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Hessen vom Jahre 1838 an.
den wird. Herr Georgi seinerseits that unterdessen auch Nichts mehr. Und wenn er aller-dings damit aus der Consequenz siel, so hatte er doch das letzte Wort — eine Beruhigung,welche weder den vier Briefschceibern noch dem Abgeordneten Glaubrech zusteht.
Bei der Becathung der Dankadresse in der ersten Kammer ließ der Freiherr vonGa-gern in seinem Vortrage der Gesinnung des Großherzogs Gerechtigkeit widerfahren, wandtesich aber dann nach Außen, tadelte das Austreiben der Baiern aus Griechenland und be-klagte, seit Karl V. besonders, die Abwesenheit irgend einer deutschen Behörde, „wo dasWort, der Begriff, der lebhafte Ausdruck von Ehre und Ekrgefühl sich kund gethan hät-ten." Nach nochmaliger Wiederkehr zu den griechisch-bairischen Verhältnissen und schar-fer Kritik der Griechen bei nur in der Form milderer „der drei Pcotectoren", wandte sichdann der Redner zu allgemeineren Hebeln und Begriffen in Humanität, Ehcistenthum,Toleranz. Die Frage der Auswanderung nur kurz berührend, erklärte er sich bei der inder Thronrede erwähnten Materie der Eisenbahnen „noch stark persönlich mit ketzerischenZweifeln in diesen Zweig der Industrie behaftet" und hinsichtlich des in der Thronredenicht erwähnten Unfriedens, daß, obgleich auch Hessen nicht ganz verschonend, er doch,„Dank sei eS hochgestellten Männern!" (Anspielung auf den Bischof von Mainz) hierin Schranken blieb. Sollten Hausgesetz und Erbverein nicht vorgelegt werden, so sprachHr. v. Gagern den vorläufigen Vorsatz aus, darauf eigens zurückzukommen.
Durch eine Ministerialbekanntmachung vom 10. Der. 1844 war — das alte Uebel!— ohne Einholung der Genehmigung der Stände das alte Finanzgesetz für die ersten sechsMonate des Jahres 1846 erstreckt worden.
Der schon bei der Adreßdebatte (vergl- oben) zur Sprache gebrachte Vertrag des deut-schen Zollvereins mit Belgien und die Betheiligung des Gcoßherzogthums Hessen dabeikam nun nochmals in Folge einer Mittheilung des Ministers der auswärtigen Angelegen-heiten hierüber in der zweiten Kammer ausführlicher vor. Der Bericht ihres Ausschusseshatte mit Bezug auf eine Reihe von Anlagen die wesentlichen Vortheile dieses Vertragsfür den Verein und für das garne deutsche Vaterland anerkannt und war dann auf dieFrage übergegangen: Ob der Minister der auswärtigen Angelegenheiten, ungeachtet derbetreffenden Bestimmung des neuen Finanzgesetzes und offenbar gegen dieselbe handelnd,nicht demnach im gegebenen Falle, ausnahmsweise, von aller Verantwortlichkeit frei zugeben sei? Die Antwort lautete bejahend und in diesem Sinne dann auch der Antrag.Die Kammer beschloß einstimmig, in diesem einzelnen Falle die Regierung wegen Ueber-schreitung der gesetzlichen Ermächtigung von weiterer Verantwortlichkeit zu entbinden. Indie erste Kammer gelangt, trat zwar dieselbe, auf den Antrag ihres Ausschusses, dem Be-schlüsse der zweiten Kammer einstimmig bei, aber wie in der zweiten Kammer der Abg.Frank (v. R>) diese Gelegenheit benutzt hatte, über den mit Belgien abgeschlossenen Han-delsvertrag eine unabhängige, keineswegs in die bis dahin fast blos gehörte» Lobposaunenstoßende Ansicht zu äußern, so der Graf von Solms-Laubach in der ersten Kammer. Vonfinanziellen Gegenständen beschäftigte die Kammer zuerst eine Forderung der Staatsregie-rung von 7000 Fl. für Verlegung des Fürstenstuhls in der Stadtkirche zu Darmstadt,welche sie einstimmig bewilligte. Die Militäcverwaltungssachen, welche sonst so glatt ab-zugehen pflegen, fanden diesmal, insofern sie einige besondere Verwilligungen (im Ge-sammtbetrage von 8401 Fl. 25 Kr.) zur Erbauung einer neuen Jnfanteriecaserge inOffenbach betrafen, Tadel und Widerstand, jedoch zuletzt, nachdem die erste Kammer ihreNichtübereinstimmung damit ausgesprochen hatte, Bewilligung. Der Schluß des Aus-schußberichts über die Verwaltung der Staatsschuld in der Finanzperiode von 1839 bis1841 ging dahin, die zu Ende 1841 verbliebene liquide Staatsschuld des Großherzog-thums Hessen mit 12, 274,241 Fl. 32U Kr. definitiv als richtig anzuerkennen, was dieKammer einstimmig genehmigte. Die definitive Rechenschaftsablage der Finanzverwal-tung von 1839/41 gab, im Ganzen genommen, günstige Resultate. Unter der Rubrik„Territorial-, Fluß- und Dammbau" fand sich eine Ueberschreitung von 8056 Fl. 20 Kr.Diese war, nach Erläuterungen der Staatsregierung, „in Folge des herzogl. nassauischenBuhnenbaus, am Biebericher Wörth und der dadurch in Bezug auf die Fahrbahnen desRhein und die Gränzen an der P.tersaue und der Jngelheimer Aue sich ergebenden Strei-