766 Hessen vom Jahre 1838 an.
diesmal mit dem frühem Beitrag von 65,000 Fl. auszureichen. Die Beratung darübergab Anlaß zu den Bitten, den Lehrstuhl für das rheinhesstschs Recht (und Rechtsverfah-ren) an der Universität baldthunlichst wieder zu besetzen sowie alle Mittel zur Anwendungzu bringen, Gleiches in Bezug auf den erledigten Lehrstuhl des deutschen Civilprocesses zuthun: Bitten, welche bald darauf in einer und derselben Person (bis dahin Advocat-An-walr in Mainz) ihre (kheilweise ungenügende) Erhörung fanden. Eine Mehrforderungfür die bei der Hofbibliothek in Darmstadt Angestellten siel durch und die zweite Kammerverharrte auch bei diesem Entschlüsse, als die erste Kammer sie zu bewilligen sich geneigtgezeigt hatte. Für einen „zur Einrichtung des Turnwesens bei allen hohem Schulan-stalten des Landes" angenommenen Turnlehrer waren im Budget 700 Fl. vorgesehenund der Ausschuß hatte diese Summe zur Bewilligung empfohlen. Bei der Berathungerörterte der Abg. Lerch die Vorkheile des Turnens, freute sich seiner Wiedereinführungund bedauerte nur, daß, neben andern Hemmungen, man bei Berufung eines Turnleh-rers nicht auf einen Inländer, einen theoretisch und praktisch ausgezeichnet gebildeten Tur-ner, Herrn Adolf Spieß von Lauterbach, dermalen in Basel, Rücksicht genommen habe.Abg. Schmitthenner erklärte das Turnen für eine „sehr vergängliche und unnütze Modc-sache." Einmal schon sei es Mode in Berlin gewesen, dann habe man es dort abgeschafft,jetzt wieder eingeführt. Er meine, es sei besser nicht geschehen und man solle Berlin danicht nachahmen. Dagegen sei er nicht gegen andere zweckmäßigere Leibesübungen. DerReg.-Comm., Hr. Geh. Staatsrath v. Linde, bemerkte, die Regierung werde ihre Einrich-tungen in der Mitte zwischen den Abgg. Lerch und Schmitthenner treffen. DieTurnein-richtungen hätten noch nicht beendigt werden können; er hoffe aber, daß es bald möglichsei. Auch noch andere Abgeordnete außer Lerch nahmen sich des Turnens an, indessen istdie dabei geschehene Aeußerung des Reg.-Eommissärs (Geh. Staatsr. v. Linde), daß füralle höhere Lehranstalten, das Turnen betr., Sorge getragen würde, bis jetzt nur in soweitin Erfüllung gegangen, daß in Darmstadt, nach von dem Stadtvorstand angekauftem Turn-plätze, jetzt (1847) sich solche Uebungen vorbereiten, welche aber über die Wassechöhe ge-wöhnlicher Schulstunden nicht hinauszukommen den Anschein haben. In Bezug auf dieLandeswaisenanstalt beantragte der Abg. Wernher, auch mittellosen Juden Waisenkindernkünftighin deren Vortheile zukommen zu lassen, was unterstützt und vomReg -Commissärbeifällig ausgenommen ward. In die erste Kammer mit dem weitern Beschlüsse der zwei-ten Kammer gelangt, hierzu einen Beitrag von 2000 Fl. zu bewilligen, fand er dortnicht blos eine beifällige Ausnahme, sondern ein Mitglied derselben, Herr v. Hombergk,trug zugleich darauf an, auch die außerehelichen elternlosen Kinder jener Wohlthattheilhaftig werden zu lassen. Der Antrag fand Unterstützung und mit 11 gegen 5 Stim-men Annahme. In die zweite Kammer zurückgelangt, schlug der Ausschuß derselben, „imVertrauen, daß die Staatsregierung eine geNdue Untersuchung der bezügigen bestehendenVerhältnisse und Einrichtungen werde eintreten lassen", vor, dem Beschluß der erstenKammer beizutreten, jedoch mit dem Zusatze: „und zuvor den Ständen darüber weitereVorlage zu machen". Aber die zweite Kammer lehnte dies mit 22 gegen 19 Stimmenab. Unterdessen (19. Nov. 1845) erfolgte Bekanntmachung des Ministeriums, wonachdie Aufnahme der israelitischen Waisenkinder in der allgemeinen Waisenversorgungsanstaltallgemein verfügt wurde, und zwar „unter gleichen Bestimmungen und Bedingungenwie die christlichen Waisen, insoweit nicht die Verschiedenheit der Religion Abweichungenvon denselben nöthig macht." Scharfe Rüge erfuhr von einzelnen Abgeordneten dasThier-arzeneiwesen des Großherzogthums. Ein vom Abg. Glaubrech gestellter Antrag, dieStaatsregierung zu ersuchen: „zu Wahrung und Vertretung sämmtlicher Interessen desHandels, der Industrie und der Schifffahrt des Großherzogthums, sowohl im Innern alsnach außen ein eignes Büreau in einem der großherzoglichen Ministerien zu bestellen, odereinem und demselben Beamten die Wahrung dieser sämmtlichen Interessen zu übertra-gen", wurde mit 33 gegen 14 Stimmen verneint. Wahrscheinlich fürchtete man, eineneue Behörde mit neuen Ausgaben ins Leben zu rufen. Jedenfalls waren Bemühungennach andern Seilen, bestehende Behörden (die Obereinnehmereien) abzuschaffen oder (dieRentämter) zu vermindern, vergebens; indessen wurden die von der Staatsregierung