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6 (1847) [Gla - Hes]
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Hessen vom Jahre 1838 an.

noch in diesem Jahre (1847) ein neugewählter Landtag zusammentreten muß und daß vieleMitglieder der zweiten Kammer während der neuen Wahlen nicht noch in landständischerBerathung in Darmstadt zusammensitzen wollen.

Die letzten öffentlichen Mittheilungen über die großherzogl. Hess. Staatsschuld er-folgten im Der. 1846 und gehen bis zum Schlüsse des Jahres 1844. Darnach war derStand der liquidirten Staatsschuld Ende 1843: 12,905,704 Fl. 26 Kr. Im Jahre1844 wurden an liquid gewordenen Schulden neu überwiesen: 4297 Fl. 25 Kr. Weitervermehrte sich die Staatsschuld im Jahre 1844 im Ganzen um 889,519 Fl. 24 Kr. Da-gegen verminderte sich die Staatsschuld im Jahre 1844 im Ganzen um 959,217 Fl. 22Kr. Verglichen damit die Summe des Zugangs 889,519 Fl. 24 Kr., ergab sich Ver-minderung der Staatsschuld 69,697 Fl. 58 Kr- Verglichen, war definitiv überwieseneStaatsschuld Ende 1844: 12,840,303 Fl. 53 Kr. Die Aktiven und Passiven dergroßherzogl. hessischen Staatsschuldentilgungscasse Ende 1844 mit einander verglichen,betrugen die ersteren 10,256,386 Fl. 48 Kr. und halten sich gegen Ende 1843 um820,680Fl. 34 Kr. vermehrt- Die letzteren betrugen 12,932,079 Fl. 35 Kr. und waralso Stand der Passiven oder eigentliche Staatsschuld Ende 1844: 2,675,692 Fl. 47 Kr.

An die Aufregung in Mainz, Bürgerversammlungen u. dergl., in Folge des Be-drohtseins der rheinhessischen Gesetzgebung, wovon früher die Rede gewesen, knüpfte sichpolizeiliches Verbot des in Mainz zusammengetretenenBürger-Vereins zur Erhaltungder rheinhessischen Institutionen in Mainz", in Folge dessen also derselbe, bei doch etwaStatt findender Fortdauer, als criminell strafbar sich darstellte. Eben so geschahen poli-zeiliche Einschreitungen gegen die Bürgerversammlungen. Dazwischen Untersuchungenwegen in Umlauf gesetzter Carricaturen, Spotllieder und dergleichen, und wer sie im Druckvervielfältigt habe.

Die Presse im Großherzogthum Hessen leidet fortgesetzt an Schlägen, die manihr beibringt. So war im Frühjahr 1846 der Redaction desVaterlandes", eines inDarmstadt seit 1842 erscheinenden, anfänglich von vr. E. Duller, dann vom JustizrathBüchner redigirten, die neuesten freien Strebungen im KatholiciSmus und Protestantismusvertretenden Blattes, das Verbot des Ministeriums zugegangen, weiterhin noch kirchlicheund religiöse Gegenstände in dem Blatte zu besprechen, ein Umstand, der wesentlich da-zu beitrug, daß das Blatt Ende 1846 zu erscheinen aufhörte. Weiter ging zu Anfang Ja-nuars 1847 der Redaction der Mainzer Zeitung von Censurwegen die Nachricht zu, daßalles und jedes Raisonnement in der Berichterstattung über die Kammerverhandlungen zuDarmstadt unbedingt unzulässig sei. Aehnlicher Beispiele wären noch andere anzusüh-ren und sie sind nur deshalb nicht sehr häufig, weil kaum noch ein geeigneter Gegenstandim Lande sich hervorwagt. Uebcigens macht auch jenseits der hessischen Gränze, nament-lich im nahen Frankfurt a. M-, die hessische Regierung ihren hemmenden Einfluß aufdie Journale wesentlich geltend. Von Verboten ganzer literarischer Verlage ist das desliterarischen Instituts in Herisau in der Schweiz das neueste.

Ebenfalls nach der Schweiz gerichtet war eine im März 1847 im Großherzogl. Re-gierungsblatt erschienene Verordnung, worin,da sich in der Schweiz Vereine gebildet undüberhaupt Bestrebungen kund gethan haben, die dahin zielen, die Lehren des Eommunis-mus unter den daselbst sich aufhaltenden deutschen Handwerksgesellen zu verbreiten undso den Umsturz aller verfassungsmäßigen Verhältnisse und die wesentlichste Gefährdungder Sicherheit der Person und des Eigenthums herbeizuführen", allen hessischen Hand-werksgesellen, welche sich dermalen in der Schweiz befinden, aufgegeben wurde, dieses Landunverzüglich zu verlassen, denselben Reisen und Aufenthalt daselbst verboten wurde, unterAndrohung der Verhaftung bei ihrer Rückkehr und zweijähriger Verweisung unter beson-dere polizeiliche Aussicht u. s. w. u. s. w. Die Verordnung machte viel Aufsehen und Abg..Wecnher unterwarf sie, gelegentlich eines einschläglichen Artikels im Polizeistrafgesetzbuch,einer herben aber gerechten Kritik- Auch stellte er dann deshalb einen besondern, bis jetztnicht zur Berichterstattung gelangten Antrag. Neuerem Vernehmen nach hat das Mini-sterium in Form eines Reskriptes an die Kreisräthe (also nicht im Regierungsblatt!) Mil-