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6 (1847) [Gla - Hes]
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Hessen vom Jahre 1838 an»

sentlichen wieder übereinstimmend und eine ziemlich ausgedehnte Ermächtigung in An-spruch nehmend. Der Ausschuß der zweiten Kammer, in Erwägung der vorliegendenschwierigen Umstände, war auch geneigt dazu, nahm jedoch die Prüfung der mit au-ßerdeutschen Staaten abgeschlossen werdenden Staatsverträge für den folgenden Landtagin Anspruch, während in der Proposition von einer Mitiheilung solcher Verträge an dieStände keine Rede war und bei der Berathung einzelne Abgeordnete sich mit deren nach-träglicher Vorlage begnügen zu wollen erklärten. Am Ende der Discusston hatte derPräsident eine nachträgliche Kenntnißnah me in Vorschlag gebracht, die Kammer da-gegen sich bereits für den Antrag des Ausschusses entschieden. Der Ausschuß der erstenKammer gab hierauf dem Vorschlag des Präsidenten der zweiten Kammer den Vorzug,jedoch so, daß derselbe nicht Desiderium, sondern Theil des Gesetzes würde. Dagegenhalte auch die RegierungNichts einzuwenden und die erste Kammer nahm die so formulirteBestimmung einstimmig an- Die zweite Kammer lehnte den Beitritt dazu mit 20 ge-gen 16 Stimmen ab, adoptirte jedoch den abermals eine Mitte suchenden Antrag ihresersten Präsidenten, wonach zur Kenntnisnahme undgeeigneten Beschlußnahme" stattPrüfung" gesetzt werden sollte, eine Fassung, welche dann auch so ins Finanzgesetz über-ging. Gelegentlich derselben Berathung beantragte der Ausschuß der zweiten Kammerzur weiteren Entwicklung der Baumwollspinnerei und zur Verhütung des gänzlichen Ver-falls der Leinenindustrie das Ersuchen an die Staatsregierung:bei den Verhandlungenmit den übrigen Zollvereinsstaaten einen entsprechenden Schutz zu Gunsten, der Leinenin-dustrie sowie der Baumwollcnspinnerei, Letzteres jedoch mit Rücksicht auf die Interessender übrigen Zweige der Baumwollfübrikation, zu vermitteln", was die zweite und später-hin die erste Kammer bei der Abstimmung annahm. Ein ebenfalls von der ersten Kam-mer, auf den Antrag ihres Ausschusses, einstimmig gefaßter Beschluß, die Staatsregie-rung zu ersuchen, bei der bevorstehenden Zollconferenz dahin zu wirken, daß, im Falle diegewünschte Erhöhung des Zolls aufBaumwollen- undLeinen-Gespinnst beschlossen werdensollte, für die aus dem Zollvereine exportirten Baumwollen- und leinenen Gewebe einverhältnißmäßiger Nückzoll gewährt werden möge, wurde dann auch von der zweiten Kam-mer einstimmig angenommen. Von vorgelegken Gesetzesentwüiffen betraf einer die Anwen-dung der im Edict über die öffentlichen Verhältnisse der Eivilstaatsbeamten vom 12-April1820 hinsichtlich der Versetzung in den Ruhestand und der Pensionirung enthaltenen Be-stimmungen auf die in der Provinz Rheinhessen angestellten Notarien. Der VortragendeMinisterialrath erwähnte u. A. dabei des im Jahr 1833 an die Stände ergangenen glei-chen, aber damals von beiden Kammern abgelehnten Entwurfs. Unterdessen hätten dieNotarien ihre Bitte um Vornahme dieser Maßregel erneuert, und die Staatsregierungtheile den Wunsch, dieselben aus der ixceptionellen Lag-, worin sie sich jetzt befanden, zubefreien. Angebahnt sei jene Aufnahme durch die bereits erfolgte Aufnahme der Notarienin die Civildienerwittwencasse u. s. w. Indessen wurde auch dieser Gesetzesentwurf inder zweiten Kammer mit 28 gegen 13 Stimmen abgelehnt, und ebenso, mit 33 gegen 8Stimmen, ein in der Kammer gestellter Antrag, ihnen nötigenfalls Vicare gegen vonder Staatsregierung zu bestimmende Tantieme von deren Gebühren beizugebcn. VonAnträgen erregte das lebhafteste und allgemeinste Interesse ein von den Abgeordneten Lau-teren, Aull, Valckenberg und Frank (von Reddighausen) gestellter, betreffend die aller-höchste Concession zur Erbauung und zum Betrieb einer Eisenbahn auf dem linken Rhein-ufer von Mainz nach Ludwigshafen auf Kosten der zu diesem Zwecke zu Mainz gebildetenAktiengesellschaft. Die Antragsteller, nach einer ausführlichen Entwickelung der Ver-hältnisse der Stadt Main;, geschichtlich und gewerblich und namentlich im kaufmänni-schen Bedrohtsein durch Köln, Frankfurt a. M., Mannheim, und selbst Bieberich, kamenauf jene Eisenbahn, die sie für wesentlich wünschenswerth hielten, deren Unternehmer aberbis jetzt von der Staatsregierung mit einer willfährigen Verfügung nicht erfreut worden.Die Antragsteller wünschten, daß die Stände sich für eine solche auf Privatkosten der be-treffenden Gesellschaft auszuführende verwenden möchten. Der Regierungscommissärhatte in seinem Antwortschreiben an den Ausschußreferenten der zweiten Kammer gesagt:Am Angenehmsten würde es der Staatsregierung gewesen sein, wenn der auf dem vori-