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Hessen vom Jahre 1838 an.
gliedern als durch innere Solidarität und vervollständigte Organisation. Die Gemein-den in Offenbach, Darmstadt, Worms, wo längerer Zwiespalt neuerdings seine Ausglei-chung erhielt, Alzey und mehrere Landgemeinden haben ihre Geistlichen, und von hoherBedeutung ist, daß in Mainz selbst eine freilich noch mit der Anerkennung ringende deutsch-katholische Gemeinde sich cvnstituirte. In Bezug auf den von den Geistlichen der neuenGemeinden zu ertheilenden Religionsunterricht sind Einrichtungen von der Regierung ge-troffen, mit welchen man zufrieden sein kann, und auch was die bürgerliche Stellung derGemeindeglieder, ihre Befähigung zu Aemtern u dgl- betrifft, hat man keine Wahrneh-mungen gemacht, welche der oberen Regierungsbehörde in den Augen des Vernünftigenund Toleranten zum Vorwürfe gereichen könnten. Mehr ist dies der Fall der jungen Kir-che selbst gegenüber, indem da noch immer, obgleich der deutschkatholischen Gemeinde inOffsnbach die Erbauung eines eigenen Gotteshauses erlaubt und unter ansprechendenFeierlichkeiten der Grund dazu gelegt ward, doch namentlich in Darmstadt die Regierungfest daran hält, die der evangelisch-protestantischen Gemeinde angehörige Betkapelle, umderen Mitbenutzung durch die Deutschkatholiken der Darmstädter Ortsvorstand sich selbstbemüht hat, denselben zu diesem Zweck, nicht zu bewilligen. Ebenso bestehen da in Be-ziehung auf die Einsegnung der Ehen durch deutschkatholische Geistliche dieselben Ein-schränkungen wie anderwärts.
Inzwischen regten sich auch in der protestantischen Kirche Strebungen nachReform. 4l8 evangelische Bürger und Einwohner der Stadt Darmstadt reichten am 3.Decbr. 1845 eine Vorstellung an den dasigen Stadtvorstand ein, welche „eine zeitgemäßereRepräsentation der evangelischen Kirche" betraf und mit der Bitte schloß: „auf die ihmgeeignetest scheinende Weise sich dafür zu verwenden, daß eine der Bestimmung und demBegriffe der evangelischen Kirche sowie dem jetzigen Bedürfnisse entsprechende kirchlicheRepräsentation, und zwar namentlich aus dem Laienstande eingeleitet werde." Der Bür-germeister der Stadt Darmstadt, wahrscheinlich nach eingeholter höherer Instruction, gabdiese Vorstellung zurück, weil der Stadtvorstand nicht die kompetente Behörde sei, indieser Angelegenheit ohne Autorisation der Vorgesetzten Behörde zu berathen und zu be-schließen. Erfolgter Remonstration ungeachtet, blieb der Bürgermeister bei seiner Mei-nung und auch ergriffene Necurse an den Kreisrakh, der jene Autorisation nun noch aus-drücklicher verweigerte, sowie ans Ministerium des Inneren und der Justiz waren ohne Er-folg. Die Bittsteller wandten sich daher im Wege der Beschwerde an den Landtag, wel-cher sich gegen die Bittsteller erklärte und also der Ansicht Huldigte, daß nach der Ge-meindeordnung der Bürgermeister nicht einmal verpflichtet sei, an den Stadtvorstand ge-richtete Vorstellungen zu dessen Kenntniß zu bringen und ihn, allenfalls unter dem Vorbe-halte des Recurses für die sich entgegenstehenden Ansichten, über seine Eompetenz entschei-den zu lassen. — Etwas später als in Darmstadt regte es sich in Butzbach. Nehmlich amdreihundertjährigen Gedächtnißfesie des Todestages Luther's (18. Febr. 1846) erfolgte dortdie Uebergabe einer mit 108 Unterschriften versehenen Adresse an den dortigen Stadlvor-stand, „die zeitgemäße Erneuerung der Kirchenverfassung Philipp's des Großmüthigen be-treffend" und im Wesentlichen jene Verfassung, wie sie nach den Beschlüssen der Hom-berger Synode bestand, in „zeitgemäßer Erneuerung" zurückwünschend. Der Bürger-meister in Butzbach kam sogleich bei großh. Kreisrathe um Genehmigung zur Berathungüber den fraglichen Gegenstand ein, erhielt aber den Bescheid, daß dieselbe nicht ertheiltwerden könne, da nach Inhalt der großh. Hess. Gemeindeordnugg und Gesetze die kirch-liche Verfassung und kirchliche Fragen dem Geschäftskreise des Gemeinderathes gänzlichfremd seien. Uebrigens bleibe es den Bittstellern überlassen, sich an die geeignete Behördezu wenden. Und so geschah es denn auch mittlerweile in Butzbach wie in Darmstadt. Inletzterer Stadt reichte man Anfangs August 1846 und in Butzbach gelegentlich des Refor-mationsfestes im nehmlichen Jahre Vorstellungen an das Obercönsistorium in Darmstadtein, welche die Verwirklichung der schon früher ausgesprochenen Wünsche nun direct an-bahnen sollten, aber ohne daß bis jetzt (Mai 1847) Verfügungen darauf erfolgt wären.In Offenbach hatten sich im Laufe des Jahres 1846 noch entschiedenere SympathieenzuGunsten einer Reform des Protestantismus in fast lichtfreundlicher Gestalt kund gegeben