektiver Ansicht zu ent-scheiden.

Dagegen vereinigt der Beweis durch Geschworene beiderlei Beweissysteme, den Beweisdurch subjektive und den Beweis durch objektive Ueberzeugungsgründe. Die Geschworenennehmlich bilden sich ihre Ueberzeugung subjektiv ohne vorgeschriebene Regel nach den ihnenvorgelegten Thatsachen und Anzeichen; für den Richter selbst aber bildet ihr Aussprucheinen objektiven Ueberzeugungsgcund, ein förmliches Beweismittel, und diese Natur desBeweises durch Geschworene trägt gewiß nicht wenig dazu bei, dem Institut der Juryimmer mehr Stimmen auch unter den positiven Criminaliflen zu gewinnen. Auch würdein der That die allgemeine Einführung dieses Rechtsinstituts in Deutschland unter Denen,welchen es um unparteiische, rationale und humane Rechtspflege zu thun ist, wenig Geg-ner finden, wenn seine Bedingungen in der Ausführung so leicht herzustellen waren, alsseine Vorzüge theoretisch einleuchten. Denn als eine Vereinigung der Pcincipien desdirekten (oder objectiven) und des (mehr oder weniger stets auf subjektiver Ueberzeugung be-ruhenden) künstlichen Beweises leistet der Beweis durch Geschworene, was die scharfsin-nigste gesetzliche Beweistheorie nie leisten wird, und wenn man nicht die Function der Ge-schworenen dem Richter selbst zutheilen, ihn selbst zu einem Beweismittel machen, ebendadurch aber auch seine unparteiische Stellung verrücken oder ihn wenigstens vom Gesetze garzu unabhängig machen will, so fordert die vollständige Abschaffung des Tdrtursystems(auch der blos psychischen Tortur) beinahe nothwendig das Institut der Jury, das in Eng-land den Charakter eines Beweismittels am Meisten an sich trägt, indem nach englischemRechte die Schuld eines Angeklagten auf eine für den Richter bindende Art erwiesen ist,wenn die ganze Verhandlung des Prvcesses aus zwölf unparteiische, aus den Notabeln desVolkes genommene Bürger den Eindruck gemacht hat, daß sie einstimmig den Angeklagtenfür schuldig erklären. Dabei bedarf es dann weder künstlicher und doch in vielen Fällenunzureichender Beweisregeln, noch braucht man dem Angeschuldigten das Geständniß ab-zuqualen oder abzulisten, und das Untersuchungsverfahren wird jedenfalls einen höchstempfehlenden Anstrich von Humanität und Freisinnigkeit gewinnen. Auf der andernSeite läuft man aber auch Gefahr, daß das Erkenntniß über Schuld oder Unschuld, dassich alsdann nicht mehr nach festen und erkennbaren Regeln richtet, sondern ohne Angabevon Gründen nach rein subjektiven Eindrücken und Empfindungen gesprochen wird, zueinem Glücksspiele werde, wo der Zufall entscheidet, ob ein schwarzes oder weißes Loos ausder Urne kommen soll. Denn es wird schwer sein, immer die Geschworenen zu finden,die, uneingenommen durch das Resüme des Präsidenten, unbestochen von der Kunst desAnklägers oder des Vertheidigers, frei von dem Einfluß jeder dem Angeschuldigten gün-stigen oder ungünstigen Stimmung, aus einer langen und verwickelten Verhandlung, auswidersprechenden Geständnissen und Zeugenaussagen, sich ein unparteiisches und selbst-ständiges Urtheil.'zu bilden vermögen.