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6 (1847) [Gla - Hes]
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Hessen vom Jahr« 1838 an.

beabsichtigten Besoldungszulagen an einzelne Diencrclassen (Forstinspectoren, Kreisrätheu. s. w.) von der Majorität abgelehnt und auch einem spätem vermittelnden Vorschlagder ersten Kammer keine Folge gegeben. Eine eigenthümliche Erscheinung war, daß derDirigent des Landeshospitals Hosheim, Abg. Wolf, sonst ministeriell, gegen von der Re-gierung für jenes Hospital beantragte Bauten austrat und sie eine Art Verschwendungnannte, woran dann eine ausführliche und teilweise selbst heftige Discusston zwischendem Abg. Wolf und dem Regierungscommissär über die gegenwärtigen Einrichtungen inHofheim, welche jener einer scharfen Kritik unterwarf, knüpfte. Fürs Hofbauwesen wa-ren ansehnliche Forderungen gestellt und wurden von der Kammer größtentheils bewilligt.Die Einrichtung des Kakasterbureaus fand durch den Abg. Georg! lebhafte Angriffe. DerAusgabeetat der Staats- und Provinzialstraßcn war auch diesmal wieder ansehnlich gestie-gen und Klagen einzelner Abgeordneten über zu luxuriöse Anlage derselben blieben nichtaus. Auch erfolgte bei der Bewilligung ein verhältnißmäßiger Abzug; zugleich veranlaßtder Gesetzesentwurf, die Verzinsung und allmälige Tilgung der Pcovinzialstraßenbauschul-den betr., noch bis zur Vertagung des Landtages sich hinziehende Verhandlungen. Wasdie für Erbauung einer stehenden Schiffbrücke bei Worms sowohl nach dem-Vorschlageder Staatsregierung (im Ganzen 168,042 Fl.) als der Majorität des Ausschusses-(140,000 Fk.) vorgesehene Summe betraf, so erfolgte ihre Nichtbewilligung mit 45 ge-gen 1, und mit 26 gegen 20 Stimmen. Dagegen bejahte, als der Proposition der Staats-regierung sich annähernd, mit 23 gegen 23 Stimmen die Kammer den eventuellen An-trag des Abg. Schmitthenner, den obenerwähnten Ausschußantcag für den Fall zu ge-nehmigen, daß die projectirte Eisenbahn von Mainz nach Ludwigshafen erbaut werde. Einvon der Staaksregierung gemachter Versuch, die Besitzer deS Ludewigordens nach und nachmit Pension zu versehen, scheiterte. Glücklicher war sie mit der vorgeschlagenen Löhnungs-erhöhung der Garde du corps. Bei der Berathung des Voranschlags der Staatseinnah-men für die Jahre 184547 erklärte sich der Abg. Geocgi, welcher in jener Zeit mehrfachheftig opponirle, gegen den vorhabenden Verkauf eines Kupfer-, Berg- und Hüttenwerks,indem er eine lebhafte Schilderung des Zustandes der Bewohner der Herrschaft Nuhl unddes sogenannten Hinterlandes beifügte. Nur noch ein Drittel der Bewohner könneSteuern bezahlen; in einzelnen Orten die der Abg. Georg! dann nannte sei keinermehr »»gepfändet. Man habe bei mehrfachen Gelegenheiten von demglänzenden Zu-stande" des Landes gesprochen, das könne Niemand thun, der so wie er (G ) das Hinter-land kenne. Die Bewohner desselben hättennur noch ihre Knochen" und könnten Nichtsweiter mehr anbieten. Abg. Zulauf wünschte, daß es weniger selbstbeschossene Jagdengäbe. Er erzählte dabei Beispiele von zum offenbarsten Nachtheile des Forstfiscus unter-lassenen Jagdverpachtungen und stellte ein Amendement: die Staatsregiecung zu bitten,nur ausnahmsweise die Jagden in eigene Verwaltung nehmen zu lassen, was die zweiteKammer zum ihrigen machte und auch dabei verblieb, nackdem die erste Kammer ihmnicht hatte beitreten wollen. Zum Entwurf des FinanzgesetzeS hatte der Reg.-Commissärbemerkt: daß die seither im Großherzogthum bestandene Finanzgesetzgebung während derletzten Finanzperiode ihrem Zwecke genügend entsprochen habe, und daß die Ergebnisse derseitherigen Verwaltung in keinerlei Beziehung eine Aendemng als räthlich dargestellt hät-ten. Auch erlaube die Deckung des Bedarfs für die bevorstehende Finanzperiode keine Ver-minderung der seitherigen Steuern. Der Entwurf des Finanzgesetzes für die Jahre1845/47 sei demnach, mit Ausnahme einer einzigen Aenderung hinsichtlich der Hunde-steuer der durchaus keine finanziellen Zwecke zum Grunde lägen lediglich auf Fort-dauer der bestehenden dicecten Steuern und indirekten Abgaben gerichtet. Später lehntedie Kammer die Vermehrung der Hundesteuer ab, mit deswegen, weil sie keine Vermeh-rung der Steuern haben wollte, und setzte die mit 1,000,000 Fl. jährlich vorgesehene Ein-nahme an Zollgefällen einstimmig auf 1,100,000 Fl. jährlich, verzichtete jedoch, nach nichtgeschehenem Zutritte der ersten Kammer, darauf, sich die Erhöhung jenes Postens zur Aus-gleichung des Staatsbudgets vorbehaltend. Die Ermächtigung der Staatsregierung zurAbschließung von Zoll- und Handelsverträgen betreffend, war das vorgelegte Finanzgesetzmit den Bestimmungen der frühern Finanzgesetze über den fraglichen Gegenstand im We-