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Hessen vom Jahre 1838 an.
das Gemeindevermögen mit Genehmigung der Staatsregierung versilbert und unter dieAuswanderer vertheilt worden war, Statt gefunden und nun sollte sich auf eine nochviel auffallendere Weise und noch viel umfänglicher dasselbe Schauspiel wiederholen.
Es war die Auswanderung der sogenannten Jnspirirten, welche wegen Behin-»derung der Ableistung bloßen Versprechens statt feierlichen Eides und noch mehr wegenentschiedener Entschlußnahme der Staatsregierung, keinem Jnspirirten mehr das Staats-bürgerrecht zu verleihen, keinen Jnspirirten mehr vom Auslande gegen Heimathscheinzuziehen zu lassen, und die vorhandenen Jnspirirten, welche nicht Staatsbürger seien, inBezug auf den Besitz von solchen Heimathsscheinen genau zu überwachen, den Entschlußder Auswanderung faßten. Dadurch wurden aber gegen 1000 Köpfe mit einem Ver-mögen von 6—700,000 Fl,, ansehnlichen und gebildeten Arbeitskräften (besonders durchVerbindung des rationellen Ackerbaues mit umfassenden Fabrikanlagen) und vielemruhigem Bürgersinn mit strebendem Fleiß, der Provinz entzogen.
Dazwischen erlitt dann auch diePcesse freilich theilweise mit ganz anderer Wir-kung, als beabsichtigt worden, neue schwere Schläge. In einer Ministeriell-Bekannt-machung vom 8. Nov. 1843 wurde die zu Zürich und Winterthur erschienene Schrift:„Der Tod des Pfarrers I)r. Friedrich Ludwig Weidig" als „Schmähschrift" zu brand-marken versucht und „für jedes in Umlauf gesetzte Exemplar" eine Polizeistrafe von zehnGulden angedroht; eine unmittelbar darauf erlassene Ministerial-Bekanntmachung aberknüpfte an den Bundesbeschluß vom Juli 1832 an und drohte, falls der Contravenientdadurch sich nicht zugleich eines eine höhere Strafe nach sich ziehenden Vergehens schuldigmache, eine Polizeistrafe von fünf Gulden an für das Zulassen und Ausgeben der in einemnicht zum deutschen Bunde gehörigen Staate in deutscher Sprache im Druck erscheinendenZeit- oder nicht über 20 Bogen betragenden sonstigen Druckschriften politischen Inhalts.Die Schrift: „der Tod Weidig's" hatte eine lange, theilweise sehr bedeutungsvolle Literaturim Gefolge. Zuerst nehmlich gab sie in Verbindung mit dem Uctheil in Jocdan's Hoch-verrathsproceß E- Welcker Veranlassung, in einer Broschüre: „Die geheimen Jnquifltions-processe gegen Weidig und Jordan", neben bedeutungsvollen sachlichen Erwägungen auchden Thatbestand jener traurigen Ereignisse verbreiteter ins Volk zu bringen, als ohne diesgeschehen wäre. Dabei veranlaßte sie hauptsächlich wohl den Entschluß des Hofgerichts-raths Nöllner in Gießen, seine „Actenmäßige Darlegung des wegen Hochverraths eingelei-teten Verfahrens gegen Pfarrer vr. F. L. Weidig" zu verfassen, ein Werk, dem bei sehrvielem Verfehlten, Schielenden und Verwerflichen doch das Verdienst bleibt, belangreichesMaterial zur näheren Kenntniß und zur Beurtheilung jener Untecsuchungssache geliefertzu haben. Dazwischen schlangen sich dann kleinere Schriften, Nebenschvßlinge der herz-zerreißenden Tragödie. Eine Erwiderung des Inquirenten Weidig's, HofgerichtsrathsGeorgi, auf Welcker's Schrift, und eine gegen Georg! gerichtete Schrift der beiden gewe-senen Aerzte des Studenten Minnigerode, Medicinaldirectors Graffund Geheimen Medi-cinalcaths Stegmayer in Darmstadt, welche Georgi in seiner letzterwähnten Schrift eben-falls scharf angegriffen hatte. Der Titel der Schrift der Aerzte: „Einige Worte zur Be-urtheilung des Wahnsinns überhaupt und des Säuferwahnsinns insbesondere" hatte, indemer die Frage auf das Gebiet der Wissenschaft führte, den Inquirenten Georgi zugleich anseiner schwächsten Seite angegriffen. „Mittheilungen über die gerichtlich abgewiesenenKlagen des Joh. Conrad Kühl zu Butzbach gegen den Großherzoglich Hessischen dirigirendenStaatsminister Freiherr du Thil und den Großherzoglich Hessischen Centralsiscus" aus derFeder des Ministerialraths Breidenbach in Darmstadt brachten auf einen anderen, nichtweniger unerquicklichen Theil der Geschichte: das Anerbieten des Joh. Conrad Kühl zumVerrath seiner politischen Glaubensgenossen, die Annahme des Verraths durch den genann-ten Minister, das Jahr und Tag fortgesetzte Verhältnis! der Spionage unter dem Scheinefortgesetzter Brüderschaft, und die von Zeit zu Zeit stattsindende Belohnung dieser Spio-nage aus Staatsmitteln. Die Schrift des Herrn Breidenbach sollte eine Schutzschrist fürden Minister sein, angeknüpft an den jedenfalls moralisch hierbei nicht ins Gewicht fal-lenden Umstand, daß Kühl mit zwei nach einander gegen die vorhin Erwähnten angestelltenKlagen vom Oberappellations - und Cassalionsgericht in Darmstadt abgewiesen worden