765
Hessen vom Jahre 1838 an.
tigkeiten entstanden, welche jedoch durch einen unter Vermittlung des deutschen Bundesabgeschlossenen Staatsvertrag in der Weise erledigt worden seien, daß durch denselbendieGränzeund ebenso innerhalb derselben durch den Abbruch der Herzog!, nassauische»Buhne durch die Herzog!. Regierung, den diesseitigen (hessischen) Interessen gemäß, fest-gesetzt wurde." Der Gegenstand selbst kam auf den Wunsch des Regierungscommissarsingeheimer Sitzung zur Berathung. Die Berathung über die muthmaßlichen Resul-tate der Finanzverwaltung in den Jahren 1842/44 verweilte, gleich der über die definitiveRechenschaftsablage der Finanzverwaltung von 1839/41, insbesondere wieder bei einigenUeberschreitungen der bewilligten Eredite im Bauwesen. Eine Mittheilung des Mini-sters der auswärtigen Angelegenheiten betraf die mit dem Großherzogthum Baden undder freien Stadt Frankfurt abgeschlossenen, auf den Bau der Eisenbahn sich beziehendenVerträge und enthielt das ausdrückliche Ersuchen, die über diesen Gegenstand erwachsen-den Verhandlungen nicht durch den Druck zu veröffentlichen, was denn auch wirklich indem Maße stattfand, daß nach gepflogener Berathung die für die Abgeordneten gemach-ten Abdrücke des Ausschußberichts wieder von denselben erhoben wurden. Das Militär-budget für die Finanzperiode von 1845 — 1847, welches 9195 Fl. mehr betrug als dasvorige, gab namentlich Anlaß zu Debatten in Folge des neugeschaffenen Divisionscomman-dos der Infanterie, welches einen Mehraufwand von jährlich 7241 Fl. veranlassen sollteund von den Kammern seine Billigung erhielt. Ueber den Stand der Staatsschuld lau-teten die Mittheilungen gut. Denn wenn sie sich gleich darnach am Ende 1844 auf12,838,525 Fl. stellte, so verminderte sie sich doch auch wieder nach Abzug der betreffen-den Activen auf 2,722,610 Fl. eigentlichen Schuldenstand, so daß, den eigentlichen Schuld-bestand zu Ende 1841 mit jenem verglichen, sich eine Verminderung von 1,272,567 Fl.49s^ Kr. herausstellte, ungeachtet für die Staatsschuldentilgungscasse, aus deren gesetzli-cher Mitwirkung bei der Grundrentenablösung, bis Ende 1844 im Ganzen ein Verlustvon 85,235 Fl. 23U Kr. erwuchs. Der Hauptvora»schlag' der Staatseinnahmen undAusgaben in den Jahren —1847 betrug (die Einnahme) 7,795,555 Fl. und (dieAusgabe) 7,794,562 Fl.; also die letztere, mit derAusgabe des letzten Budgets verglichen,247,017 Fl. jährlich mehr. Der Hauptvoranschlag der Staatsausgaben gab sodann anmehrern — der gewohnten — Punkten wieder Anlaß zu Bedenken. So der Posten fürWildschadenersatz, den man, !m Interesse der Feld-und Waldcultur, künftig geringerwünschte, und wobei man mit 46 gegen 1 Stimme, den Beschluß gefaßt hatte: „dieStaatsregierung zu ersuchen, die geeigneten Maßregeln zu veranlassen, daß der Ueber-handnahme des der F-ld- und Waldcultur so sehr nachtheiligen Wildstandes vorgebeugtwerde." Die erste Kammer trat nachher diesem Anträge nicht bei. Ein anderer solcherPosten war der Pensionenposten, den die Staatsregierung mit 430,000 Fl. jährlichenBedarfs veranschlagt, die Pension des frühem diplomatischen Agenten in Paris, sowieüberhaupt der Posten „Gesandtschaften". Auch hinsichtlich des hierbei gestellten Ersu-chens der zweiten Kammer, „die möglichste Sparsamkeit in dem Ausgabeposten für aus-wärtige Verhältnisse eintreten zu lassen,und mit Benutzung aller sich darbietenden Mittelauf Herabsetzung dieses Postens hinzuwirken", wollte die erste Kammer einstimmig Nichtswissen- Indessen verharrte doch die zweite Kammer, sonst so häufig geneigt, den Ansich-ten der ersten Kammer gegenüber die ihrigen nicht aufrecht zu erhalten, fast einstimmigbei ihren zwei genannten Beschlüssen. Fernere Gelegenheiten zu Tadel gaben: das Post-wesen, wo die Größe des Bestellgeldes, der Portos, der Fahrtaxen u. s. w. Angriffe er-fuhren, die beantragte Vermehrung der Landgerichtsassessorenstellen (welche durchging),wogegen mehrere Abgeordnete für Veckleinerungen einzelner Landgerichtsbezirke undSchaffung neuer sich ausgesprochen hatten (was nicht durchging), die beantragte Erhöhungeinzelner Landrichtecbesoldungen sowie noch andere Besoldungserhöhungen, welche theilsgenehmigt, theils abgelehnt wurden. Bei der Berathung des Gefängniß-Etats trat diezweite Kammer einstimmig dem Wunsch des Abg. Köster bei, „daß die Staalsregierungder so dringend nöthigen Reform des Gefängnißwesens ihre besondere Aufmerksamkeit zu-wenden und bald möglichst den Ständen aus Verbesserung des dermaligen Zustandes derStrafanstalten bezügliche Vorlagen machen möge." Bei der Landesuniversilät hofft« man