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Heffeir vom Jahre 1838 an.
den Gegenstand des Antrags als von nicht geringer Wichtigkeit, behauptete aber, daß der-selbe zur Erreichung des von den Antragstellern beabsichtigten Zweckes noch allzu beschränkterscheine. Anderer Meinung war der Ausschuß. Denn obgleich dafür, daß die den Ge-meinden obliegende, theilwcise kaum noch zu erschwingende Unterstützung ihrer Armen aufdas Nothwendigste beschrankt werden müsse, stellte er doch eben so sehr die Zulässigkeitdes vorgeschlagenen Mittels als den Umstand in Abrede, daß dadurch eine Abhilfe in dererforderlichen Ausdehnung zu erreichen sei. Insbesondere erklärte er den Antrag, alsden Art. 18 der Verfassungsurkunde (Gleichheit aller Hessen vor dem Gesetze) verletzend,die Unstttlichkeit befördernd, zu endlosen Recursen und Plackereien führend. Auch bei derBerathung traf der Antrag auf lebhaften Widerstand und bei der Abstimmung ward ermit 28 gegen 15 Stimmen verworfen, dagegen mit 29 gegen 14 Stimmen dieser ange-nommen: „die Staalsregierung um Vorlage eines Gesetzentwurfs zu ersuchen, durchwelchen, unter Berücksichtigung der bei der Berathung über den Antrag der AbgeordnetenFrank, Hardy und Prinz in der Kammer geäußerten Ansichten und Wünsche, die An-sässigmachung resp. die HeirathSbefugniß fürs 'Künftige an bestimmte Bedingungengeknüpft werde." Diesem Beschlüsse trat dann auch die erste Kammer bei und in demLandtagsabschiede erfolgte die Antwort: „die Regierung werde den Antrag reiflich erwägenund dann das desfalls Geeignete verfügen." Dieser Zusage folgte denn auch im März1847 die Vorlage eines die Verehelichungen Vermögensloser beschränken sollenden Gesetzes-entwurss bei der zweiten Kammer, welcher, wenn er noch auf diesem Landtage (1847)berathen wird, voraussichtlich auf Schwierigkeiten stößt.
Ein Antrag des Abgeordneten Ramspeck, die Ertheilung des Staatsbürgerrechts annichtchristliche Glaubensgenossen betr., hatte keineswegs den philanthropischen Zweck, denseine Ueberschrist andeutete, sondern betraf blos einen der Stadt Alsfeld zu gewährendenSchutz gegen ihr von der obern Behörde zugemuthete Aufnahme von Judenfamilien, auchknüpfte die Kammer nichts Allgemeines daran, sondern blos die Bitte „um Vorlage einesGesetzentwurfes, wodurch die Erfordernisse, an deren Vorhandensein die Ertheilung desStaatsbürgerrechts an Israeliten in den beiden diesseits rheinischen Provinzen zu knüpfensei, festgesetzt würden." Ein Antrag auf Errichtung von Arbeitshäusern, worin beideKammern sich einigten, fand im Landtagsabschiede die Antwort, daß die Regierung mitden Ständen von der Wichtigkeit dieses Gegenstandes überzeugt, aber zugleich fortwäh-rend der Ansicht sei, es könne derselbe unter den obwaltenden Umständen anders nicht alsaus solche Grundlagen hin geordnet werden, wie der an die vorige Ständeversammlung ge-langten, von dieser aber abgelehnten Proposition gegeben worden. Ein in der zweitenKammer gestellter Antrag auf Verbesserung der Schullehrer ging insbesondere dahin, daßdas Minimum der Schullehrergehalte entweder aus Gemeindemitteln, oder, bei aner-kannter Armuth einer Gemeinde, aus der Staatscasse von 155 fl. auf 200 fl. erhöhtwerde, weil nach den auf dem Lande überall höher gesteigerten Lebensbedürfnissen dasMinimum von 155 fl. zu gering sei. Die zweite Kammer hatte beschlossen, dem An-träge keine Folge zu geben, wohl aber die Regierung um Vorlage einer Ueberstcht zu ersu-chen, worin alle Gemeinden, deren Seelenzahl, deren ständige Revenüen und die Ge-halte der Schullehrer an Geld, Naturalien und Liegenschaften aufgeführt seien- Dieerste Kammer trat diesen Beschlüssen bei und im Landtagsabschiede ward darauf bemerkt,daß die Regierung dem ausgesprochenen Wunsche nicht in der Allgemeinheit, wie er vor-getragen worden, zu willfahren vermöge, dagegen aber künftig, wie seither, die erforder-liche Aufklärung über die fraglichen Verhältnisse ertheilcn lassen werde, wenn dieselben beider Berathung darauf bezüglicher Propositionen angemessen erscheinen sollten. AndereAnträge betrafen vielfach die Erhöhung oder Bewilligung von Zuschüssen der Staatscassezu einzelnen Realschulen oder die Anlegung von Straßen,— Anträge, von denen dieersteren mehr Erhörung fanden als die letzteren. Von Beschwerden, welche an die Kam-mer diesmal gebracht wurden, waren die bedeutendsten die zweier Gemeinden, welche dieZuziehung von in der Gemarkung begüterten Standesherren zu den Parochialkosten jenerGemeinden betrafen. Es galt da die Auslegung einer Stelle der Gemeindeordnung, früher(und MH jetzt in Rheinheffen) zu Gunsten der Orlseinwohner ausgelegt, während neuer«