783
Hessen vom Jahre 1838 an.
wenn auch nicht gerade für die nächste Zukunft, erscheine es, daß das bestehende Gesetz,welches die Führung der Pcrsonen-Standes-Urkunden bestimmten Beamten überweise, ei-ner Bestimmung weichen solle, nach welcher diese Function beliebig zu wählenden Beam-ten übertragen werden könne, ohne daß irgend eine Kategorie bezeichnet oder ausgeschlos-sen wäre.'—Nachdem bis dahin die Adressen sich blos mit dem Entwürfe des Personencechlsbeschäftigt, warfen sie einen ausführlichen Seitenblick auf den Entwurf des Strafpolizei-gesctzbuchs. Dieser, so bemerkten die Adressen, enthalte eine Kette von Bestimmungen,die jeden freien Athemzug hemmen, jede selbstständige Lebensäußerung unterdrücken undden Staatsbürger zur willenlosen Puppe machen, die nur von oben inspirirt und gegängeltwerde; und auch hier wieder solle einem Einzelrichter die Anwendung eines Strafmaßesanvertraut werden, für welches die rheinhessischen Institutionen nur Collegial-Gerichlekennten. Es sei dies kein Gesetz für die Bewohner Rheinhessens, welche durch den Eid,den sie als Geschworene zu leisten hätten, daran gemahnt würden, „daß sich Selbststän-digkeit und Festigkeit für freie und rechtschaffene Männer gezieme". Auch müsse es auf-fallen, daß man di esen Gesetzes-Entwurf mit einer gewissen Heimlichkeit umgeben habe,während die anderen Entwürfe auf eine höchst anzuerkennende Weise der öffentlichen Kri-tik übergeben worden. — Nur durch Zufall hätten die Bürger Kenntniß von dem Inhaltedes als Manuscript gedruckten Polizei-Gesetz-Entwurfs erhalten. Enthielten aber (unddamit gingen die Adressen wieder zum gemeinschaftlichen Thema beider Gesetzesentwürfeüber) die fraglichen Gesetzes-Entwürfe auch nur Gutes, wie sie denn, was nicht zu ver-kennen, viel des Guten enthielten, — so müßten di« Rheinhessen in ihrem wohlverstande-nen Interesse doch immer darauf bestehen, daß sie bei ihnen nicht als Gesetze eingeführlwürden, eben weil sie ein anderes Recht schafften als das bisherige, das — bei ihnendurch die Erfahrung beinahe eines halben Jahrhunderts bewährt, in das Blut und Lebendes Volkes übergegangen— Jedem eine von ihm gekannte Richtschnur seiner Hand-lungen geworden, das zudem ihnen den nicht leicht zu hoch anzuschlagenden Vortheil ge-währe, daß es in allen Nachbarländern des linken Rheinufers gelte und ihnen den Ver-kehr mit denselben, auf welchem der Wohlstand Rheinhessens beinaheausschließlich beruhe, erleichtere; und daß Alles, was dort durch Wissenschaft undPraxis bei vorhandenen ungleich größeren Mitteln für die Ausbildung die-ses Rechts geschehe, auch ihnen zu Statten komme. Die Provinz Rheinhessen habe bis-her vielfach gezeigt, daß sie den anderen Provinzen gegenüber keinen sich absonderndenegoistischen Particulargeist kenne und die möglichst enge Verbindung mit denselben wünsche.Sie habe bereitwillig mit beigesteuert, wo es gegolten, die Lasten der anderen Provinzenzu erleichtern und ihnen neue Verkehrsmittel zu schaffen; — keines der zu solchen Zweckengebrachten Opfer habe sie geschmerzt. — Das Opfer aber, welches ihr jetzt ab-gezwungen werden solle, würde sehr schmerzen — und eine nim-mer vernarbende Wunde schaffen. Der Schluß der Adressen fordertedann die Empfänger auf, die Rechte und Interessen der Provinz in dem vorhandenenentscheidenden Augenblicke mit aller Energie zu vertreten, sich für sie bei ihren Mitabgeord-neten der anderen Provinzen und beim Großherzog selbst zu verwenden, und schloß mitden Worten: „Ueber den Werth von Gesetzen entscheiden in letzter Instanz das Leben, dieErfahrung, und nicht die Compendien der Gelehrten; — und eine Gesetzgebung, an wel-cher ein Volk sich mit solcher Wärme anklammert, muß ehrwürdig und unantastbar sein,nicht allein diesem Volk selbst, sondern auch Jedem, der ein Herz für Volksrecht hat."
Als die zweite Kammer am 2. Nov. 1846 wieder zusammevtrat, hatte sie sich zu-nächst mit der Wahl von drei neuen Präsidentencandidaten zu beschäftigen, da mittlerweileihr erster, fast permanent gewordener Präsident, Geheimer Staatsrath Schenck in Darm-stadt, gestorben war. Meistbestimmte waren da der Oberappellations- und Cassations-gerichtsrath Hesse aus Darmstadt, in den Jahren 1835 und 1836 einer der ministeriellstenAbgeordneten, später nebst einigen Andern eine Art Tiers-Parti bildend und hauptsächlichdurch den Beistand der Rheinhessen, welche nicht hoffen durften, einen der Ihrigen unterdie Candidaten kommen zu sehen, zu seiner ansehnlichen Stimmenzahl gekommen. Nacheinigem Schwanken, ob nicht den Mindestbestimmten unter den drei Candidaten, den man