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6 (1847) [Gla - Hes]
Entstehung
Seite
775
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Hessen vom Jahre 1838 an« 775

sonen wieder eingeführt. Nach der Antwort des Regierungscommissärs hatte der Gegen-stand die Staatsregierung schon mehrfach beschäftigt, und zugleich erklärte er ihre Absicht,noch auf diesem Landtage wo möglich eine dessallstge Vorlage zu machen. Was da-gegen den zweiten eventuellen Theil des Antrages betraf, so sprach darüber der Regierungs-commissär sein bestimmteres Bedenken aus. Der erste Theil des Antrags blieb nun inFolge jener Erklärung aus sich beruhen; den zweiten Theil wollte der Ausschuß abgelehnt,dagegen nahm ihn die Kammer mit geringer Majorität an. Der zugesagte Gesetzesent-wurf ist unterdessen in die zweite Kammer gelangt. Ein von 11 Abgeordneten gestellterAntragin Betreff gewerblicher und landwirthschaftlicher Industriezweige in Oberhessen"warf ein sehr trübes Licht auf diese Gegenstände und siel um so mehr ins Gewicht, alsNiemand behaupten konnte, er sei von einer Opposition ausgegangen. Als gesunkeneIndustriezweige jener Provinz fanden namentlich Erwähnung: die Wollentuchfabrikation,die Fertigung sogenannter Stcickwaaren und ganz vorzugsweise die Eisenwerke. Der An-trag schloß mit dem Wunsche,die Staatsregierung zu ersuchen, eine Proposition alsbaldvorzulegen, die den Zweck habe, jene Industriezweige in Oberhessen durch Staatsmittelzu unterstützen." Ungeachtet des zu einer Art Princip erhobenen Gedankens, blos in einergemeinsamen Gesetzgebung des Großherzogthums Hessen sei das Heil zu finden,stellten doch auch einzelne Abgeordnete auf diesem Landtage Anträge, welche eine Verbesse-rung (Abkürzung, Vereinfachung) des gegenwärtigen Eivilprocesses in den ProvinzenStarkenburg und Oberhessen zum Zwecke hatten. Sie waren glücklicher damit als mitden von andern Abgeordneten auf dem Boden desCriminal processes versuchten, früherbereits erwähnten. Insbesondere gehört dahin ein vom Abg. Buff gestellter Antrag, wel-cher das seit 1829 in unbestrittenen Schuldsachen bei den Untergerichten jener Provinzenmöglicher Weise zur Anwendung gekommene Verfahren (den Mandatsproceß cum clau-sula) auch bei den Obergerichten jener Provinzen gesetzlich eingeführt wünschte und.damitsowohl bei den Kammern als bei der Regierung in so weit durchdrang, daß ein solches Ge-setz zu Stande kam; doch war es auf die dem Oberappellations- und Cassationsgericht inDarmstadt Untergebenen nicht zur Anwendung gebracht. Einigermaßen im Zusammen-hänge mit diesen Anträgen standen die Wünsche wegen Revision der Stempel- und Tax-ordnung oder doch Herabsetzung mehrerer ihrer Posten, welche erstere in der ersten Kam-mer gar keinen Anklang und die letztere in nur sehr beschränktem Umfange fand.

Während des diesmaligen Zusammenseins der Stände (31. Mai 1845) erfolgte dieBekanntmachung des Staatsvertrags wegen einer Eisenbahnverbindung zwischen Kasselund Frankfurt a. M- über Gießen (binnen 5 Jahren die Ausführung desselben von allsei-tiger Ratification des Vertrags an zu bewirken). Die Staatseisenbahnen veranlaßten indieser Abtheilung des Landtages nureinen von mehreren Abgeordneten gestellten Antragin Betreff der auf Staatskosten unternommenen Bauten von Schienenwegen", bei dessenBerathung sich mehrere Abgeordnete für möglichste Berücksichtigung der inländischen In-dustrie bei diesen Bauten aussprachen und theilweise tadelten, daß dies nicht immer ge-schehe. Bei der Abstimmung adoptirte die zweite Kammer einstimmig den Antrag inder Art, wie ihn ihr Ausschuß zur Annahme vorgeschlagen hatte; also dahin: 1)Die Re-gierung zu ersuchen, bei dem nahen Aollvereinscongreß auf gemeinsame Maßregeln zumSchutz und zur Förderung der vereinsländischen Eisenbahnindustrie zu dringen. 2) BeiVergebung von Arbeiten am Bau der Bahnen im Gcoßheczogthum Hessen inländischenOfferten selbst dann den Vorzug zu geben, wenn sie, gleiche Güte der Arbeit vorausge-setzt/etwas höher kommen sollten als die Offerten der Exterritorialen. 3) Durch früh-zeitige Bekanntmachung der erforderlichen Lieferungen und Arbeiten den inländischen Ge-werbsstand in die Lage zu setzen, sich auf die Uebernahme der Arbeiten votzubereicen, sowieauch, da alle Etablissements bei uns noch im Werden sind, Bestellungen so lange vordem Gebrauch zu geben, daß diese schwächeren Etablissements sie ausführen können.4) Ueberhaupt dieser wichtigen Angelegenheit alle Sorgfalt und Rücksicht zu widmen, da-mit das Land nicht blos ein neues Verkehrsmittel in den Eisenbahnen erhalte, sondern imBau selbst, durch Selbsterzeugung der Eisenbahnbedürfniffe an Industrie und Selbstver-trauen zunehme, welche Fortschritte allein die großen Summen zu erschwingen im Stande