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6 (1847) [Gla - Hes]
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Hesse« vom Jahre 1838 an.

Schicksal. Nach so beseitigter Principfrage bot die Berathung des Folgenden geringeSchwierigkeiten; insbesondere auch in Folge des Umstandes, daß der Regierungscom-missär sowohl gegen diejenigen Anträge des Ausschusses, welche dem Entwurf zuwiderwaren, als gegen die Kammer, welche ihrer großen Mehrheit nach nicht blos fast durch-gehend auf Strafmilderungen drang, sondern auch überhaupt keine Liebhaberei für allzugroße Polizeibevormundung an Tag legte, sich sehr nachgiebig bewies.

Ein bedeutungsvolles Ereigniß für die Kammer war, daß kurz vor der Berathungdes besondern Theils des Polizeistrafgesetzentwurfes der Freiherr Heinrich von Gagern(siehe diesen Art.), an die Stelle des gestorbenen Abg. Valckenberg von der StadtWorms gewählt, in die Kammer trat. Er debutirte mit einer kurzen treffenden Rede,die ihn alsbald in einen Eonflict mit dem Regierungscommissär verwickelte, und brachteüberhaupt ein frischeres Leben in die Kammer. Indessen war der Entwurf des Polizei-strafgesetzbuches in seinen meisten Theilen doch gar zu wenig geeignet, höhere Anschauun-gen geltend zu machen, und erst als das Einführungsgesetz zur Sprache kam, gelegentlichseiner vorhin erwähnten, die Zustände der Presse berührenden Bestimmung, machte sichder Abg. v. Gagern zu Nutz, neben der Presse auch noch ein anderes Wichtiges im deut-schen Staatsrechte anzuknüpfen. Er legte dem so eben (12-April) zusammentretendenvereinigten preußischen Landtage eine Bedeutung bei, die, wenn er sie nicht erhalten odererhält, großentheils seine eigne Schuld ist, und bemerkte gegen den Schluß des von ihmgehaltenen Vortrags, daß nächst den Verhältnissen der Presse im Kurfürstenthum Hessennirgends dieseso schmählich" seien als im Großherzogthum Hessen, eine Bemerkung,gegen die der Regierungscommissär Nichts einzuwenden wußte, als daß er sie fürsehrungeeignet" erklärte.

Am 10-April 1847 endigte die Berathung des Entwurfs des Polizeistrafgesetzes inder zweiten Kammer. Die Berathung über das Personenrecht hatte bereits am 3. Märzdesselben Jahres m der ersten Kammer begonnen. Hinsichtlich der Führung der Perso-nenstandsbücher hatte der Ausschuß dieser Kammer beantragt, die Fassung des Entwurfsbeizubehalten. Bei der Eröffnung der Discussion bemerkte der Regierungscommissär,daß der Großherzog eine Veränderung des Art. dahin gut heiße, daß die Personenstands-bücher durchdiejenigen weltlichen Beamten" zu führen seien, welche die Regierunggut heiße; also ein Annäherungsversuch an den Beschluß der zweiten Kammer und andieSympathieen der Rheinhessen, welchen die ersteKammer mit15 gegen eine Stimme beider Abstimmung gut hieß. Sehr lebhaft waren die Berathungen der ersten Kammer überPie vorhin erwähnten Art. 33 und 37 des Eherechts. Bischof Kaiser von Mainz erklärtesich in ausführlichem Vortrage gegen den Entwurf. Er bezeichnet« das Verhalten desStaates dabei als einen offenbaren Uebertritt aus seinem bisherigen christlichen Charakterzu den Tendenzen des neuern Heidenthums; gab zu, daß die Civilehe in Rheinhessen alsAnomalie bestehen möge, gegen die Einführung des Entwurfs diesseits müsse jederchristliche Patriot protestiren. Der Entwurf stelle sich, behauptete der Bischof, dem katho-lischen Auge als revolutionär dar; er sei demoralisirend; er entheilige die Ehe; er seiinconsequent und principienlos; er stehe im Widerspruche mit sich selbst; er verletze dieKirche; er mache den Katholiken unmöglich, ihren Gewissenspflichten nachzukommen.Wolle man durchaus gewaltsam eingreifen, so möge man lieber die rheinhessische allgemeineCivilehe nehmen. Man kann sich denken, welches Aufsehen solche Worte in einer deut-schen ersten Kammer machen mußten. Der Regierungscommissär verwahrte dagegendie unveräußerlichen Rechte der Krone", aber der Kanzler von Linde sprach, allerdings mitvorsichtigeren Worten als der Bischof, ebenfalls gegen den Entwurf. Die Discussion, dieam 10. März über die gedachten zwei Artikel begonnen, wurde am 11-, 12., 13., 15. und17. März fortgesetzt. Auf der Seite des Entwurfs außer dem Regierungscommissär:der Hr. v. Hombergk, der Freiherr von Breidenstein, der Graf zu Solms - Laubach, derPrälat Köhler, der Freiherr v. Arens, Letzterer jedoch, welcher als Berichterstatter für dieEinrichtung allgemeiner Civilehe war, erst dann, nachdem der Regierungscommissär er-klärt hatte, daß in den Augen der StaatSregierung di« Adoption der allgemeinen Civilehe