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6 (1847) [Gla - Hes]
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Hessen vom Jahre 1838 an.

sein werden, welche durch die Kosten des Baues und Erhaltung als Landesschulv auflau-fen werden." Sodann:die Staatsregierung zu ersuchen, dienliche Einleitung zu tref-fe», daß dem nächsten Landtage über den bis dahinigen Bau der Schienenwege eine genü-gende Rechenschaft abgelegt wird." Die erste Kammer stimmte dem bei.

Es war erfreulich, daß auf einem Landtage, der so viele gesetzgeberische, politische,finanzielle und materielle Interessen in Schwung brachte, auch die socialen, w.nn auchnur in Form eines Antrages, über den noch nicht berichtet wurde, ihre Berücksichtigung er-hielten. Es geschah dies durch den Abg. Obersorstmeister Freiherrn von Dörnberg, wel-cher im Großherzogthum Maßregeln getroffen wünschte, um den Zweck des Baues der Eiftnbahnen mit den dauernden Interessen der Handarbeiter daran möglichst zu vereinbaren.Zu diesen Maßregeln rechnete er vorzüglich die nachstehenden: 1) Veranlassung zu Arbei-tergesellschaften, welche auf gemeinschaftliche Rechnung arbeiten und sich dadurch in denStand setzen, größere Arbeiten zu übernehmen und den Gewinn, welchen die Mittel-männer U bernehmer (Lotrepraneurs) zögen, mit dem Staate zu theilen ; 2) Wohl-feile und gesunde Herberge» und Speiseanstalten für die Bauarbeiter; 3) Vorkehrungen,vermöge deren Arbeiter einen Theil ihres Verdienstes nicht allein mit alsbaldiger Verzin-sung als Erspacniß zurücklassen können, sondern auch durch angemessene Zinsenprämien zurErsparung aufgemuntert werden, je nach Umständen in zweckmäßiger Verbindung mitden Sparkassen.

Vom 1- Juli 1845 an wurde der Landtag auf einige Zeit vertagt; doch erklärte derGroßherzog ausdrücklich, dabei davon auszugehen, daß die mit Begutachtung des Entwurfsdes Personenrechtes beschäftigten Ausschüsse versammelt bleiben und ihre Arbeiten ohneUnterbrechung eifrigst fortsetzen würden. Vorbehalten wurde sich zugleich, den Termin zubestimmen, an welchem die ständischen Verhandlungen wieder beginnen sollten.

Die deutschkatholischen Bewegungen im Großherzogthum hatten zuerst inOffenbach begonnen und auch daselbst als der ersten Stadt in Süddeutschland imMärz 1845 zu einer bestimmteren Einigung geführt. Man sandte eine Deputation anden Bischof in Mainz, aber ohne die gewünschte Wirkung einer in der katholischen Weltanzubahnenden allgemeinen Reform. In einer am 17. März abgehaltenen Versamm-lung wurde eine Bittschrift an den Landesfürsten um Bestätigung der neuen Gemeindeund um Schutz verlesen; als Abgesandten zum Leipziger Concil wählte die Gemeinde denHrn. Johann Pirazzi. In Ermangelung einer Kirche zum Gottesdienste wünschte dieGemeinde die protestantische dazu benutzen zu dürfen, auch waren die betreffenden Kirchen-vorstände gänzlich hiermit einverstanden, als gegen alles Erwarten wenige Tage vor dembeabsichtigten Gottesdienste, welchen Kerbler abhalten sollte, das Verbot, die resormirteKirche zu benutzen, vom Obercvnsistorium in Darmstadt nntraf und aller Vorstellungenungeachtet nicht zurückgenommen wurde. Da gab der Inhaber des dortigen Speditions-hauses Böhm und Marchand, Hr. Marchand, sein geräumiges Lagerhaus zu solchem Be-hufs her und innerhalb einer Tageshälfte, durch ein wahrhaft begeistertes Zusammenthunder Mittel und der Kräfte, war es zu einem schönen und sinnvoll eingerichteten Tempelumgeschaffen. Der Gottesdienst wurde unter großem Zudrange und mit allgemeinster Er-bauung am 18- Mai 1845 abgehalten. Unterdessen hatten sich auch in Worms undDarmstadt die Anfänge deutschkatholischer Gemeinden gebildet. Insbesondere in Darm-stadt erklärten sich mehrere Freunde der deutschkatholischen Kirche am 3. Juni 1845 fürdie vom Leipziger Concil angenommenen Sätze und wählten einen provisorischen Vorstand.Weitere Beitritte auf derselben Grundlage erfolgten und am 14. Juni, dem Geburtstagedes vorigen Großherzogs, ging die förmliche Constituirung der deutschkatholischen Ge-meinde im großen Saale des Rathhauses zu Darmstadt vor sich- Man setzte das Mini-sterium von gethanem Schritte in Kenntniß und bat um Anerkennung. Bald darauf er-folgte ebenfalls durch Kerbler im großen Saale des Darmstädter Hofs der erste öffentlicheGottesdienst und eine begeisterte Anerkennung der Sache durch den größten Theil der Be-völkerung Darmstadts gelegentlich einer, Kerblecn am 4. Juli 1845 gebrachten Nacht-musik. Unterließ ist die Entwickelung der deutschkatholischen Sache im GroßherzogthumHessen immer weiter geschritten: weniger durch einen auffallenden Zuwachs an neuen Mit-