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Hessen vom Jahre 1838 an.
Auslegungen der oberen Behörden zu Gunsten der Standesherren Statt gefunden und da-durch eine große Last den theilweise armen Gemeinden aufgebürdet hatten. Ungeachtetdes Widerstandes der Regierung trat da doch die Kammer mit 34 gegen 8 Stimmen demAntrag ihres Ausschusses, welcher die Beschwerden für begründet erklärte, bei. Einespatere Beschwerde einer ähnlich bedrückten dritten Gemeinde hatte einen noch günstigerenErfolg, indem 39 gegen 3 Stimmen sich für sie erklärten. Die erste Kammer trataber auch freilich da, wie schon so oft auf diesem und den vorigen Landtagen geschehen war,dem Beschlüsse der zweiten Kammer einstimmig nicht bei, sondern beschränkte sich darauf,der Staatsregierung die Beschwerden, nebst den bei deren Berathung vorgekommenenallgemeinen Desiderien, zur geeigneten Berücksichtigung zu empfehlen. Eine andereBeschwerde war die eines Bereiters in Darmstadt, der sich zugleich mit Fracht- und Per-sonenfuhren beschäftigte, eine der wichtigeren, weil hierbei die Gerechtsame des HausesThurn und Taxis als Landpostmeisters zur Sprache kamen und in der Regierung eineeifrige Vertreterin fanden, während die zweite Kammer sich des Beschwerdeführers fast ein-stimmig annahm, aber freilich die erste Kammer, nachdem sie einstimmig verneint, demGesuche des Bittstellers in der von der zweiten Kammer beschlossenen Weise Folge zugeben, sogar mit 7 gegen 5 Stimmen beschloß, jenes Gesuch der Staatsregierung nichtim Allgemeinen zur Berücksichtigung zu empfehlen.
Am 18. Juli 1842 wurde dieser Landtag geschlossen. Es geschah persönlich durchden Großherzog in wohlwollenden, besonders die Eintracht zwischen Regierung undStänden rühmenden Worten. Der beschlossene Eisenbahnbau wurde darin als ein „groß-artiges Unternehmen" bezeichnet, „das in der That mehr durch das Interesse des ge-lammten deutschen Vaterlandes als durch das des Großherzogthums insbesondere gebotensein dürfte." Der Landtagsabschied hatte auf keine der Regierung eigentlich unangenehmeGegenstände zu antworten und so war sein Inhalt im Allgemeinen freundlich und gefällig.Er versprach, daß die Staatsstraßen „baldthunlichst und mit möglichster Kostenersparniß"vollendet werden sollten, bedauerte in mildem Ausdrucke die Beanstandung, welche mehrereGegenstände unter der Rubrik des Hofbauwesens gefunden hätten, behielt vor, jedenfallsaus die dringenderen darunter im Hauptvoranschlage für die nächste Finanzperiode zurück-zukommen, und erwähnte in ähnlicher Form einiger anderer nicht geschehener Bewilli-gungen. Dem Gesetzesentwurfe über die Emission von einer Million Gulden in Papier-geld zum Behuf des Baues der Eisenbahnen hatte die Regierung ihre Genehmigung nichtertheilt, da ein gemeinschaftlicher Beschluß beider Kammern hierüber nicht zu Stande ge-kommen war und die zweite Kammer gewisse Bedingungen gestellt hatte, welche dieStaatscegierung genöthigt haben würden, vorerst einen Gesetzesvorschlag über die Artder Emission, die Deckung und Einlösung der Cassenscheine vorzulegen, und welche dieRegierung im Landtagsabschied als den Zweck dieses Gesetzes vereitelnd bezeichnete. EinerBitte der Stände, dahin wirken zu lassen, daß hinsichtlich des Rheinschifffahrts-Octroiseine vollkommene Gleichstellung der Schifffahrtsverhältnisse auf dem Rheinstrom fürsämmtliche Betheiligte vereinbart werde, kam die Regierung bereitwillig entgegen.
Unterdessen — am 1. April 1842 — waren das neue Strafgesetzbuch und die damitzusammenhängenden Vorschriften in Kraft getreten und gleichzeitig hatte die RegierungVerordnungen erlassen, welche die in4>er Provinz Rheinhessen von Gerichtswegen den An-geschuldigten zu bestellenden Vertheidiger und die Anführung der Gesetzesstellen in denwegen Verbrechen oder Vergehen in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen zu erlas-senden Urtheilen betrafen.
Vom Schluß jenes Landtages (18. Juli 1842) bis zum Beginn eines neuen (2. Der.1844) zogen nur wenige Ereignisse im Großherzogthume Hessen die öffentliche Aufmerk-samkeit aus sich. Zunächst, im Jahr 1843, die stets trüber werdenden Verhältnissezwischen Staatsregierung und Standesherren, die Grundrentenablösung betreffend, undwie sie schon früher eine Anführung gefunden; dann das stets bedeutungsvollere Hervor-treten von Linde's als Trägers und Hauptrepräsentanten erst der absolutistischen und dannder katholischen Tendenzen im hessischen Staatsdienste. Besonders bedeutungsvoll warda sein Einfluß auch als Kanzler der Landesuniversität, doch zum Glück besonders da nicht